Sehr geehrte Damen und Herren,
ich selber bin EU Bürger, jedoch bin ich mit einer Japanerin verheiratet die nach Paragraph 26 AuslG einen unbefristeten Aufenthaltstitel für die EU besitzt.
Meine Frage ist nun ob meine Frau das Recht hat sich an der Passkontrolle am Flughafen an die Schalter der EU Bürger zu stellen oder nicht. Nach meiner Kenntnis müssen EU Ausländer die mit EU Inländern verheiratet sind, nach EU Recht, mit EU Inländern gleichgestellt werden, oder sehe ich das falsch?
Sorry absolut keine Ahnung.
Tut mir leid.
LG,
Seb
Puh, keine Ahnung, tut mir leid. Intuitiv würde ich eher sagen: nein…
Da ich österreichischer Jurist bin und darüber hinaus Fremdenrecht nicht zu meiner Kernkompetenz zählt kann ich die Frage leider nicht beantworten. Ich vermute jedoch, dass es keine Rechtsgrundlage für eine solche Gleichstellung gibt.
Hallo Tobi,
das ist vollkommen richtig, Deine Frau gilt als Familienmitglied eines EU-Angehörigen und ist Dir insofern in dieser Angelegenheit gleichgestellt.
Achtung Falle: Dies gilt nicht für den Ehegattennachzug zu Deutschen nach Deutschland. Aber das ist ja nicht Dein Fall.
Liebe Grüsse,
Manuel
Hallo lieber Ratsuchender,
ich war längere Zeit nicht anwesend. Sollte Deine Frage immer noch unbeantwortet sein, stelle sie mir bitte noch einmal.
Gruß
Ralf