Pass habe vergessen zu beantragen

Hallo, ich weiß, dass man ab Vollendung des 16. Lebensjahr einen gültigen Perso oder Reisepass besitzen soll, damit man sich bei den Behörden ausweisen kann. Nun habe ich den Termin verpasst, da ich so gut wie nie mit Behörden zu tun habe bzw innerhalb De mit Schülerausweis unterwegs bin, den eher keiner kontrolliert. Bin deutsche Staatsangehöriger… Wird da bei dem Bürgerbüro in RLP ein Problem bzw mahngebüren 8 eur geben? In Hessen zb. sind Behörden kulant … Danke für eure Antworten …

Hallo,

sagen wir es mal so: Du wirst so oder so nicht umhinkommen, irgendwann in Deinem Leben einen Personalausweis zu beantragen. Also kannst Du das auch jetzt machen und nicht erst dann, wenn Du ihn wirklich akut brauchst. Welche Konsequenzen die verspätete Beantragung hast, wirst Du dann schon merken.

Den Buchstaben des Gesetzes nach, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man keinen Personalausweis besitzt, obwohl man müsste. Es ist natürlich nicht auszuschließen, aber für besonders wahrscheinlich halte ich es nicht, dass man gleich belangt wird, nur weil man ein paar Wochen zu spät kommt. Je länger man die Sache liegen lässt, desto größer dürfe die Wahrscheinlichkeit aber werden und da Du den Ausweis - wie gesagt - ohnehin irgendwann brauchen wirst, solltest Du die nächste Gelegenheit nutzen, um ihn zu beantragen.

Gruß
C.

P.S.
Ein Reisepass ist optional. Verpflichtend ist der Personalausweis - ganz gleich, ob man schon einen Reisepass hat oder auch nicht.

1 Like

Da habe ich gleich nachgucken müssen weil ich die Auskunft bei unserer Gemeinde anders in Erinnerung hatte und tatsächlich seit über einem Jahrzehnt nur noch den Pass habe:

"Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. "

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

Zur eigentlichen Sache frage ich mal in die Runde, wann haben andere erfahren, was in der Frage oben korrekt berichtet wird, dass man ab 16 ein solches Dokument haben muss?
Uns hat das damals nämlich niemand gesagt, weder die Eltern, noch hätten wir das mal in der Schule erfahren z.B. im Gemeinschaftskundeunterricht.
Ich bin einfach irgendwann auf die Idee gekommen und gekostet hat mich die Verspätung nichts, wenn es die selben Umstände damals überhaupt schon gegeben haben sollte.

Ich schliesse mich dem Rat an, das zügig über die Bühne zu bringen und dabei auch vorzutragen, dass man bis dato von der Pflicht nichts wusste und könnte mir vorstellen, dass bei Erstantragdies auch glaubhaft gemacht werden kann.

4 Like

Danke für den Hinweis bzw. die Korrektur. Es empfiehlt sich tatsächlich, hin und wieder mal ins Gesetz zu schauen, auch wenn man sich ganz sicher erinnert, was da steht.

Guten Abend,
sagen wir es mal auch so : « keiner mag Klugschei…r » …

Die Frage habe ich hier konkret gestellt. Ich bin auch kein dummer Junge.
Außerdem bin ich in diesem Land zu Hause und nicht auf der Durchreise.
Genau gesagt meine Identität muss nicht im Ausland nachgeforscht werden.
Was mich interessiert ist nur Kulanzgrad bei den Entscheidungen, die Behörden in z.B. RLP und Hessen treffen ( müssen).

Fuer die Antwort bedanke ich mich trotzdem.
VG

Das denke ich mir auch, das es eigentlich nur dann rauskommt, wenn der Ausweis vorgelegt werden muss. Aber wann muss er vorgelegt werden und vor allem wer darf das überhaupt verlangen ? …

Wann bin ich denn verpflichtet, meinen Ausweis auszuhändigen?

Der Ausweis darf ja immer dann herausverlangt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist. Ohne Anlass darf die Polizei zwar nach der Identität fragen, den Ausweis können die Beamten dann aber nicht verlangen. So habe ich es halt vergessen zu beantragen…

Besten Dank für die Antwort…
Es hat mich wenigstens beruhigt…

Geschäftspartner können verlangen, dass Du Deine Identität nachweist, bevor es zum Geschäftsabschluss kommt (Konto, Mietvertrag, Monatskarte, Fitness-Club, Handy-Vertrag…)

Ich habe aber nicht gesagt, dass Du Dir einfach keinen holen solltest.
Musst Du ja sowieso und brauchen wirst Du ihn früher oder später und wenn es so weit ist, ist es blöd, manchmal sehr blöd, darauf warten zu müssen.

