Patenschein verweigert

Halli Hallo,
wir möchten unseren Sohn ev. taufen lassen.
Seine werdende patin ist auch ev nicht ausgetreten wohnt aber in der Schweiz, was aber am ev kirchengesetz nichts ändern sollte.
Sie wollte heute den patenschein besorgen, dieser wurde ihr aber verweigert weil ihre Kinder nicht getauft sind.
Nun meine Frage ist das überhaupt zulässig?
Kann man ihr das Patentamt verweigern, nur weil ihre Kinder nicht getauft sind da sie es ihnen selbst überlassen möchte …

Danke für antworten und Hilfe

Denkanstoß
Hallo,
Inwieweit das Vorgehen normal bzw. zulässig ist weiß ich nicht.

Ich frage mich aber:
Welches Selbstverständnis soll eure Bekannte/Verwandte als Patin eures Sohnes haben, wenn sie die Kindertaufe anscheinend prinzipiell für falsch hält?
Wieso möchte sie die Kindstaufe im Falle eures Sohnes durch ihre Patenschaft unterstützen, bei ihren eigenen Kindern aber nicht?

LG,
batz

Diese beiden Sichtweisen schließen einander ja nicht aus: Wenn die Schweizer Mutter für sich entschieden hat, ihre Kinder nicht taufen zu lassen, dann ist das eine persönliche Entscheidung, die theologisch durchaus gerechtfertigt werden kann.
Das hindert aber doch nicht, dass sie anderen Eltern das Recht zugesteht, ihre Kinder taufen zu lassen und selber die Verpflichtung zu übernehmen, „dafür zu sorgen, soweit es an ihr ist, dass dieses Kind im Glauben an unseren Herrn Jesus Christus erzogen wird“ (So oder ähnlich steht es in vielen Taufordnungen deutscher Landeskirchen).

Und was die ursprüngliche Frage angeht: Da ist das Schweizer Kirchenrecht gefragt, und das klann sich von dem deutschen in manchen Fragen durchaus unterscheiden.

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Hallo,
wie sieht den der Taufpfarrer das Ganze? Nach deutschem Kirchenrecht würden die Voraussetzungen ja genügen? Kann er dann nicht auch ohne Patenschein taufen? Soweit ich weiß gibt es in Patenfragen immer einen gewissen Spielraum.
Gruß Susanne

Wessen Recht?
Klar hat sie das Recht, ihre Kinder nicht taufen zu lassen. Aber dieses tut sie ja aus der Motivation heraus, dass ihre Kinder wiederum das Recht haben sollen, sich selbst dafür oder dagegen zu entscheiden.

Dem Kind ihrer Bekannten - evtl. Patenkind - räumt sie dieses Recht allerdings nicht ein. Im Gegenteil, indem sie Patin wird, erklärt sie sich sogar bereit, das Kind in die „richtige“ Richtung zu führen.

Ich verurteile weder die eine noch die andere Vorgehensweise, finde aber schon, dass beide sich - vereint in ein und der selben Person - ausschließen.

LG,
batz

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Wer sagt denn, dass sie dagegen war, ihre Kinder taufen zu lassen? Vielleicht war sie dafür und der Vater dagegen?

viele Grüße
Felix

Dem Kind ihrer Bekannten - evtl. Patenkind - räumt sie dieses
Recht allerdings nicht ein. Im Gegenteil, indem sie Patin
wird, erklärt sie sich sogar bereit, das Kind in die
„richtige“ Richtung zu führen.

Woher, um Himmels willen, weißt Du denn das?

Gruß - Rolf

nochmal versuchen?
Hallo,

ist es möglich, dass vielleicht ein Missverständnis eskaliert ist?

Sie wollte heute den patenschein besorgen, dieser wurde ihr
aber verweigert weil ihre Kinder nicht getauft sind.

Vielleicht war Pastor garnicht da sondern nur ihr Mann, oder hatte einen schlechten Tag und kannte die Patin garnicht, oder … . Wenn die Patin in Ihrere Gemeinde vielleicht nicht aktiv ist und dem Entscheider in der Kürze die rechte Motivation nicht erkennbar war, dann hilft vielleicht ein zweites Gespräch, vielleicht mit einem vertrauten Presbyter und zumindest ohne den ersten Schock der unerwarteten Verweigerung.

Gruß und viel Glück
achim