Patent "rechtens"?

Hallo.
Ich möchte hier keine Firmennamen nennen, aber ich habe eben folgendes entdeckt:
Eine findige Firma kam auf die Idee Personen auf Bildern „freizustellen“, das heißt quasi alles vom Bild zu entfernen, außer die Personen (oder einzelne Personen, Gegenstände oder was auch immer man halt nacher „übrig haben möchte“) an sich.
Dann wird dieser „Rest“ vom ursprünglichen Bild auf ein Stück durchsichtigen Kunststoff gedruckt (beidseitig, damit man das Foto von „vorne“ und „hinten“ sehen kann.
Danach wird dieser Druck dann auf Kontur ausgeschnitten und in einen Sockel gesteckt.

Nun meine Frage:
Im Grunde ist sowas, also das Bedrucken von irgendwelchen Untergründen und spätere Konturschneiden gängige Praxis einer jeden Werbeagentur / Schilderherstellers / Werbetechnikers.
Auch das Druckverfahren, also das Motiv auf die Vorderseite „normal“ und auf der Rückseite deckungsgleich, nur eben gespiegelt, ist nichts neues.
Gleiches gilt für das Freistellen von Objekten. Sowas ist als Tool bei vielen Grafikprogrammen bereits standartmäßig enthalten.
Es werden keine „neuen“ Verfahren, Techniken oder Gerätschaften verwendet!

Diese Firma hier hat aber anscheinend ein Patent angemeldet, das auch genehmigt wurde.
Geht das überhaupt?? Oder besser gefragt: Hat der Patentschutz bestand??

Ich bin gespannt was ihr dazu meint…

Wäre es nicht wichtiger zu prüfen, ob ein Patent (oder eher etwas ähnliches wie Gebrauchsmusterschutz, Marke) besteht und was in der zugehörigen Beschreibung dazu genau steht.

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Genau das habe ich mir durchgelesen und da steht im Prinzip genau das beschrieben was ich aufgeführt habe, nur eben in ellenlanger Ausführung.

Die Frage bleibt: Kann man ein Patent auf etwas bekommen, was eigentlich schon überall auf der Welt schon so oder so ähnlich praktiziert / hergestellt wird?

Oder was genau bedarf es, damit man ein Produkt (Art der Herstellung, Aussehen, was auch immer) patentrechtlich schützen kann?

Ja, mitunter werden Patente anerkannt, die alltägliche Handlungen plötzlich schützen sollen. Ich kenne selbst so einen Fall aus meiner ehemaligen Profession - da hat jemand Adapterkabel patentieren lassen, die andere schon mindestens 1 Jahrzehnt hergestellt und verkauft haben.

Gegen solche Patente kann man Widerspruch einlegen (wenn ich mich richtig erinnere aber nur für eine gewisse Zeit nach der Beantragung). Wenn diese Frist abgelaufen ist, kann man eine Nichtigkeitsklage anstreben. Hier entscheidet dann ein Gericht ob zum Beispiel eine „mangelnde Erfinderische Fähigkeit“ oder „mangelnde Neuheit“ vorliegt.

Grüße
Pierre

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Hallo.
Danke für die Antwort, das ist ja schon mal interessant.

Obwohl ich aber auch zugeben muss, dass mich sowas wirklich verwundert.
Das klingt für mich so, als ob man auch hingehen könnte und ein Patent anmelden auf, sagen wir mal „ein Stück Papier oder Karton mittels Schreibgerät oder in einem Druckverfahren bemalen und beschriften und es danach falten und in einen Umschlag stecken“.
Das Patent wird genehmigt (ich gehe mal davon aus, dass es darauf keine Patent gibt) und ab dann hat man das Monopol auf Glückwunsch- und Grußkarten jedlicher Art!? :wink:

Ist das wirklich SO einfach?

Patente werden nicht inhaltlich, sondern formal geprüft. Und man kann sie jederzeit anfechten und für nichtig erklären lassen. Wenn es dich also stört…

„Stören“ ist hier sicherlich das falsche Wort, aber es geht ja nicht nur um mein persönliches, subjektives Empfinden, sondern auch um rechtliche Apekte.
Wenn zum Beispiel mein Bekannter in seinem Werbetechnikbetrieb eine druchsichtige Kunststoffplatte bedruckt und danach das Motiv auf Kontur ausschneidet (was wie gesagt in dieser Branche gängig ist) könnte er streng genommen auf Unterlassung verklagt werden…
Finde, das ist dann schon ein Problem.

Und spätestens dann wird auch geprüft, ob das Patent überhaupt Bestand haben kann. Und das weiß der Patentinhaber auch.

Wo ist also das Problem?

Das „Problem“ könnte entstehen, wenn er auf Schadensersatz verklagt wird :wink:
Und ja, DANN wird vielleicht geprüft, weil er dann zum Anwalt geht.
Aber das alles ist ja mit Kosten und Zeit verbunden.

Davon abgehsehen, war meine ursprüngliche Frage rein aus Verständnisgründen.
Mir leuchtet einfach nicht ein (und ich konnte es auch nirgends im Netz finden) was für „Grundlagen“ man für ein (genehmigtes) Patent benötigt.
Für mich sah das hier so aus, als ob man hier versucht sein Produkt durch ein Patent vor Nachahmern zu schützen obwohl es eigentlich nichts gibt was man schützen kann (weil die besondere Herstellungstechnik oder die „Neuheit“ fehlt).

Du siehst mich erstaunt. 2. und 3. Treffer bei Google:

Die Patentanmeldungen (die in durchaus nicht geringer Zahl eingehen), werden von Menschen geprüft. Wenn jemand seinen großzügigen Tag hat oder nicht aufpasst, passieren Fehler.
Dafür gibt es aber auch die Offenlegung und eine Frist für Einsprüche bis zur endgültigen Erteilung.
Und, wie mehrfach erwähnt, kann auch später immer noch eine Patentlöschung beantragt werden, wenn es stichhaltige Gründe gibt.

Hast du einen Link zur Veröffentlichung oder die Patentnummer? Würde mich mal interessieren.

Ja, hab ich. Möchte ich aber hier nichtg öffentlich nennen.
Bitte nicht krummnehmen :wink:

Und zwar meistens von fachfremden Menschen. Und deshalb wird da auch gar nicht wirklich inhaltlich, sondern nur formal geprüft (naja - ein wenig schon - auf offensichtliches). Die inhaltliche Prüfung findet dann durch Konkurrenten statt.

DAS wiederrum würde für mich Sinn machen :wink:

Erst mal schön formulieren, damit man formell schon mal zur Abschreckung schreiben kann „unser Produkt ist patentrechtlich geschützt und Nachahmungen werden strafrechtlich verfolgt“.
Und wenn sich ein (ernstzunehmender) Konkurrent an dem Patentschutz stört, soll er ihn halt (gerichtlich) anfechten, was erstens eine Menge Zeit kostet bis dieser Vorgang erledigt ist und zweitens auch wahrscheinlich nicht unerheblich viel Geld.