1 Like

Ich weiß nicht, was genau in Dir das Bedürfnis geweckt hat, beleidigend zu werden, aber ich will gerne noch einmal erklären, was ich meinte: Du wirst irgendwann einen Personalausweis oder einen Reisepass benötigen, weil man keine Wohnung mieten, keine Immobilie kaufen, keine Erbschaft antreten, kein Konto eröffnen, kein Einschreiben erhalten, kein Hotelzimmer beziehen und nicht zuletzt auch keine Fahrerlaubnis erwerben kann, wenn man nicht einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen kann.

Du hast also im Grunde drei Möglichkeiten:

  • Du verzichtest Dein Leben lang darauf, in eine der vorstehenden Situationen zu kommen.
  • Du wartest ab, bis Du in eine solche Situation kommst, beantragst dann einen Personalausweis und wartest dann ein bis drei Wochen darauf.
  • Du beantragst jetzt einen Personalausweis und wartest ab, was Dich das Versäumnis kostet.

Und noch ein Stückchen Lebenserfahrung vom Klugscheißer: noch nie ist ein Ordnungsgeld niedriger geworden, weil man einfach mal ein bisschen gewartet hat. Vielmehr ist in der Regel das Gegenteil der Fall. Im konkreten Fall ist es durchaus wahrscheinlich, dass der Mitarbeiter bei der Stadt bei einem Minderjährigen, der glaubhaft versichern kann, von der Perso-Pflicht nichts gewusst zu haben, eher auf die Erhebung eines Ordnungsgeldes verzichtet als bei einem 25 Jahre alten Mann, der das gleiche behauptet.

2 Like

:rofl: :rofl: :rofl: Es muss natürlich Monate heißen. In der Liste der Situationen fehlten zudem noch „Eheschließung“ und „Kind beim Standesamt anmelden“.

In naher Zukunft wirst du vermutlich ein Konto eröffnen, einen Handyvertrag abschließen, einen Führerschein beantragen, Alkohol kaufen, in eine Polizeikontrolle gelangen oder mal ins Ausland fahren.

Grenzkontrollen sind als Stichproben auch im Schengen-Raum zulässig, der Grenzübertritt ins Ausland ist ohne Ausweis oder Pass verboten.

Polizeirecht ist Landesrecht.
In Bayern ist eine polizeiliche Identitätsfeststellung zum Beispiel auch ohne jeden Anlass möglich, wenn du innerhalb von 30km Entfernung zur Grenze angetroffen wirst.
Wenn die Identität nicht festgestellt werden kann, darfst du festgehalten werden. Ein Abgleich mit dem Passfoto geht ja leider nicht.

2 Like

Hallo,

Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Mitführungspflicht gefordert ist.
Als Schüler bist du da vermutlich noch nicht betroffen.

Da du aber kein dummer Junge bist, hättest du das auch leicht selbst herausfinden können.

1 Like

Damit ist eine lange offene Frage beantwortet.
Vor über 10 Jahren gab es mal fast vor der Haustür eine Personenkontrolle und mein damaliger englischer Partner konnte sich nicht ausweisen: " you don´t need that in England"… Ja, wir sind aber in Deutschland war die Antwort der Polizistin, die halb so alt war wie er.
Ich war immer von einem Fehler ihrerseits ausgegangen, wollte aber natürlich damals nicht diskutieren weil es mitten in der Nacht war, ausserdem hatte mich diese „we rule the world“-Haltung genervt und fand, es geschah ihm recht.

Jetzt lese ich hier die Lösung- denn die Grenze ist keine 50 Meter entfernt.

Erinnert mich an den Österreicher, der im Hofbräuhaus saß, als zwei Münchner Polizisten kamen:
„Grüß Gott, wir machen eine Personenkontrolle…
Ö: " Wos woits?“
„Personenkontrollle. Können Sie sich ausweisen?“
„Naa.
Mei Pass is im Hotöö!“
„Nagut, wie ist ihr Name?“
„Alaba, David“
„Jetzt sans ned deppat, jeder hier kennt David Alaba! Also, Name?!“
"Freud, Sigmund. "
„Na geht doch…“

1 Like

Django Asül: „Das kann nur der Innenminister und der braucht einen guten Grund.“

1 Like

„Muss man das jetzt schon selbst tun?“

2 Like