Hallo Experten, ich habe eine Frage: kann mir jemand einen nützlichen Link nenen( Gesetzestext), wo steht, was auf einer Demonstration als passive Bewaffnung gilt, sofern es diesen Begriff überhaupt gibt? Mich würde insbesondere interessieren, ob Springerstiefel mit Stahlkappen als passive Bewaffnung zählen (was ich mir ncht vorstellen kann, aber heiss diskutiert wurde). Ich danke euch,
iebe Grüße, Oimel
Hallo!
Hallo Experten, ich habe eine Frage: kann mir jemand einen
nützlichen Link nenen( Gesetzestext), wo steht, was auf einer
Demonstration als passive Bewaffnung gilt, sofern es diesen
Begriff überhaupt gibt?
Diesen Begriff oder den Begriff der passiven Bewaffnung gibt es, das Gesetz spricht von Schutzwaffen. Was damit gemeint ist, ergibt sich aus dem Gesetzeszweck. Es handelt sich dabei um Gegenstände, die dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Ordnungsbehörde zu schützen. Motorradhelme, Schutzwesten, Motorradkombis, Protektoren, solche Dinge. Springerstiefel gehören wohl nicht dazu. Zumindest ist das meine Meinung.
Mich würde insbesondere interessieren,
ob Springerstiefel mit Stahlkappen als passive Bewaffnung
zählen (was ich mir ncht vorstellen kann, aber heiss
diskutiert wurde).
Wohl kaum. Im Rahmen von Auflagen wird aber bei entsprechenden Demonstrationen schonmal untersagt, derartige Bekleidungsstücke zu tragen.
Gruß,
Florian.
Hallo Oimel,
eine „passive Bewaffnung“ gibt es nicht…
Sofern sich eine Demonstration nur zum Zwecke der Meinungsbildung
formiert,gilt der Artikel 8 des Grundgesetzes…
„Friedlich und ohne Waffen…“
Gemäß diesen Artikel zählen als Waffen NUR:
-Waffen nach § 1 Waffen-Gesetz
-„Gefährliche Werkzeuge“ (wie zum B.Eisenketten)
Reine Schutzgegenstände wie zum B. eine Schutzbrille oder eben
Sicherheitsschuhe sind keine „Waffen“…
Leider ist es jedoch so,das Grundrechte immer mehr „ausgehöhlt“ werden…
Gemäß dem „Versammlungsgesetz“ müssen Versammlungen (so heißen Demos nämlich im Amtsdeutsch) in der Öffentlichkeit angemeldet werden.Dabei
können Auflagen (unter anderem auch das Verbot,Schutzkleidung zu tragen) gemacht werden…
Hallo
Diesen Begriff oder den Begriff der passiven Bewaffnung gibt
es, das Gesetz spricht von Schutzwaffen. Was damit gemeint
ist, ergibt sich aus dem Gesetzeszweck. Es handelt sich dabei
um Gegenstände, die dazu bestimmt sind, den Träger vor
Zugriffen durch die Ordnungsbehörde zu schützen.
Motorradhelme, Schutzwesten, Motorradkombis, Protektoren,
solche Dinge. Springerstiefel gehören wohl nicht dazu.
Zumindest ist das meine Meinung.
stimme Florian in der Aussage voll und ganz zu. Laut Aussage eines bayr. Polizisten gibt es diesen Begriff sehr wohl. Was lustig ist, auch das tragen eines Suspensoriums (umgangssprachlich Tiefschutz von Kampfsport) gilt als passive Bewaffnung. Hier geht man davon aus, dass das tragen dieses eine gewisse Gewaltbereitschaft voaraussetzt. Da der Träger ja dieses Teil nur trägt, damit er bei einer körperl. Auseinandersetzung geschützt ist.
Gruß Katie
Ich danke euch…dann lass ichs mal drauf ankommen Wie das wohl aussehen würde wenn wir Punks demnächst nur noch in Turnschuhen auftauchen…^^
Hallo!
Leider ist es jedoch so,das Grundrechte immer mehr
„ausgehöhlt“ werden…
Ich kann daran nichts bedauerliches finden, wenn ich für die Dauer meiner Teilnahme an einer Versammlung auf das Tragen meines Motorradhelmes verzichten muss.
Gemäß dem „Versammlungsgesetz“ müssen Versammlungen (so heißen
Demos nämlich im Amtsdeutsch) in der Öffentlichkeit angemeldet
werden.Dabei
können Auflagen (unter anderem auch das Verbot,Schutzkleidung
zu tragen) gemacht werden…
Das Verbot folgt aus § 17a Versammlungsgesetz, stellt also gerade keine Auflage dar.
Gruß,
Florian.