Frage:
Ist es verboten, auf der rechten Fahrbahn (mit allen vier Reifen auf der Strasse) zu parken, wenn das Parken mit allen vier Reifen auf dem Gehweg (Zeichen 315) erlaubt ist?
Zur Info:
Ein weiteres Schild ist nicht angebracht, wie z.B. Park- bzw. Halteverbot. Erfüllte Vorraussetzung: der Abstand zu links beträgt mehr als 3,05 m!
Lt diversen Internetsuchen konnte ich die Regelung finden, dass es sich bei diesem Zeichen um eine Parkerlaubnis handelt, aber nicht ein Parkgebot, so dass im Umkehrschluss angenommen wird, dass Parken auf der Fahrbahn nicht verboten ist.
Argument:
"schwerere Fahrzeuge haben die Erlaubnis also nicht und dürften mangels Anbringung eines Halteverbots also ohnehin auf der Fahrbahn parken; dann aber ist die Annahme eines Verbots für kleinere Fahrzeuge schlicht unsinnig "
Mich intesessiert, ob das Parken auf der Fahrbahn unter den oben geschilderten Umständen nun tatsächlich verboten ist?
Wenn nicht, was kann man machen, wenn trotzdem ein „Knöllchen“ erstellt wurde mit dem Tatvorwurf: > Sie parken beu zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
Danke für Eure Antworten