Parteigründung - Gemeindeebene

Wunderschönen Vormittag wünsche Ich!

Wie der Titel des Themas schon vermuten lässt, geht es wieder einmal um eine Parteigründung.
Wir habe soweit auch schon einiges im Rollen, jedoch möchte Ich hier weniger mit Infos um Mich werfen.
Denn meine Frage(n) sind eigentlich folgende:

Besteht die Möglichkeit einer Parteigründung auf Gemeindeebene? In Unserem Falle dann in unserem Dörfchen mit nicht ganz 2000 Einwohnern.
Denn, wer schafft es schon direkt in die hohen Wahlebenen und hat dabei dann auch noch ansatzweise einen Erfolg zu verzeichnen?
Wie sieht es mit Vorraussetzungen hierfür aus, oder geht es tatsächlich nur als Wahlgemeinschaft?
Dieses umfangreiche und Stellenweise doch recht undurchsichtige Feld der Parteigründung lässt viele Fragen aufkommen.
Im Moment sind wir soweit, das Programm, Satzung stehen. Eine Gründungsveranstalltung mit Vorstandswahl und Entscheid über Programm und Satzung steht noch aus.
Auch ist unsere Mitgliederzahl mit ca. 15 Personen wohl noch nicht einmal Ansatzweise ausreichend, um bei der nächsten Gemeindewahl auch nur eine Chance zu haben auf dem Zettel zu stehen?
Der Aspekt des Finanziellen, ist selbstverständlich auch ein Problem, soll aber nicht eures sein :wink:

Hinzu kommt eine Frage, aus reinem Eigeninteresse.
Vollständiges Wahlrecht hat man Meines Wissen nach mit dem 18.Lebensjahr, jedoch habe Ich nun mehrfach verschiedene Varianten für das nötige Alter zum Antreten als Kandidat bei einer Wahl gelesen. Welches stimmt nun wirklich? 18 oder 21?
Gerne mit Quelle. :smile:

Hallo,

nur mal zum Begriff: gem. § 2 Parteiengesetz sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die auf Bundes- oder Landesebene auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen wollen.
Wenn eure Vereinigung also auf den Ort begrenzt ist, ist es eine Wählervereinigung - keine Partei.

Gruß
HaweThie

Danke für die schnelle Antwort.
Das schafft natürlich erstmal Klarheit im Ganzen.

Sprich uns bleibt letztlich nur die Möglichkeit, ca.200 Mitglieder in Mecklenburg-Vorpommern zu aquirieren, wovon mindestens in jedem Landkreis einer vorhanden?

Grüße

RoKitt

Hallo,
man muß nicht in jedem Wahlkreis vertreten sein. Jede Partei hat irgend wann mal klein angefangen.
Parteien, die nicht bereits in einem Parlament vertreten sind, brauchen aber imo eine Unterstützerliste mit ??? (siehe Wahlgesetz) Unterschriften um überhaupt zugelassen zu werden. Das müssen aber keine Parteimitglieder sein (wie etwa die Piratenpartei bei den letzten Wahlen vorgemacht hat - dabei ist die noch eher groß, da gibt es noch viel kleinere, die das auch schaffen).

Bei der Kommunalwahl gibt es aber (zumindest in Bayern und wohl auch bei euch) auch die Möglichkeit, daß Wählergemeinschaften antreten. Wenn man das plant, sollte man sich aber sehr rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, die Zeit wird einem am ende doch davonlaufen. Bei anderen Wahlen sind nur Parteien überhaupt zugelassen. Grundsätzlich sind Formfehler zu vermeiden (s. Frau Pauli :wink: )

Cu Rene

Ich hab mich gerade derweil auch schon mal auf das Thema ,Wählergruppe bei Kommunalwahlen, gestürzt.
Ich denke wir sind in dieser Form dann als e.V. wohl einiges näher an einem erkennbaren Fortschritt, bevor wir uns nun direkt auf den Landtag in Mecklenburg stürzen…
Oder irre ich mich?

Der mögliche Einzug in den Gemeinderat, ist für uns denke ich ein großer Schritt, und bei Erfolg sogar ein sehr großer.

Noch eine kleine Frage am Rande:
Als Partei hat man ja diverse staatliche Förderungen zur Möglichkeit.
Ich hatte z.B. gelesen, das bei jedem gespendetem Euro nochmal 38 ct. vom Staat drauf kommen, und 70 ct. pro Stimme.
Gibt es diesbezüglich auch ähnliche Modelle für Wahlgemeinschaften?
Es geht hierbei weniger darum, sich die eigenen Taschen vollzuschlagen, aber es entstehen natürlich auch laufende Kosten bei sowas wie z.B. die Internetpräsenz und Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Visitenkarten oder sonstige Möglichkeiten)
Eine, wenn auch noch so kleine, Finanzspritze wird das ganze denke Ich wieder um einiges einfacher gestalten.

