Hallo zusammen,
ich habe eine natürlich rein fiktive Fragestellung zum Thema „Parkschaden mit Unfallflucht“.
Nehmen wir mal an, dass sich eine Person A einen Mietwagen mietet und auf einem Parkplatz parkt. Nach einer gewissen Zeit kehrt die Person A zum Auto zurück und stellt fest, dass eine dritte Person an dem Fahrzeug einen Schaden verursacht hat und sich die selbige ohne Hinweis aus dem Staub gemacht hat.
Person A bringt diesen Fall bei der Polizei zur Anzeige.
Kann die Mietwagenfirma den vollen Schadensbetrag nun Person A in Rechnung stellen, weil ein Selbstbehalt besteht, oder würde es durchaus Sinn machen, dass sich Person A einen Anwalt sucht?
Die zweite fiktive Frage. Wenn der Schaden von Person A bezahlt werden muss, könnte von Person A eine Art „Reparaturbeleg“ bei der Vermietung eingefordert werden? Person A könnte ja wissen wollen, ob das Geld auch zur Behebung des Schadens eingesetzt wurde. Oder ist das irrelevant?
Vielen Dank vorab,
Grüße