Bei uns in der Gegend (zentrales Hamburg) gibt es häufig das
Verkehrsschild 286 (eingeschränktes Haltverbot, Parkverbot)
mit einem weißen Zusatzschild „Auf dem Seitenstreifen“,
manchmal noch mit einem weiteren Zusatz „7–22 Uhr“.
https://t2.ftcdn.net/jpg/00/17/81/65/400_F_17816582_…
Ich verstehe das Schild so, dass in der angegebenen Zeit auf
dem Seitenstreifen nicht geparkt werden darf.
Richtig, du musst von oben nach unten lesen:
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Eingeschränktes Halteverbot. (Dieses gilt normalerweise IMMER und NUR auf der Fahrbahn). Dies alleine sagt: Auf der Fahrbahn darf nur weniger als 3min lang gehalten werden, oder zum Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen, wobei die Ladetätigkeit ohne Verzögerungen durchzuführen ist.
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Nun der Zusatz „auf dem Seitenstreifen“. Das eing. Halteverbot gilt also auf dem Seitenstreifen. Zusatzzeichen schränken die Gültigkeit ein oder erweitern sie. In diesem Falle beides (!):
Das eing. Halteverbot gilt NICHT auf der Fahrbahn, sondern auf dem Seitenstreifen. (Das Schild „auf dem Seitenstreifen“ - 1052-37 - ist demnach nicht das gleiche wie das Schild "auch auf dem Seitenstreifen [Sinnbild des durchgestrichenen PKW neben der Fahrbahn] 1052-39). Vermutlich wurde dieses Zusatzeichen gewählt, weil auf der Fahrbahn kein eingeschränktes, sondern ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist.
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Dieses eingeschränkte Halteverbot (nur) auf dem Seitenstreifen wird nun nochmals beschränkt: Es gilt nämlich nur zu den aufgeführten Zeiten.
Was mich an meiner Deutung zweifeln lässt, ist die Tatsache,
dass an diesen Stellen auf dem Seitenstreifen immer Autos
stehen, manchmal tagelang, ohne ein Knöllchen zu bekommen und
dass dieses Verbot völlig unsinnig erscheint, wenn man den
chronischen Parkplatzmangel bedenkt und die Tatsache, dass
diese Seitenstreifen erstklassige Parkplätze abgeben, auf
denen die Autos niemanden behindern.
Offensichtlich denkt die Behörde da anders.
Weshalb da keine Verwarnungen ausgesprochen werden, weiß ich aber nicht.
Deshalb halte ich es für plausibler, dass das Schild vielmehr
bedeutet: Auf dieser Straße nicht parken, wohl aber auf dem
Seitenstreifen, da ist es erlaubt. Das wäre nun aber wieder
Quatsch, wenn man an die Uhrzeit denkt, denn warum sollte man
von 7–22 Uhr dort stehen dürfen, ausgerechnet nachts aber
nicht?
Bei uns hat die Stadt einen Seitenstreifen mit den netten Schildern:
- absolutes Halteverbot
- Zusatz: auch auf dem Seitenstreifen (durchgestrichener PKW)
- Zusatz: nur für LKW (Sinnbild LKW)
verziert.
Eigentlich wollten die, dass da nur PKW parken dürfen.
Viele Fahrer sehen aber den durchgestrichenen PKW und denken, da dürften sie nicht parken.
Die Aufstelle von Werbe-Anhängern haben aber diese Flächen für sich entdeckt. Fluch und ewige Verachtung über sie!
Viel einfacher wäre ein Schild „P - nur PKW“ gewesen. Das hätte auch Anhänger verbannt.
Kann mir jemand eine zuverlässige Antwort geben, was genau
obiges Schild bedeutet.
Deine erste Deutung ist die richtige, wenn du den Begriff „Parkverbot“ durch „eingeschränktes Halteverbot“ ersetzt.