Meine, hoffentlich richtigen, Gedankengänge aus gelesenem Material bis hierher:

  • Wir als Gruppe erarbeiten nun ein neues Programm (um mehr Bezug zur kommunalen Politik zu haben)
  • Lassen uns als Verein eintragen
  • Muss hierbei immernoch eine Grundungsveranstaltung geschehen, zur Vorstandswahl und Abstimmung über Programm und Satzung etc.?
  • Ist das einsenden der Informationen an den Bundeswahlleiter als Wählergemeinschaft immernoch von Nöten, wie bei einer Partei?
  • Rechtzeitiges anmelden für die nächsten Kommunalwahlen
  • Wer entscheidet hierbei, wer zur Wahl gestellt wird?
  • Eine Person oder mehrere?
  • Wahlkampf (sofern die finanziellen Mittel es zulassen (Plakate, Zeitungsartikel und sonstiges)
  • Und anschließend dann die Wahl?
  • Angenommen wir stellen als Wählergemeinde eine Person, dürfen wir als „übrige“ Mitglieder der Wählergemeinde an den Wahlen teilnehmen?

Grüße
RoKitt

Hallo,
keine Ahnung, wie das in MV im Detail ist, ich kann nur Angaben für Bayern machen.

Ich denke wir sind in dieser Form dann als e.V.

Es ist noch nicht mal der e.V. nötig (ob es schadet? - den Wahlleiter fragen), feste Strukturen mögen aber vieles erleichtern.

Noch eine kleine Frage am Rande:
Als Partei hat man ja diverse staatliche Förderungen zur
Möglichkeit.

Nur so viel: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlkampfkostenerstattung

Meine, hoffentlich richtigen, Gedankengänge aus gelesenem
Material bis hierher:

  • Wir als Gruppe erarbeiten nun ein neues Programm (um mehr
    Bezug zur kommunalen Politik zu haben)

Die alte „Satzung“ kann imo als „Grundsatzprogramm“ bleiben udn dazu macht man dann ein Wahlprogramm.

  • Lassen uns als Verein eintragen

s.o.

  • Muss hierbei immernoch eine Grundungsveranstaltung
    geschehen, zur Vorstandswahl und Abstimmung über Programm und
    Satzung etc.?

Das ist dann Vereinsrecht - da gibt die Suche hier einiges, auch gute Literaturempfehlungen.

  • Ist das einsenden der Informationen an den Bundeswahlleiter
    als Wählergemeinschaft immernoch von Nöten, wie bei einer
    Partei?

Nein.

  • Rechtzeitiges anmelden für die nächsten Kommunalwahlen

Ich kann nur betonen, da kann man nie rechtzeitig vorstellig werden - bei usn waren die sehr hilfsbereit, auch, was die ganzen Formalien angeht.

  • Wer entscheidet hierbei, wer zur Wahl gestellt wird?

Dazu muß man eine (ich meine öffentliche) Versammlung abhalten - zu der nach bestimmten Vorschriften zu laden ist usw.

  • Eine Person oder mehrere?

Das kommt auf das Wahlsystem an. Eine Liste mit vielen Leuten ist in Bayern sehr vorteilhaft, weil die Wähler jedem einzelnen Kandidaten Stimmen geben können (Kumulieren) und so nicht selten der auf dem letzten Listenplatz nach oben gewählt wird. Das ist aber ein Besonderheit des bayerischen Kommunalwahlrechts. Es schadet aber nicht wesentlich mehr Kandidaten zu haben, als man Sitze erhofft (s. Piratenpartei in Berlin - die können einige Sitze nicht belegen).

  • Angenommen wir stellen als Wählergemeinde eine Person,
    dürfen wir als „übrige“ Mitglieder der Wählergemeinde an den
    Wahlen teilnehmen?

Das aktive und das passive Wahlrecht sind verschiedene Dinge - man darf sich sogar selbst wählen. Bei uns dürfen aber alle, die irgendwo auf einer Partei-Wählergruppenliste stehen nicht als Wahlhelfer herangezogen werden. Da „wir“ eine lokale Gruppe in einem Gemeindeteil sind, steht die Gemeinde regelmäßig vor dem Problem Wahlhelfer für das konkrete Wahllokal zu finden, weil sehr viele, die dafür in Frage kommen mitmachen und es natürlich auch noch Kandidaten der richtigen Parteien gibt.

Cu Rene