Patent für eine Idee anmelden

Guten morgen,

Wenn man eine Idee hat, wie man etwas besser gestalten kann (Marketing bereich).
Also etwas einfacher, effizienter, besser etc. (ja, okay, besser liegt immer im Auge des betrachters) aber gehen wir mal davon aus jetzt.

Kann man so eine Idee patentieren?
Was kostet sowas?
Und sind Webseiten wie z. B. (ich weiss gerade nicht ob man die hier namentlich erwähnen darf, ich probiere aber einfach mal mein Glück) erfinderhaus und ähnliche Seiten hilfreich. Also unterstützen die Betreiber von so Seiten wirklich jemanden oder ist es einfach nur bauernfangerei?

Jemand schon Erfahrung damit gemacht?

Würde mich freuen über eure antworten vor allem für hilfreiche Tipps die mich eventuell weiter bringen könnten :wink:

Guten Morgen,

am besten ist, Du suchst Dir einen Patentanwalt in Deiner Nähe. Ein erstes Beratungsgespräch kostet nicht die Welt, aber im Verlauf einer Stunde können so viele Fragen und Aspekte von kompetenter Seite her gelöst und abgeklopft werden, dass Du eine echte Entscheidungshilfe an der Hand hast. Unterm Strich wirst Du vermutlich einen weitaus besseren Kosten/Nutzen-Effekt haben als bei einer Onlineberatung, die unmöglich so flexibel und umfassend sein kann wie ein persönliches Gespräch mit einem Fachanwalt.

Gruß
~B (der zwar kein Patentanwalt ist, aber seit 30 Jahren in einer solchen Kanzlei arbeitet)

Lieber Zapo,
ich lebe in Österreich und habe gerade selbst eine Idee angemeldet. Was ich hier weitergebe, dürfte aber in unseren beiden Ländern gleich gehandhabt werden.
Ein Patent betrifft eine rein technische Erfindung. Ideen, wie du sie beschreibst, sind wahrscheinlich eine MARKE.
Bei uns in Österreich ist das Patentamt sowohl für Patente als auch für Markenschutz zuständig. Auf deren Homepage konnte ich mir die entsprechenden Infoblätter und Anmelde-Formulare herunterladen und die restlichen Fragen konnte ich telefonisch klären.
Ich musste mich festlegen, in welchen Kategorien ich meine Idee verwenden will, dazu gibt es eine Liste für ganz Europa (google einmal NizzaKlassifikation012013.pdf); 3 solcher Kategorien waren im Preis von ca. e 350,- inbegriffen, aber man kann noch mehr Kategorien anmelden.
Vorher hatte ich schon bei der Wirtschaftskammer um eine Namensprüfung meiner Marke angesucht und die hat ergeben, dass der Name aus ihrer Sicht genehmigt wird und dass es auch keine Verwechslungsgefahr gibt.
Die Prüfung des Patentamtes hat - nach etwa 2 Monaten - ergeben, dass es unzählige Marken gibt, die ähnlich wie meine sind - aber eigentlich sind das immer nur zwei oder drei Buchstaben des ganzen Namens, was ich also übergehen werde. Der nächste Schritt ist nun, die Markenanmeldung weiter zu betreiben.
Wenn die Marke bestätigt wird, gilt der Schutz für 10 Jahre und es ist eine jährliche Gebühr zur Aufrechterhaltung zu entrichten, die wiederum von der Anzahl der Kategorien abhängt; ist aber eigentlich leistbar.
Welche Idee ich konkret hatte, hat übrigens niemanden interessiert… :wink:
Ich wünsche dir viel Erfolg und sende herzliche Grüße aus Wien!
Karin

Hallo,

>erfinderhaus und ähnliche Seiten hilfreich. Also unterstützen die Betreiber von so Seiten wirklich jemanden oder ist es einfach nur bauernfangerei?
Besuche einfach zunächst dpma()de und einfach-genial()de, das ist schon mal ein guter Einstieg. Kaufe Dir das Buch Von der Idee zum Produkt für Dummies. Bauerfängerei ist immer relativ. Wer etwas Ahnung von der Materie hat und Ergebnisse in der Leistung vereinbart und somit weiß was er bekommt, der steht mit Sicherheit besser da. Helfen können Dir einige Personen, aber kein seriöses Unternehmen wird Dir den Erfolg versprechen. Das bedeutet unterm Strich, dass Du wissen musst, was Du willst, wie Du dort hinkommst und vor allem was Dir das Wert ist. Leider wartet man in der BRD auf keine Einzelerfinder. Pseudoförderung gibt’s genug, richtige Förderung und Finanzierung nahezu nicht.

