Patentamt/Markenrecht

Hallo,

ich bräuchte bitte dringend eine Information. Ich weiss, dass man beim Patentamt nach Marken recherchieren kann.
Wie schaut es aus, wenn einer Marke z. B. Claudia Puttkammer als Marke eingetragen hätte und jemand anders später CLAUDIA PUTTKAMMER als Wort-/Bildmarke angemeldet hat.

Kann man gegen die zweite Anmeldung Einspruch einlegen?

Gruß,
Claudia.

Ja hallo!

Wenn man gegen eine zweite Eintragung nichts machen könnte, hätte die ganze Eintragerei ja wohl kaum einen Sinn! Das ganze nennt sich „Widerspruch“, schau zB dort:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/markeng/__42…

Außerdem bestehen natürlich uU auch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Ich finde http://www.dpma.de äußerst informativ! Aber so ein sensibles Feld wie das Markenrecht ohne Anwalt zu beackern, das kann angesichts der Streitwerte ganz böse enden.