Hallo. Ich hoffe jemand kann mir helfen oder hat selbst erfahrungen gemacht.
Wenn man ein Privatparkplatz hat, der auch als dessen ausgeschildert ist und es parkt dort trotzdem ab und zu jemand, vermutlich aus der Nachbarschaft… Kann man dann bei der Polizei fragen wer der Halter des Wagens ist bevor man ihn abschleppen lassen würde oder muss die Polizei kommen und das in die Hand nehmen?
Die Polizei würde evtl. kommen, aber dann unverrichtet wieder wegfahren mit Hinweis „Privatgelände, Eigentümer muss selbst handeln“.
Halteranfrage kannst Du bei der Zulassungsstelle machen,wenn du den berechtigten Grund angibst. Kosten dafür muss der Falschparker nachher tragen. Man muss aber persönlich zur Kfz-Stelle hin,sich ausweisen und seinen Grund schriftlich fixieren. Kostet eine kleine Gebühr (Hamburg ca. 5 €)
Ich würde nicht (gleich) abschleppen lassen, weil Du das in Vorkasse selbst zahlst. Und dann erst sehen kannst, wie Du die Kosten eintreibst. Stelle den Halter fest oder klemme ihm einen Brief an die Scheibe mit Abmahnung.
MfG
duck313
Hallo,
wie schon geschrieben, kannst (bzw. musst) Du in solch einem Fall eine Halterermittlung selbst beantragen. In aller Regel bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde per Brief oder Fax (in manchen Gegenden geht das sogar über Internet). Der Antrag bedarf darüber hinaus keiner besonderen Form. Antwort bekommst Du dann schriftlich, zusammen mit einem Gebührenbescheid, denn eine solche Auskunft ist nicht kostenlos. Die Gebühr beträgt nach Nr. 141.3 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 5,10 €. Hinzu kommt dann noch das Briefporto.
Freundliche Grüße,
Ralf
Hallo,
Als erstes sollte man Beweise sichern - also Fotos machen. Von der Beauftragung eines Abschleppdienstes sollte man absehen, da man schnell auf den Kosten sitzenbleiben kann, wenn der Eigentümer nicht zahlt und das ganze vor Gericht landet. Dort wird nämlich als erstes gefragt, ob das Abschleppen wirklich angemessen war. Das wird selten der Fall sein, wenn man nicht gerade ganz dringend mit dem vollgepackten Auto zur Fähre wollte oder das Fahrzeug da schon seit drei Wochen stand. Falls Du aus Sicht des Gerichtes vorschnell hast abschleppen lassen, zahlst Du halt am Ende ganz oder zum Teil selbst.
Daher empfiehlt es sich, den Parker zunächst mit einem Zettel auf sein unerwünschtes Verhalten hinzuweisen und prophylaktisch zu erwähnen, daß man sich für den Fall der Wiederholung vorbehält, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen - und daß natürlich der Verursacher für alle daraus resultierenden Kosten aufkommen muß.
Gruß
C.