Parkschaden mit Unfallflucht

Hallo zusammen,

ich habe eine natürlich rein fiktive Fragestellung zum Thema „Parkschaden mit Unfallflucht“.

Nehmen wir mal an, dass sich eine Person A einen Mietwagen mietet und auf einem Parkplatz parkt. Nach einer gewissen Zeit kehrt die Person A zum Auto zurück und stellt fest, dass eine dritte Person an dem Fahrzeug einen Schaden verursacht hat und sich die selbige ohne Hinweis aus dem Staub gemacht hat.

Person A bringt diesen Fall bei der Polizei zur Anzeige.

Kann die Mietwagenfirma den vollen Schadensbetrag nun Person A in Rechnung stellen, weil ein Selbstbehalt besteht, oder würde es durchaus Sinn machen, dass sich Person A einen Anwalt sucht?

Die zweite fiktive Frage. Wenn der Schaden von Person A bezahlt werden muss, könnte von Person A eine Art „Reparaturbeleg“ bei der Vermietung eingefordert werden? Person A könnte ja wissen wollen, ob das Geld auch zur Behebung des Schadens eingesetzt wurde. Oder ist das irrelevant?

Vielen Dank vorab,

Grüße

Hallo!

Lies den Mietwagenvertrag genau durch, das ist nicht immer und überall gleich.

Normal wäre, ja, man muss zahlen. Hat ja deshalb auch VK ohne SB abgeschlossen ?
Wenn nicht, Pech gehabt. Das ist normales Lebensrisiko.

Und Frage 2: nein, man kann keine Rechnung verlangen. Nur das Gutachten zur Schadenshöhe, ob der Vermieter den Schaden danach auch beheben lässt ist egal.
Man muss trotzdem zahlen. Der Schaden ist entstanden, also hat der Vermieter auch Anspruch auf den Schadenersatz.

Du hast doch auch diesen Anspruch gegen den Unfallgegner, wenn er dir eine Beule reinfährt.
Und das Geld von dessen Versicherung bekommst Du doch auch, wenn du die Beule drin lässt und das Geld lieber für einen Kurzurlaub verwendest.

MfG
duck313

War da nicht was mit der eingesparten Mehrwertsteuer, die man bei Nichtreparatur dementsprechend auch nicht zahlen muss?
Gruß
anf

Ja, bei fiktiver Abrechnung wird die MWSt abgezogen.