Hallo
Ich habe vor, in eine Partei einzutreten, und würde gern wissen ab welchem Alter eine Parteimitgliedschaft möglich ist.
Vielen Dank für Antworten
mfg Max
Hallo
Ich habe vor, in eine Partei einzutreten, und würde gern wissen ab welchem Alter eine Parteimitgliedschaft möglich ist.
Vielen Dank für Antworten
mfg Max
Hi,
AFAIK gibt es da keine feste Altersgrenze (das GG räumt dies sogar jedem ein: „(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“).
Praktisch dürfte es eine Grenze geben, die kenne ich leider nicht. Allerdings haben (fast?) alle Parteien Jugendorganisationen, bei denen man schon in jungen Jahren Mitglied werden kann (Westerwelle ist IIRC mit 15 bei den JuLis eingetreten).
Gruß
Anwar
Hi,
in der Regel bieten Parteien Mitgliedschaften ab 16 Jahren,
in den entsprechenden Jugendorganistation ab 14,
in den Schülerorganisationen schon ab 12.
Aber an Deiner Stelle würde ich mir erst mal die JUgendorganisationen anschauen und so in das Parteiensystem hereinwachsen bevor du in die Mutterpartei eintrittst.
Richtig engagieren macht ja nur Spass wenn Du selber mit machen kannst und ich denke dass die Jugendorgas hier lockerer sind und moderner über facebook und mail arbeiten und auch mehr Jugendthemen besprechen.
MfG
Erbacher
Ich habe vor, in eine Partei einzutreten, und würde gern
wissen ab welchem Alter eine Parteimitgliedschaft möglich ist.
Hallo,
möglich ist nicht die Frage - da die Mitgliedschaft, egal ob Partei oder Verein, i.d.R. mit Beitragszahlungen oder anderen Verpflichtungen verbunden ist, wirst du bis zur vollen Geschäftsfähigkeit mit 18 das Einverständnis deiner Eltern brauchen. Bzw. die melden dich da an.
Gruss Reinhard
Hallo,
möglich ist nicht die Frage - da die Mitgliedschaft, egal ob
Partei oder Verein, i.d.R. mit Beitragszahlungen oder anderen
Das dürfte, wenn es für Schüler und Studenten nicht sogar kostenlos ist, oft durch den Taschengeldparagraphen gedeckt sein.
…bis zur vollen
Geschäftsfähigkeit mit 18 das Einverständnis deiner Eltern
brauchen.
Ich habe noch nie gesehen, daß das eine Partei gefordert hätte.
Es kommt ja nicht selten vor, daß die Kinder eine andere politische Meinung haben, als ihre Eltern und nicht alle Eltern sind so tolerant das trotzdem zu unterstützen. Wäre aber eine Frage für das Rechtsbrett, ob man da Vergleiche zur Religionswahl ziehen kann, falls es nicht sowieso im Parteienrecht eine Regelung gibt.
Cu Rene
Hi,
wow schon interessant wie man von der ursprünglichen Frage jetzt das Ganze mit der Religionswahl vergleicht.
Fakt ist dass jeder mit 16 in eine Partei eintreten kann,
problematisch würde nur die Annahme eines Mandates eines Minderjährigen der ja nicht geschäftsfähig wäre.
Das passive WAhlrecht schreibt jedoch ohnehin ein Mindestalter von 18 vor, also auch da kein Problem.
und die Frage einen Parteieintritt an die Mitgliedszahlungen zu knüpfen ist auch nicht gerade zielführend.
Dann dürfte ein Minderjähriger auch in keinen Sportclub oder Musikverein.
Aber auch die Frage des Beitrages ist schell lösbar. Eine Partei wird ein Mitglied nicht ablehnen wenn es nicht in der Lage ist einen Beitrag zu zahlen. Hier gibt es wie in anderen Bereichen auch Patenschaften die dann diesen Beitrag übernehmen.
mfG
S
Hallo,
wow schon interessant wie man von der ursprünglichen Frage
jetzt das Ganze mit der Religionswahl vergleicht.
Das war der einzige Bereich, den ich kannte, in dem man schon vor dem Volljährigkeitsalter bestimmen kann, ohne die Eltern/Erziehungsberechtigten zu fragen.
Fakt ist dass jeder mit 16 in eine Partei eintreten kann,
Das ist die Antwort auf die Ausgangsfrage, das muß aber doch irgendwo geregelt sein, wir sind ja in Deutschland. Alle Parteien, bei denen ich bisher aus diversen Gründen näher nachgesehen habe, handhaben das jedenfalls so.
Cu Rene
möglich ist nicht die Frage - da die Mitgliedschaft, egal ob
Partei oder Verein, i.d.R. mit Beitragszahlungen oder anderenDas dürfte, wenn es für Schüler und Studenten nicht sogar
kostenlos ist, oft durch den Taschengeldparagraphen gedeckt
sein.
Blödsinn. Der Taschengeldparagraph ermöglicht keine Verschuldung in die Zukunft, und Beiträge sind normalerweise regelmäßig fällig.
Ab wann man eintreten kann, steht in der jeweiligen Satzung der Partei.