Habe eine komische Frage :
Kann man auf ein selbst erfundenes Gericht/Rezept
ein Patent erwirken bzw. es sich schützen lassen ?
Habe eine komische Frage :
Kann man auf ein selbst erfundenes Gericht/Rezept
ein Patent erwirken bzw. es sich schützen lassen ?
Radio Erwiwan würde sagen, im Prinzip JA, aber …
Im Ernst: Das Patengesetz verlangt: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.
Der BGH jat schon vor Jahren in der Entscheidung „Suppenrezept“ die Patentfähigkeit generell bejaht, im konkreten Fall aber die „erfinderische Tätigkeit“ verneint. Bei Kochrezepten liegt es nahe, bekannte Zutaten oder Kochverfahren (Braten, Backen, Dünsten etc.) zu kombinieren.
Es müsste schon was außerordentlich Neues sein, um diese Hürde zu überspringen. Ohne genaue Kenntnis der konkreten Rezeptes kann man das nicht abschließend beurteilen.
Servus,
Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, wie man zuerst glaubt.
Einerseits sind nach §1 PatG Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten oder für geschäftliche Tätigkeiten vom Patentschutz ausgeschlossen.
Aber wenn es sich um eine "Anleitung zum ‚planmäßigen Handeln‘ mit einem besonderen technischen Effekt geht, dann könnte im Einzelfall doch ein Patent möglich sein.
Siehe hierzu die Entscheidung „Suppenrezept“. GRUR 1966, Heft 5, Seite 249-251 (Fortschritt und Erfindungshöhe eines neuen technischen Verfahrens können auch darauf beruhen, dass das Verfahrenserzeugnis eine besondere ästhetische Wirkung hervorruft.)
In der Regel wird es aber keinen Patentschutz geben.
Durchaus aber einen Schutz über das Urheberrecht.
Viele Grüße,
Sax
Danke für die schnelle Antwort !
Hallo!
Auf ein gewöhnliches (Koch)rezept lässt sich leider kein Patentschutz erwirken. Die Zutaten für das Gericht sind ja bereits bekannt, und die reine Komposition der Zutaten erfordert keine besonderen Mittel.
Eine interessante (wenn auch etwas alte) Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu:
BGH Ia ZB 210/63 (23.11.1965):
_"b) Enthält ein Kochrezept nur Angaben über die Ausgangsstoffe und deren Behandlung, so ist es als (nahrungsmittel-)technisches Herstellungsverfahren auch dann hinreichend bestimmt, wenn besondere Geschmackseigenschaften zur Begründung von Fortschritt und Erfindungshöhe geltend gemacht werden.
c) Bloße geschmackliche Abwandlungen stellen in der Regel keinen die Patentfähigkeit begründenden Fortschritt dar."_
Allenfalls könnte ein Patentschutz auf ein Kochrezept erwirkt werden, wenn in der Zubereitung besondere, noch nicht bekannte Schritte durchgeführt werden (so etwas wie Schockfrosten von gekochten Himbeeren mit Stickstoff oder dergleichen)
Beste Grüße,
Christoph
Hallo,
ein Patent schützt ein Produkt (zubereite Speise) oder ein Verfahren (zur Herstellung der Speise) vor unbefugter GEWERBLICHER Benutzung durch Dritte.
Ein Patent wird für eine Erfindung (=neue, nicht naheliegende Lösung eines TECHNISCHEN Problems) auf Antrag beim Patentamt auf Grundlage einer eingereichten Patentanmeldung erteilt.
Somit typische Antwort eines Patentanwalts:
Es kommt darauf an, ob ein technisches Problem (geringerer Energiebedarf bei der Zubereitung, schnellere oder schonendere Zubereitung usw.) damit erreicht wird und TECHNISCHE Merkmale das Produkt oder Verfahren bestimmen.
Im Allgemeinen wird die Neuheit schon durch die Kombination der Zutaten oder Zubereitungsschritte möglich sein, aber die Technizität wird bei einem Rezept wohl nicht gegeben sein.
Alternative:
Urheberrechtsschutz wie bei Kochbuch, Kochshow, Video über die Zubereitung, usw.
Gruß
patmade.de
Das kann man so nicht sagen. Wenn es sich um eine völlig neue Zusammenstellung von Zutaten hadelt und für den Koch eine nicht vorhersehbare, also aus dem bekannten Gerichten nicht planbare/ableitbare, Zusammenstellung auftritt, dann wäre es theroretisch patentfähig.
Erfindungen und damit Patente haben immer einen sehr technischen Hintergrund. Fraglich ist ob dieser bei Nahrungszusammenstellungen/Gerichten auch gegeben ist. Kochen ist doch eher eine Kunst…
Mann muss sich den Einzelfall genau ansehen und mit dem Bekannten vergleichen und den erfinderischen Schritt herausarbeiten.