Hallo!
Man nehme an, es gibt eine zweispurige Straße, wo am rechten Fahrbahnrand ein Längsparkstreifen ist.
Am Anfang dieses Längsparkstreifens ist eine Bushaltestelle. Es sind auf diesem Parkstreifen keinerlei Markierungen ersichtlich, die den Anfang der Haltestelle ersichtlich machen.
Ab wo darf man nun auf dem Längsparkstreifen parken? Im Bereich vor den Haltestellenschildes? Oder gar ganz da keine Markierungen?
Vielen Dank und viele Grüße
Whitby