Parkverbot nicht ersichtlich/abgeschleppt

Hallo,
seit 25 Jahren besuche ich ein paar mal pro Jahr eine große Diskothek in einer Nachbarstadt, in der ich aber ansonsten nicht ortskundig bin. Bisher war stets auf dem ganzen Areal das Parken erlaubt. Es wechselte wohl immer mal wieder der Vermieter, was ich aber als Besucher gar nicht mitbekomme. Nun hat dieser wohl seit neustem ein Parkverbot auf einem ca 7 Meter breiten Streifen erteilt, indem er Parkverbotsschilder auf den Boden malen ließ. Grund wäre wohl laut Gerüchten die Feuerwehrzufahrt, die aber die letzten 30 Jahre nicht gestört hat, und es ist auch wirklich sehr viel Platz, dran stehen tut davon auch nichts. Auf beiden Malereien standen gestern Autos, weshalb wir das nicht gesehen haben und dazwischen geparkt haben. Als wir dann Nachts raus kamen, war das Auto weg. Es wurde von einem Unternehmen in der nächsten Großstadt abgeschleppt, nicht von einem Unternehmen aus dem Ort. Geld und Jacken waren im Auto, wir mussten also ein Taxi nehmen, da nicht ortskundig und kein Geld für die Bahn.
Am Unternehmen angekommen, erklärte man uns, dass dieser Parkplatz ein Privatgelände sei, und wir selber verpflichtet seien, unter die Autos zu schauen, ob man da parken darf. Es steht nirgendwo ein Schild. Nur ein Schild an der Einfahrt mit vielen Firmennamen und der Info „Privatgelände“, welches ich als jahrelanger Besucher aber nicht jedesmal lese.
Wir mussten also nun 40€ fürs Taxi und 232€ fürs Abschleppen zahlen, um mein Auto wieder zu bekommen.
Ich finde diese Vorgehensweise unverschämt und undurchsichtig, und mir stellen sich folgende Fragen:

  • müsste das Parkverbot nicht mit mindestens irgendeinem Schild gekennzeichnet sein?
    -darf der Vermieter als Privatperson das Unternehmen beauftragen, das Auto einzubehalten und für ihn das Geld fürs Abschleppen beim Halter zu einzufordern?
  • wir vermuten eine Uberwachung durch das Abschlepp-Unternehmen, da der Vermieter ein großes Immobiliengeschäft in ganz Deutschland betreibt, und er sicher im Industriegebiet dort nicht am Fenster sitzt und nach Bedarf abschleppen lässt. Ist das zulässig?
    -habe ich irgendeine Chance mein Geld wieder zu bekommen? Vielen Dank…
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Ja,
in Teilbetraegen, jedesmal wenn man diese Diskothek nicht besucht.

Es gibt hier zwei Dinge, die man betrachten könnte:

Zum einen ist nicht sicher, ob ein Verkehrszeichen, dass auf den Boden gemalt ist ohne dass es ein dazugehöriges Schild gibt in diesem Fall überhaupt gültig ist.

Zum anderen darf man ein Fahrzeug nur dann abschleppen, wenn das Ermitteln des Halters nicht ohne „großen Aufwand“ möglich ist. Wenn offensichtlich ist (ich kenne die Rahmenbedingungen nicht), dass der Halter ein Besucher der Diskothek ist, könnte man durchaus argumentieren, dass es möglich gewesen wäre, den oder die Halter mit einer Durchsage zu ermitteln.

Hallo!

Bitte berücksichtigen:

Sowohl de jure als auch de facto bestehen ganz erhebliche Unterschiede der Möglichkeiten zwischen privatem und öffentlichem Grund und dessen Nutzung zu bestimmten Bedingungen!

Herzliche Grüße

Helmut

ja, genau das will ich ja wissen, ob der Vermieter trotz Privatgrundstück nicht transparenter kennzeichnen müsste, dss parken dort nicht erwünscht ist.

Ginge es nach der StVO, würde diese „Straßenmalerei“ keine Verbindlichkeit vorgeben, dazu ist das VZ nötig.
Hier gilt die StVO zwar auch, denn es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum, wir haben aber Privatgelände auf dem der Besitzer die Parkregeln vorgeben kann.
Trotzdem muss die Kennzeichnung natürlich immer erkennbar sein.

