Partei oder Verein?

Hallo,

ist eine Partei eine eigene Rechtsform, oder ist eine Partei ein Verein?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo!

ist eine Partei eine eigene Rechtsform, oder ist eine Partei
ein Verein?

Parteien sind in der Regel rechtsfähige oder nichtrechtsfähige private Vereine,

lt. Alpmann-Brockhaus, Fachlexikon Recht.

GruĂź,

Florian.

Das ging aber schnell; Danke Florian (owT)
GrĂĽĂźe
Martin

Hallo Martin,

ist eine Partei eine eigene Rechtsform, oder ist eine Partei
ein Verein?

ohne die andere Antwort entwerten zu wollen: Unter http://www.wsws.org/de/2006/nov2006/wasg-n22.shtml wird erwähnt, was auch ich in Erinnerung habe: „Mit großer Mehrheit wurde eine Satzungsänderung beschlossen, welche die Umwandlung der WASG in einen eingetragenen Verein ermöglicht. Das wurde als „formale Vorraussetzung“ für die Verschmelzung mit der Linkspartei.PDS bezeichnet, die in Form eines Beitritts der WASG zur wesentlich größeren, ehemaligen PDS (ehemaligen SED) vollzogen werden soll.“

Danach scheint eine Partei etwas anderes zu sein als ein eingetragener Verein, sonst hätte es der Änderung nicht bedurft.

Falls ich das jetzt falsch verstanden habe, dann bitte ich ausdrĂĽcklich um Berichtigung.

GruĂź, Karin

Hallo!

ohne die andere Antwort entwerten zu wollen

Danach scheint eine Partei etwas anderes zu sein als ein
eingetragener Verein, sonst hätte es der Änderung nicht
bedurft.

Die WASG ist ja nicht die Partei an sich, nech…im übrigen habe ich gesagt entweder rechtsfähiger, oder nichtrechtsfähiger Verein. Und nachdem ich mich nochmal schlau gemacht habe, kann ich sagen, dass Parteien in aller Regel nichtrechtsfähige privatrechtliche Vereine sind.

GruĂź,

Florian.

Hallo!

Also vielleicht mal im Vergleich: in Österreich ist eine Partei eine eigene Form einer Gesellschaft und kein Verein. Grundlage ist das ParteienG, das hat den Grund, dass man Parteien aus demokratischen Gründen nicht der Kontrolle durch die Vereinsbehörde unterstellen wollte. Parteien sind demnach auch viel einfacher zu Gründen als Vereine und es gibt kaum zwingende Vorschriften über die innere Organisation.

GruĂź
Tom

Hallo Herr Unterzolzner,

Ihre Frage lässt sich eigentlich bereits anhand der jeweiligen gesetzlichen Definitionen klar beantworten:

Danach sind nach dem Parteiengesetz die Parteien Vereinigungen von BĂĽrgern die an der politischen Willensbildung teilnehmen und auch im Bundestag und den Landesparlamenten vertreten sein wollen.

https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__2.html

Ein Verein ist dabei nach dem Vereinsgesetz ein Zusammenschluss von Personen oder auch juristischer Personen fĂĽr einen gemeinsamen Zweck mit organisierter Willensbildung.

https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__2.html

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