Patent, das weltweit geschützt werden soll

Liebe/-r Experte/-in,

stelle Euch vor, Edison würde heute die Glühlampe erfinden. Wie muss er diese weltweit schützen?

Dies ist keine dumme Frage, sondern mit ernsten Hintergrund und ich würde mich über fachlich qualifizierte Antworten wirklich sehr freuen.

Danke!

P.S.: Das Patent als solches ist in Deutschand schon existent und es wurden schon Mio geboten, es zu kaufen …

Hallo Valerie, es kommt im Wesentlichen darauf an, wann das deutsche Patent angemeldet wurde.

1,5 Jahre alt: Der Zug ist eigentlich abgefahren. Gerne telefonisch mehr, vielleicht kann man noch etwas retten (zB in den USA gibt es einen Trick). Tel. 02421 40500 zu Bürozeiten, sonst 0163 4400044.

MfG
Carsten Koch
Patentanwalt

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Liebe Valeri,

Dein Pech. Du meldest Dich zu spät. Wenn das Patent (wohlgemerkt: ein erteiltes Patent!) in Deutschland existiert, ist es zu spät für einen Auslandsschutz. Man kann einen weltweiten Schutz nur innerhalb eines Jahres nach der ersten Anmeldung erreichen. Hierzu gibt es das PCT-Verfahren, mit dem man eine vorläufige Anmeldung in ca. 52 Staaten erreichen kann. Dafür ist die Frist wahrscheinlich schon abgelaufen, denn bis zur Patenterteilung in Deutschland vergehen im Schnitt mindestens 3 Jahre.
Grüße
Daniel

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Hallo,

wenn es in DE schon ein Patent gibt und wenn die Patentanmeldung vor mehr als einem Jahr eingereicht wurde (was wahrscheinlich ist, da es höchst selten vorkommt, dass man innerhalb eines Jahres ein Patent erteilt bekommt), dann kannst Du die Erfindung nicht mehr weltweit schützen lassen, da Du keine Möglichkeit hast eine internationale Nachanmeldung zu tätigen. Einer internationalen Neuanmeldung würde das in DE erteilte Patent entgegenstehen.

Falls dieses besagt Jahr noch nicht vorüber ist, kannst Du eine internationale Nachanmeldung durchführen.

Gruß
Andreas

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Hi,

um einen Patentschutz zu erhalten, muss die Erfindung
neu sein. Es wird seitens des Amtes im
Prüfungsverfahren auch eine entsprechende umfangreiche
Recherche weltweit durchgeführt (natürlich kostet das
Prüfungsverfahren Geld). Das mal vorab. Also was schon
auf dem Markt ist, ist nicht mehr neu und somit nicht
patentfähig!

Zur eigentlichen Frage: eine PCT-Anmeldung. Am
einfachsten dürfte es sein zunächst mal national eine
Anmeldung einzureichen, dann hat man einen
Prioritätstag und innerhalb des Prioritätsjahres kann
man dann die kostenintensive PCT-Anmeldung nachreichen!

Gruß aus Surabaya

Tom

Liebe/-r Experte/-in,

stelle Euch vor, Edison würde heute die Glühlampe

erfinden.

Wie muss er diese weltweit schützen?

Dies ist keine dumme Frage, sondern mit ernsten

Hintergrund

und ich würde mich über fachlich qualifizierte

Antworten

wirklich sehr freuen.

Danke!

P.S.: Das Patent als solches ist in Deutschand schon

existent

und es wurden schon Mio geboten, es zu kaufen …

Hallo Valeri,

bei angebotenen Millionen auf jeden Fall sofort verkaufen!

Wenn doch noch nicht so viele Angebote vorhanden sind einfach mal bei http://www.patent-net.de einstellen