Würde ich eigentlich auch denken. Das " wir selber verpflichtet seien, unter die Autos zu schauen", finde ich zumindest fragwürdig.

Hallo,

zunächst mal gehe ich davon aus, dass das Gelände zwar Privatgelände ist, dass es aber jeder befahren darf und keine Einfahrtkontrolle stattfindet.
Daraus folgt, dass dort auch die StVO gilt.

Die StVO kennt kein Verkehrszeichen in der Form eines auf den Boden gemalten Halteverbotschildes. Es kennt dagegen die „Grenzmarkierung“ (eine Zickzacklinie, über der nicht geparkt werden darf) und die Sperrfläche, eine Schraffur, die ganz und gar nicht von Fahrzeugen benutzt werden darf.

Zudem gilt das Sichtbarkeitsprinzip: Zeichen müssen vom Fahrzeugführer gesehen werden können, damit sie für ihn gelten. Dabei gilt für Halteverbote, dass einem zugemutet wird, auch nach dem Aussteigen einmal Ausschau nach etwaigen Verboten zu halten.

Rein nach StVO dürfte das Halteverbot dort nicht korrekt angezeigt worden sein, also NICHT existieren.

Nun haben wir aber noch den großen Trumpf des Besitzers: Das Hausrecht. Grundsätzlich darf er jedem, überall und immer und ohne Begründung sagen: HIER NICHT. Er ist auch nicht an Verkehrszeichen der StVO gebunden, er darf es dir in irgendeiner geeigneten Art mitteilen, damit der Wunsch gilt.

Und hier schrumpft die Rechtmäßigkeit des Abschleppens auf eine Frage ein: War das Verbot, war der Wunsch des Besitzers für euch in irgendeiner Form sichtbar? Du sagtest ja: „Nein.“. Aber schaut euch das ruhig mal bei Tage an, bevor ihr so argumentiert.

Die zweite Chance, die Kosten nicht übernehmen zu müssen, wäre die Verhältnismäßigkeit. Warum wurden die betroffenen Kennzeichen nicht ausgerufen? Der Erfolg, dass die Fahrzeuge entfernt werden, wäre so doch sogar wahrscheinlich schneller eingetreten als durch den Abschleppdienst.

Die dritte Chance, die Kosten teilweise zu reduzieren, wäre die Frage, ob der Besitzer wirtschaftlich vorgegangen ist. Warum wurden die Fahrzeuge nicht auf einen nahen Parkplatz umgesetzt? Das wäre doch preiswerter gewesen. Und keiner kann mir sagen, dass der Hof des Abschleppunternehmers der naheliegendste, geeignete Parkplatz war. Er war aber wohl der einzige Parkplatz, auf dem der Abschleppunternehmer alleinigen Zugriff hat - dazu gleich mehr.

Ja, der Unternehmer hat ein Unternehmerpfandrecht am Fahrzeug. Und das dürfte der Grund sein, warum das Fahrzeug so weit weggeschleppt wurde.

Vermutlich im Auftrag des Besitzers der Fläche. Und eventuell gibt es einen „Kick-back“, also eine finanzielle Beteiligung für den Besitzer, welche „unter der Hand“ ausgezahlt wird.

Wenn deine Schilderung mit der nicht sichtbaren Markierung stimmt, sehe ich durchaus eine Chance.
Ich hoffe, du hast eine Rechtschutzversicherung für solche Fälle? (Ich bin ein friedlicher Mensch, daher ist die einzige RV, die ich besitze, eine für Verkehrsrecht. Beim Verkehrsrecht halte ich es für höchstwahrscheinlich, so etwas einmal zu benötigen.) Als ADAC Mitglied gibts es eine kostenfreie Erstberatung durch einen Vertragsanwalt des ADAC, auch das dürfte schon reichen für eine professionelle Einschätzung deiner Chancen.

