Parteienfinanzierung und ungültige Stimme => Rechenbeispiel

Hallo zusammen,

ich weiß, dass es entsprechende Topics schon gibt, so richtig beantwortet hielt ich die Frage die ich habe nicht.

auf http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html finde ich folgendes:

Staatliche Parteienfinanzierung – keine Auswirkung durch Nichtwahl


Für jede Stimme erhalten die Parteien Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Für eine Wählerstimme gibt es maximal 0,85 EUR pro Jahr der Legislaturperiode. Allerdings ist der Betrag der staatlichen Parteienfinanzierung auf maximal 150,8 Mio. EUR pro Jahr begrenzt (Stand für das Jahr 2012). Diese Grenze wird regelmäßig deutlich überschritten, weshalb nicht abgegebene oder ungültige Stimmen in der Summe nichts ändern. Sie bewirken nur, dass weniger stark gekürzt werden muss, womit mehr Geld für andere Wahlen und für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden übrig bleibt.


Was bedeutet:

Für eine Wählerstimme gibt es maximal 0,85 EUR pro Jahr der Legislaturperiode.

D.h. bei einer Legislaturperiode (vier Jahre) bekäme eine Partei 4*0,85€ = 3,40€
Ist das so richtig?

Ferner: Allerdings ist der Betrag der staatlichen Parteienfinanzierung auf maximal 150,8 Mio. EUR pro Jahr begrenzt
.
Bedeutet das nun, dass dies auf die vier Jahre gilt. oder auf ein Legislaturjahr?

Angenommen es gilt auf auf ein Legislaturjahr, dann können 4*150,8 Mio € = 603,2 Mio € ausgeschüttet werden für eine normale (vier Jahre andauernde) Legislaturperiode.

Bei der Bundestagswahl hatte die CDU knapp 11 Mio Zweitstimmen,
Also für die vier Jahre nun:

11 Mio * 3,4€ = 33,4 Mio €

wenn ich das nun grob auf alle Parteien überschlage und alles aufsummiere komme ich nicht mal ansatzweise auf die 603,2 MIo€

Was soll dann nun dies hier:

. Diese Grenze wird regelmäßig deutlich überschritten, weshalb nicht abgegebene oder ungültige Stimmen in der Summe nichts ändern

und last but not least das hier:

Sie bewirken nur, dass weniger stark gekürzt werden muss, womit mehr Geld für andere Wahlen und für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden übrig bleibt.

Für eine Aufklärung bin ich sehr dankbar und verbleibe mit den besten Grüßen

uhuuuu

Hallo!

Hier steht alles drin :

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__18.html … mehr auf http://w-w-w.ms/a4d0o7 … mehr auf http://w-w-w.ms/a4d0o7

Und für nicht abgegebene Stimmen oder ungültige gibt’s nichts.

MfG
duck313

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Parteienfinanzierung_%2…

Bitte lesen. Was an Fragen dann noch übrigbleibt, erneut stellen.

Gruß
vdmaster