Parkräume KG

Liebe/-r Experte/-in,
am 21.5. stand mein Dienst-PKW auf einem Parkplatz einer Klinik. Dieser wurde durch die Parkräume KG „gesäubert“.
Ich wurde seinerzeit zu einem Notfall eingeliefert. Der Parkplatz wurde mir, da er in direkter Nähe zur Ambulanz liegt, bei der vorherigen telefonischen Anmeldung im Krankenhaus von einer Mitarbeiterin sogar genannt.
Sicherheitshalber legte ich eine Telefonnummer ergänzt um den Hinweis Notfall in die Windschutzscheibe aus.
Nach der Behandlung kam ich, es standen dort über zehn Fahrzeuge, die alle abgeschleppt werden sollten. Rechnungen waren bereits bei jedem angebracht und angeblich sei ein Abschlepper unterwegs.
Ich weigerte mich zu zahlen und auch Daten weiter zu geben. Auf meinen Verweis wir können ja die Polizei rufen ging man nicht ein. Es wurden Bilder gemacht.

Man hatte gar versucht mich anzurufen, doch in dieser Zeit lag ich auf dem Behandlungstisch.

Inzwischen gab mein Arbeitgeber meine Privatanschrift als Halter des Fahrzeuges heraus.

Über 170 Euro soll das Kosten.

Wie sieht aktuelle Rechtslage aus? In deren Schreiben wird auf ein Urteil vom 5.Juni 2009 verwiesen, was mir nichts sagt.

Wie gehe ich am besten gegen diese Machenschaften vor?
Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei paar Schuhe.
Und diese Firma legt ein Verhalten an den Tag, das schlicht nicht geht.

Ich möchte das Geld lieber für einen ordentlichen Zweck spenden.

Bin für praktische Tipps dankbar.
Einen schönen Tag Ihnen.

Hallo funny5,

das Gelände des Krankenhauses ist Privatgelände, daher greift die StVO hier nicht.
Das Khs kann natürlich ein Abschleppunternehmen beauftragen, die Ordnungswidrig geparkten Fz umzusetzen.
Nach Ihren Angaben gestattete eine Mitarbeiterin des Khs Ihnen, aufgrund Ihrer Notfallsituation, Ihr Fz dort abzustellen.
Wenn sich Ihre Notfallsituation vom Arzt des Khs bestätigen lässt, haben Sie einen rechtfertigten Notstand, der das ordnungswidrige Parken, rechtfertigt.
Ansonsten ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit, d. h. die Abschleppfirma muss Ihre Kosten auf dem zivilen Rechtswege einklagen.
Noch einen Hinweis: Ihr Arbeitgeber hat nicht das Recht Ihre Daten preiszugeben. (Datenschutz)

Hallo,
das Urteil eröffnet ein neuen Geschäftszweig und ist unter folgendem Link nachzulesen;

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Wenn es sich tatsächlich so verhält, dass Ihnen dieser Parkplatz zugewiesen wurde, kann man nicht mehr von unberechtigten Parken sprechen und Sie sind aus dem Schneider. Besorgen Sie sich die Zeugenaussage des von Ihnen genannten Mitarbeiters!
Allerdings habe ich nicht verstanden, dass Sie eingeliefert wurden, auf dem OP-Tisch algen und vorher noch den Wagen geparkt haben? Waren Sie überhaupt der Fahrer??
Grüße,
strucki

Hallo,

das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Sorry!!
MfG
der Verkehrsexperte

Hallo funny5,

in Spiegel TV ist vor einiger Zeit eine Sendung über private Abschleppunternehmen gelaufen, ist aber schon eine ganze Weile her. Das Problem an der Sache ist, das der Parkplatzbesitzer eine private Firma beauftragt den Parkplatz von Fremdparkern zu säubern. Das Abschleppunternehmen ist natürlich daran interessiert möglichst viele Falschparker abzuschleppen. Der Auftraggeber hat keine Kosten, anders als wenn man vor seiner Garage einen Falschparker abschleppen lässt. Ob du nun einen Zettel im Wagen hinterlässt oder nicht ist denen völlig egal, weil sie nur möglichst schnell Geld machen wollen. Es ist richtig das wenn ein Abschleppwagen bestellt ist die Anfahrt und die Zeit vom Falschparker bezahlt werden muss.
Nun zu deinem Fall.
Ich würde zu einem Anwalt gehen und mir rechtlichen Beistand holen. Höchstwahrscheinlich musst du Rechnung für das Abschleppunternehmen bezahlen. Aber ich würde mich bei dem Arzt melden der dich auf diesen Parkplatz geschickt hat und ihn Fragen was dort läuft. Eventuell mit dem Hinweis dort nicht mehr hin zu gehen. Des weiteren kann man diese sagen wir mal etwas merkwürdigen Art ja auch ins Internet stellen. Z.B. facebook in der vielleicht ja auch der Name des Abschleppunternehmers auftaucht. Öffentlich solche Leute an den Pranger zu stellen wirkt in manchen Fällen. Und wenn dort kein Schild auf einen Privatparkplatz hinweist hast du auch noch gute Möglichkeiten die Rechnung nicht zu bezahlen. Das das Abschleppunternehmen auf ein Gerichtsurteil verweißt ist nur um dich einzuschüchtern. Du kannst ebenso auf die StVO verweisen über öffentlichen Straßenverkehr. Zumindest trifft es zu wenn du nicht auf einen Abgesperrten Bereich gefahren bist. Denn öffentlicher Straßenverkehr findet eventuell auch auf einem privat Grundstück statt.
Bitte vergesse nicht eine Bewertung zu schreiben ob ich dir geholfen habe.

Viel Glück
Georg

Hallo!

Ich würde erst mal nicht zahlen. Da die das Geld von Dir wollen würde ich es auf ein Prozess ankommen lassen.
Wer weiß ob es überhaupt dazu kommt. Zur Absicherung würde ich die Geschichte einen Anwalt übergeben. Leider kann ich aus Deinen Angaben nicht sehr schlau werden. Das ist einfach zu wenig Input.

Gruß

Hallo,
da der Parkplatz von Patienten benutzt werden darf (entsprechende Kennzeichnung mit Parkverbot fehlt offensichtlich), erkenne ich keine rechtswidrige Handlung. Entsprechend würde ich mich gegen die Forderungen der Reinigungsfirma bzw. gegen das Abschleppen wehren und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Möglicherweise hat die Reinigungsfirma Pflichten verletzt, so dass die Forderungen ihr gegenüber geltend gemacht (u.U. zurückgeholt) werden können.
MfG
webcruiser

Hallo funny5,
bei dem PP Krankenhaus handelt es sich sicher um Privatgelände, oder? Dann bleibt Ihnen nur, sich mit der Klinikleitung in dieser Sache auseinanderzusetzen, die ja wohl den Abschleppdienst beauftragt hat. Abschleppen ist zwar grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig, aber im öffentlichen Verkehrsraum zumindest nach wenigen Stunden Parkzeit noch nicht üblich, es sei denn, es wird akut eine z.B. Krankenhauszufahrt / Rettungswege blockiert… dies dürfte ja bei Ihnen, da sie den Platz zugewiesen bekamen, nicht der Fall sein.
Tut mir leid, aber weiter kann ich dazu erst einmal nichts beisteuern… und leider kam die Antwort auch etwas spät, aber ich kam nicht eher dazu.
LG
Conny