Hallo Zapo,
die konkrete Beantwortung der Frage fällt mit aufgrund der sehr allgemein gehaltenen Information zur Idee schwer.

Grundsätzlich kann ein Patent nur technische Lösungen eines Problems schützen. Per gesetzlicher Fiktion sind keine Erfindungen gemäß §1 Absatz 3 Nr.3 Patentgesetz „Pläne, Regeln und Verfahren … für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen“.

Eine Verbesserung im Marketing würde bei breiter Auslegung der Formulierung wohl unter diesen Ausschluss fallen. Eine verbesserte Gestaltung eines Produktes – OHNE technischen Effekt – lässt sich per Musterschutz angemeldet werden. Ein eingetragenes Geschmacksmuster schützt vor unbefugter Kopie oder Nachahmung der Form oder Aussehens des registrierten Musters.

Kosten einer Patentanmeldung per Papier bei bis zu 10 Patentansprüchen (60€). Siehe Einzelheiten DPMA.de unter Patent in der Rubrik Gebühren. Weitere Kosten können für Recherche, Prüfungsantrag und Jahresgebühren anfallen. Werden die Patentansprüche nicht ordentlich formuliert, können wichtige Verbietungsrechte an der Erfindung für immer verloren sein und die Gebühren sind ebenfalls unnötig aufgebracht worden. Ich rate VOR der Einreichung der Patentanmeldung einen Fachanwalt oder Patentanwalt aufzusuchen.

Kosten eines Geschmacksmusters (70€). Verlängerungsgebühren fallen alle fünf Jahre an. Interessant könnte dabei auch die Registrierung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters sein, dass das Produktmuster in der gesamten Europäischen Gemeinschaft schützt.

Firmen für die Verwertung (Lizenz, Verkauf) von gewerblichen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Geschmacksmuster, usw.) gibt es heute viele. Vorsicht ist meines Erachtens immer bei häufigem Gebrauch von Schlagworten wie „Erfolg“ usw. geboten, wobei ich keinerlei Erfahrung mit der genannten Unternehmung sammeln konnte.

Das Patentamt hat meiner Erinnerung nach eine Liste von „Patentverwertern“ herausgegeben. Ist der Recherchebericht „gut“ oder das Muster eingetragen kann man auch direkt mit möglichen Interessenten ins Gespräch kommen und die Sache anbieten.

Gruß
patmade.de

Hallo,

es scheint hier mehrere Möglichkeiten zu geben:

a) Das Produkt weist ein optisch besonderes ansprechendes Erscheinungsbild auf. Dann wäre es trotzdem möglich und sinnvoll, ein technisches Schutzrecht, nämlich eine Patent- oder eine Gebrauchsmusteranmeldung einzureichen. Der Trick dabei ist, dass das Ergebnis - verbessertes Erscheinungsbild - durch technische Mittel erreicht wird.

Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt für ein Patent beträgt bei elektronischer Anmeldung EUR 40,- und in der Papierform EUR 60,- (Eine elektronische Anmeldung bedeutet nicht Anmeldung per Email oder ähnliches, sondern setzt einen speziellen Zugang voraus.). Wenn die Patentanmeldung mehr als 10 Ansprüche aufweist werden für jeden weiteren Anspruch EUR 20,- fällig.

