Beim Versuch auf einer relativ viel befahrenen Straße zu wenden, fuhr Person A mit meinem Auto beim Rückwärtsfahren gegen einen Parkscheinautomaten. Person A ist daraufhin schnell an die Seite gefahren. Bei dem Auto war nur eine kleine Delle unter dem Rücklicht zu entdecken, jedoch wurden in der ganzen Hektik von Person A die kleinen Schrammen am Parkscheinautomat übersehen. Da er in Eile war und auch sehr ungünstig stand, ist er daraufhin schnell weitergefahren.
Nun ging ein Bescheid von der Polizei mit dem Vorwurf der Beschädigung des Automaten und Fahrerflucht ein.
Natürlich wird Person A die Verantwortung dafür übernehmen, jedoch hat er nun einige Sorgen bezüglich der Konsequenzen seines unbedachten Handelns.
Die Schäden am Automaten sind wirklich nur minimale Schrammen, ist es möglich bei einem so geringen Schaden, das Verfahren gegen einen Vergleich einzustellen?
LG und Danke im Voraus!