ich habe meine Parkzeit von 60Min./ Parkscheibe überschritten und deshalb ein Knöllchen über € 10,00 bekommen. Ich nahm das Knöllchen und habe diese 10Euro sofort überwiesen. Wie es halt so geht, dabei ist mir noch was eingefallen was gemacht werden sollte und schon war wieder eine Stunde um und nochmal ein Knöllchen an der Scheibe. Diesmal Euro 20,00 mit dem Zusatz, das das vorherige Knöllchen somit nicht zu zahlen ist, sondern das aktuelle mit € 20,00.
Da aber die ersten 10 Euro schon bezahlt waren, überwies ich nochmal 10Euro.
Nach einigen Tagen erhielt ich eine Mahnung für nicht bezahlten 2x10Euro.
Ich habe beim Zweckverband Oberland daraufhin angerufen. Die ziemlich unfreundliche Dame am Telefon klärte mich auf, dass die 2x10Euro wieder zurück überwiesen wurden weil doch das Knöllchen über € 20,00gilt.
Ich habe umgehend € 20,00 überwiesen. Trotzdem geht die Geschichte weiter. Die wollen nun mittlerweile den Fahrer wissen und…
Wer weiß konkretes über derartiges Abwicklungsverfahren?
Hallo!
Ja, bei Bußgeld/Verwarngeld gibt es keine Teilzahlung !
Du hast doch 2 Aktenzeichen bekommen. Einmal korrekt bezahlt. OK
Einmal hast Du nur die Hälfte bezahlt. Klar das man sich meldet und mahnt.
Das kann man dort nicht verbuchen und zuordnen, denn man vergleicht doch Aktenzeichen und Zahlung. Da war eine Differenz.
Du magst das beklagen, ist aber (dort zumindest) so. Das Geld kommt zurück und Du muss neu überweisen.
Warum es nun weitergehen soll ? Das erschließt sich mir nicht. Es ist aber klar, wenn nicht bezahlt wird fragt man nach dem Fahrer, denn offenbar erfolgte die Anfrage vor dem Geldeingang der 20 €.
MfG
duck313
was weiter?
Das war ja nun nur eine Ordnungswidrigkeit, mit einer geringen Gebühr. Da frage ich mich auch warum die, mit welchem Recht, wissen wollen wer der die Fahrer/in war. Wenn´s Dir egal ist, sag`s ihnen wenn nicht, ärgere sie und verweigere dazu die Aussage. ramses90
…und dann ärgern sie MariaTh47 mit der Auflage ein Fahrtenbuch zu führen!
Das wird ja wohl, bei einem 20 € Knöllchen wegen völliger Unverhältnismäßigkeit, nicht möglich sein.
Da erhebt sich viel eher die Frage wei verhältnismäßig ist die Forderung auf Angabe des Fahrzeugführers. ramses90
Solche Kleinigkeiten können ganz schnell eskalieren. Da versteht der Amtsschimmel keinen Spaß.
Das kriegen Behörden schnell hin, solange sie 5 Cent für einen unterfrankierten Brief nachfordern und dafür 75 Cent an Porto ausgeben, oder bei einer Packung von 1000 Büroklammern, bei der 2 fehlen, diese nachfordern, dann können die auch ein Fahrtenbuch oktruieren.
Nach Bezahlung der Verwarnung ist das Verfahren abgeschlossen. Bei Parkverstößen gilt die Halterhaftung. Für die Behörde ist es irrelevant, wer zu der Zeit mit dem Auto unterwegs war. Nen „Fahrer“ gibts bei geparkten Autos eh nicht.