Ein Patent wird nur erteilt, wenn eine Prüfung erfolgreich durchlaufen wurde. Hierzu ist ein Prüfungsantrag erforderlich, die Prüfungsgebühr beträgt EUR 350,-. Den Prüfungsantrag kann man sofort bei Einreichung stellen, muss ihn aber spätestens 7 Jahre nach der Anmeldung stellen. Alternativ kann man auch nur Recherchenantrag stellen.

Eine Alternative ist ein Gebrauchsmuster. Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt für ein Gebrauchsmuster beträgt bei elektronischer Anmeldung EUR 30,- und in der Papierform EUR 40,-.

Wenn ein Patentanwalt die Anmeldeunterlagen ausarbeitet muss man hierfür wohl mindestens EUR 1000,- veranschlagen (10 Seiten Beschreibung, 10 Ansprüche). Hinzu kommt die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Patentamt, wofür bei einem Patent ca. EUR 500,- zu veranschlagen sind, bei einem Gebrauchsmuster weniger, da ja keine Prüfung erfolgt und damit keine Fristen zu überwachen sind. Bei einer Patentanmeldung ist noch wichtig zu wissen, dass im Verlauf des Prüfungsverfahrens Prüfbescheide zu erwidern sind, üblicherweise zwei. Für die Beantwortung eines Bescheids durch einen Patentanwalt sind je nach Aufwand EUR 500,- bis EUR 1200,- zu veranschlagen (fällt bei einem Gebrauchsmuster weg). Die Dauer des Prüfungsverfahren liegt bei ca. 2 Jahren.

Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte Patentanmeldung bzw. Patent oder Gebrauchsmuster schützt nur vor Nachahmung in Deutschland. Sinnvoll ist es, zuerst beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden und sofort Prüfungsantrag zu stellen. Das bemüht sich dann (wie es so schön heißt) einen ersten Prüfungsbescheid innerhalb von 8 Monaten zu erstellen. Der erste Prüfungsbescheid erlaubt häufig eine Abschätzung, ob es sich lohnt, viel Geld für weitere Anmeldungen in weiteren Ländern in die Hand zu nehmen. Hierzu muss man wissen, dass man innerhalb eines Jahres die sogenannte Priorität der deutschen Anmeldung in Anspruch für die weiteren Anmeldungen nehmen kann, mit der Folge, dass die weiteren Anmeldungen den Anmeldetag der deutschen Anmeldung zuerkannt bekommen und zwischenzeitliche Veröffentlichungen nicht als patenthindernder Stand der Technik angesehen werden.

b) Wenn es nur um das Erscheinungsbild geht, kommt eine Geschmacksmusteranmeldung in Betracht. Sie schützt das Design. Eine Geschmacksmusteranmeldung umfasst Abbildungen des Gegenstands, wobei die Abbildungen den Schutz definieren. Das ist Segen und Fluch zugleich, denn zu einen ist so eine Geschmacksmusteranmeldung im Vergleich zu einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung einfacher, denn es ist keine Beschreibung und kein Anspruch nötig, aber es ist nur das geschützt, was die Abbildungen zeigen.

Auch hier gilt: Ein beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte Geschmacksmusteranmeldung schützt nur vor Nachahmung in Deutschland. Alternativ kann eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung bei Harmonisierungsamt in Alicante eingereicht werden, das Schutz in der gesamten EU bietet. Des Weiteren gibt es auch hier die sogenannte Priorität, d.h. man kann innerhalb von 6 Monaten (hier ist die Frist eine andere) Nachanmeldungen in anderen, gewünschten Staaten durchführen. Hinweisen muss ich noch darauf, dass es eine vorläufigen Schutz (2 Jahre) gibt ohne Anmeldung, der aber nur den tatsächlichen Gegenstand ohne jede Veränderung betrifft.

Grundsätzlich kann man für ein und den selben Gegenstand technische Schutzrechte, also Patente oder Gebrauchsmuster, und ein Geschmacksmuster einreichen, was hier vielleicht sogar sinnvoll ist. Dann sollte aber sichergestellt werden, dass beide Anmeldungen am gleichen Tag beim Deutschen Patent- und Markenamt eingehen.

Bei Fragen einfach melden. Email: [email protected].