Parteien im Grundgesetz

Hallo,

leider bin ich im Sozialkundeunterricht einmal wieder transzendiert und habe folgenden Aufschrieb nicht verstanden:

(Teilüberschrift) Parteien im Grundgesetz:
Parteien sind ggü anderen Trägern der politischen Willensbildung herausgehoben

Kann mir bitte wer diese Passage näher erläutern?!
Dieser Teil steht übrigens so nicht im GG

Gruß
Johannes

Lieber Johannes,
selbst kein Staatsbürger der BRD kann ich Dir aber folgende Antwort geben:
Wahrscheinlich meinst Du den Artikel 21 des Grundgesetzes:
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Damit versucht das Grundgesetz in zweifacher Weise Schutz auszuüben.
Einerseits soll die Öffentlichkeit davor bewahrt werden, dass Parteien mit unklarem finanziellen Hintergrund und nicht nachvollziehbaren Strukturen gewählt werden können. - Vergleichsweise ist die Bild-Zeitung auch eine politische Meinungsbildnerin, aber finanzielle Zuwendungen und erst recht die Personalpolitik sind nicht rechenschaftspflichtig. Unlautere Finanzgebarungen müssen nicht ggf. gerichtlich geahndet werden. Damit meine ich das Anzeigenwesen. Was für eine Zeitung existentiell wichtig ist, nämlich Anzeigen nach eigenem Gutdünken schalten zu können, wäre für eine Partei ruinös. Man stelle sich vor, die Grünen machen Werbung für Mercedes und müssen nicht belegen, wieviel sie für ein derartiges Inserat in ihren Aussendungen erhalten haben.

Andrerseits werden die Parteien geschützt, weil die Konformität mit dem Grundgesetz oder deren Abweichung nur vom Verfassungsgerichtshof festgestellt werden darf. Damit soll sicher gestellt werden, dass eine Partei auf Landesebene oder auf zivilrechtlichem Weg nicht verboten werden kann.
Damit ist gemeint, dass Organe, die zur politischen Willensbildung beitragen und keine politischen Parteien sind, angezeigt und verboten werden können. Es gab einige Gruppierungen, die zur NS-Wiederbetätigung aufgerufen haben oder Vereine, die zur Solidarität mit RAF-Angehörigen mit gewalttätigen Demonstrationen motivieren wollten. Diese konnten strafrechttlich belangt werden. Anders sieht es aus diesem Grund mit radikalen Parteien aus. Nur das Verfassungsgericht der Bundesrepublik darf feststellen ob eine Partei die Existenz des Staates gefährde oder der demokratische Grundordnung entgegenwirke.
Damit will das Grundgesetz erreichen, dass nur anerkannte Parteien für Landtage und Bundestage kandidieren dürfen und andere Gruppierungen nur auf kommunaler Ebene.

So hoffe ich, damit ausreichend Auskunft gegeben zu haben und versuche weitere Informationen zu geben, wenn es noch Unklarheiten gibt, denn
ouk oida

Hallo,

leider kann ich Ihnen in dieser Frage nicht behilflich sein. Sorry, hätte gerne geholfen.

ouk oida,
das hat mir wirklich sehr geholfen.
Ganz nebenbei ist mir jetzt auch der Grundsatz der Transparenz klarer geworden, warum Parteien ihre Einnahmen offen legen müssen.
Die zweite Begründung ist neben dem Kerninhalt, dass Parteien nur vom Bundesgerichtshof verboten werden können auch sehr informativ und trägt ebenfalls sehr zu meinem Verständnis bei (:

Vielen Dank!

Weil das so gut geklappt hat, hätte ich gleich nochmal einen Satz für dich :smile:
Die gesetzlichen Regelungen zur Parteienfinanzierung sollen die Abhängigkeit der Parteien von Großspendern in Grenzen halten, ohne auf der anderen Seite in eine finanzielle Abhängigkeit vom jeweiligen Wohlwollen der Regierung zu geraten

Ich wäre dir super super Dankbar, wenn du mir den in 1, 2 Sätzen noch erläutern könntest. Schreibe nämlich schon morgen meinen Test :confused:

Hallo Johannes,

nun Parteien haben die Möglichkeit direkt in die Politik „einzugreifen“ insofern sie bzw. ihre Vertreter wählbar sind. Sie bekommen sogar einen finanziellen Zuschuss für den Wahlkampf, sobald sie eine bestimmte Anzahl an Wählern für sich gewinnen konnten.

Daher kann ich dafür plädieren im Zweifel nicht zu wählen, da die Politiker dies dann „spüren“ und ihre Politik entsprechend verbessern müssen. (und da gibt es meiner Meinung nach schon viel zu verbessern!).

Parteien haben also, sofern sie oder ihre VErtreter gewählt werden, mehr Macht als andere Gremien, da sie, wenn sie stark genug sind, auch Vertreter ins Parlament senden können, dies ist m. E. mit herausgehobener Position gemeint. Aber lies dazu bitte auch noch andere Erklärungen.

Viele Grüße

Karin