Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum Parkverbot.
Laut o.g. § ist das Parken an Hofeinfahrten/abgesenkten Bordsteinkanten verboten.
Was ist denn nun eine Hofeinfahrt?
Angenommen das Betriebsgelände erstreckt sich über eine Länge von ca. 75 Metern,
gelten dann die ganzen 75 Meter als Hofeinfahrt?
Stellenweise ist der Bordstein abgesenkt. Gilt dann nur dieser Bereich als Hofeinfahrt ?
Gruss