Servuß
Hallo,
jede Partei bekommt ja für eine Wählerstimme Geld.
Ja. gem. § 18 Abs. 3 PartG
http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__18.html
Wie ist das
bei einer ungültigen Stimme oder wenn ich nicht Wählen gehe?
Dafür jibbet nix.
Ich glaube zu wissen, das sich die Parteien für jeden
Nichtwähler auch Geld geben lassen?!
Eine scheinbar unausrottbare „urban legend“, die aber zu schön zu einigen Vorurteilen gegenüber dem politischen System passt.
Vielleicht weiß da jemand
mehr?
Kukel kaputt ? Schon der erste Treffer bei „Wahlkampfkostenerstattung“ (wie es früher hieß) hätte erhellung bringen können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Parteienfinanzierung
Danke und Grüße Helmut
&Tschüß
wolfgang