Ja, müsste er.
Und deshalb solltest Du auch mal bei Tageslicht dorthin fahren und dich genau umschauen.
ich bezweifele sehr, es hat nur Bodenmarkierungen über das Parkverbot.
Dazu offenbar nur an einigen potenziellen Stellflächen.

Je nach Ergebnis dieser Besichtigung bei Tageslicht wirst du wohl selbst darauf kommen, ob es eine Chance gäbe sich mit der Rechnung an den Betreiber der Disko zu wenden. Also, ist es an Zufahrt vermerkt wo geparkt werden darf und dass ggf. kostenpflichtig abgeschleppt wird ?
Hat es zusätzliche Parkverbotsschilder auf Pfählen z.B. ?

Kleine Anmerkung: eine komplett weiß schraffierte Fläche wäre eindeutig auffälliger und auch in „Parklücken“ noch am Boden sichtbar.

Eben weil dann genau das passieren könnte, was geschehen ist. Es ist über der Markierung geparkt und niemand kann das „Schild“ mehr lesen und danach handeln.
Man muss natürlich nicht unter die parkenden Wagen schauen, ob dort Sperrmarkierungen oder Schilder sind. Das ist großer Käse und zwar egal ob private wie öffentliche Straße.
Das wäre lebensfremd und kann keinem Autofahrer zugemutet werden.

Feuerwehrzufahrt bzw. Fluchtweg wird schon stimmen. Galt sicher auch vor 30 Jahren. Ist aber nach ständigen Betreiberwechseln immer wieder aktualisiert worden .

MfG
duck313

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Das ist kein „Zurückbekommen“, sondern nur ein „kein weiteres Geld ausgeben“.

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nein, es gibt tatsächlich nur die beiden aufgemalten Parkverbotszeichen auf dem Boden.

Vielen Dank für Eure Antworten. Habe heute mittels einer Rechtsberatung erfahren, dass ich keine Chance habe. Also Leute, schaut auf Privatparkplätzen unter alle Autos, ob da nicht irgendwas aufgemalt ist :frowning:

Mich würde die Begründung interessieren.

Wie bereits erwähnt, gilt auf einem Privatparkplatz, sich selbst zu vergewissern, wo man parken darf.
Ähnlicher Fall: Zeichen auf dem Boden waren mit Laub bedeckt,- Pech gehabt.

hi,

wo will man auch die Grenze ziehen. Ein Schild an einer Wand könnte auch durch ein Fahrzeug verdeckt werden.

grüße
lipi

Eigentlich reicht es völlig, unter das eigene zu schauen. Und das erledigt man im allgemeinen, BEVOR man sich irgendwo hin stellt. Dann gibt es auch keine Probleme mit dem ‚erkennbar‘.

Wenn die Feuerwehrzufahrt zugeparkt wird, muss der Besitzer auch nicht warten mit dem Abschleppen, dann ist Gefahr im Verzug bei einer gut gefüllten Veranstaltung. Es ist dann sogar seine Pflicht, das unverzüglich zu veranlassen. Und was dann am Abschleppen unverschämt sein soll erschließt sich mir in keiner Weise.

Übrigens kann man normalerweise SEHEN, wo eine Einfahrt ist. Unabhängig davon, ob die für die Feuerwehr reserviert ist. Da stellt man sich nicht unverschämterweise mitten rein, weil da grad so ein hübscher Platz ist - und beschwert sich hinterher auch noch.

Offenbar hast du den Thread nicht so richtig gelesen:

  1. Die Feuerwehrzufahrt war nicht mit einem Schild gekennzeichnet
  2. Die einzige Kennzeichnung waren auf dem Boden aufgemalte Schilder, die aber von ANDEREN Fahrzeugen verdeckt waren. Unter das eigene Fahrzeug zu schauen hätte also so gar nichts gebracht.
  3. Ich habe nirgendwo auch nur angedeutet, irgendwas daran wäre „unverschämt“.

Bitte lies das nächste mal den Thread, ehe du sowas kommentierst - und dann gern auch etwas sachlicher.

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Vielleicht liest du doch mal genau, bevor du anderen ungesagtes unterstellst. Und mit ein wenig Mühe sogar weniger selektiv?