Sehr geehrte Damen und Herren, zwei Architekten möchten mit einem Bautechniker eine PartGmbB gründen. Die Architektenkammer sieht dies jedoch als unzulässig. Der Bautechniker ist bereits nebenberuflich selbständig, hat eine Versicherung und ist beim Finanzamt als Freiberufler geführt. Evtl. kann jmd. erläutern, warum ein Bautechniker keine PartGmbB als Angehöriger freier Berufe gründen kann? Vielen Dank
Hallo!
Die Architektenkammer sieht den Bautechniker möglicherweise nicht als Angehörigen eines freien Berufes i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 2 PartGG an, da die Ausbildungshöhe fehlt. Bautechniker wäre ja kein Katalogberuf, sondern höchsten unter „ähnliche Berufe“ zu subsumieren, deswegen ist das natürlich nicht ganz eindeutig. Aber ein Einwand, dass ein Bautechniker geringer qualifiziert ist als ein Ingenieur, ist m.E. nicht vollständig von der Hand zu weisen. In den hilfsweise heranzuziehenden Richtlinen zu §§ 15 und 18 EStG wird der Bautechniker auch nicht geadelt. Mit einem Dipl.-Ing. Bauingenieurwesen wäre es sicher einfacher.
Die Einschätzung des Finanzamts ist im Übrigen auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage nicht ganz eindeutig übernehmbar, denn das PartGG verweist nicht auf den § 18 EStG, sondern definiert die freien Berufe selbst.
Schöne Grüße!
Servus,
und es ist für den Steuerpflichtigen nur bei recht aufmerksamer Lektüre des ESt-Bescheids überhaupt erkennbar, ob diese (seine) Einschätzung vom FA überhaupt geteilt wird. Ein ESt-Bescheid, in dem die als 18er Einkünfte erklärten schlicht als 15er Einkünfte stehen, sieht fast gleich aus wie einer, in dem der Erklärung gefolgt wurde.
Schöne Grüße
MM