Halli Hallo,
wir möchten unseren Sohn ev. taufen lassen.
Seine werdende patin ist auch ev nicht ausgetreten wohnt aber in der Schweiz, was aber am ev kirchengesetz nichts ändern sollte.
Sie wollte heute den patenschein besorgen, dieser wurde ihr aber verweigert weil ihre Kinder nicht getauft sind.
Nun meine Frage ist das überhaupt zulässig?
Kann man ihr das Patentamt verweigern, nur weil ihre Kinder nicht getauft sind da sie es ihnen selbst überlassen möchte …
Danke für antworten und Hilfe