Parksituation

Hallo,

in einem Wohngebiet in einer Stadt ist die Parksituation äußerst angespannt. Nun stellt ein Gewerbetreibender regelmäßig seine Baumaschinen auf der Straße ab, ist das erlaubt?

DANKE

Hallo,

dazu äußert sich doch die StVO in § 12 sehr eindeutig:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2,0 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
(…)
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Gruß
C.

Hallo,

Baumaschinen sind aber nicht immer Kraftfahrzeuge mal so anmerke

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wenn es keine kraftfahrzeuge sind, wie kommen die denn deiner meinung nach wohl dahin? glaubst du ernsthaft, der bauunternehmer lädt seine tieflader da zum parken jeden abend erstmal ab?

abgesehen davon, dass nicht-kraftfahrzeuge auf der straße erst recht nichts zu suchen haben.

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Danke für die Antworten, es sind tatsächlich Baumaschinen und keine Fahrzeuge, es sind denke ich Kompressoren, haben aber auf jeden Fall Anhängerkuppeln.

Schon einmal was von Arbeitsmaschinen gehört ??

was willst Du mir sagen?

ja. eine steht bei uns im keller. die ist ganz schön laut, kann man eine menge von hören.

aber was hat das mit der frage hier zu tun?

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Hallo,

das ist die blöde Forensoftware, diese Antwort war nicht für dich bestimmt

denk mal nach

du machst dich schon wieder lächerlich. ist dir das nicht zu peinlich?

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das war keine antwort.

„Rosen, Sie reden irre!“
Prof. Krey, Feuerzangenbowle