Patentanmeldung

Hallo,

gibt es eine Kalkulationsmöglichkeit mit der ich herausfinde, ob eine Patentanmeldung und damit verbundene zu zahlende Gebühren sich lohnen unterm Strich? Oder gibt es gar eine gebührenfreie Patentanmeldemöglichkeit?

MfG CRahms

Hallo,

hier finden eine Kostenübersicht: http://www.copat.de/mn_pat_kosten.htm

Wichtig ist, dass in der Regel nicht die Gebühren das Hauptproblem darstellen, sondern die resultierenden Kosten des Patentanwalts. Wenn Sie quasi ohne Mittel sind können Sie beim DPMA einen Antrag auf Verfahrenkostenbeihilfe stellen, aber das wird Sie ehrlich gesagt auch nicht wirklich weiter bringen. Ohne ein halbwegs ordentliches Budget im Hintergrund, scheitern fast alle Erfindungen und Entwicklungen. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie in Deutschland in der Regel auch nicht, außer Sie sind in einer Forschungseinrichtung und beziehen Subventionen oder Sie sind in der Finanzbranche und haben ein Finanzprodukt entwickelt.

Mit freundlichen Grüßen,

Einfach-Genial()de

Hallo,

so eine Kalkulation ist eher schwer anzustellen. Ob es sich lohnt oder nicht hängt primär von den zu erwartenden aus dem Schutzrecht generierten Einnahmen ab.
Wenn man das Produkt selbst herstellt oder vertreibt kann man die Kosten und Einnahmen noch einigermaßen gegenüberstellen und somit errechnen wie viele Exemplare man bis zum break even verkaufen muss.
Bei einer angestrebten Lizenzvergabe wird es ungleich schwieriger. Hinzu kommt, dass man natürlich auch nicht mit Gewissheit sagen kann ob eine Anmeldung überhaupt zu einer Erteilung führt.

Eine Verfahrenskostenhilfe gibt es: http://www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/…

Der wichtgiste Schritt vor jeder Patentierung ist eine gründliche Marktanalyse. Das Abschätzen von Kosten und Risiken geht ja noch weit über den Schutz hinaus. Der Schutz alleine bringt noch nichts auf den Markt.

Wie sehen die Technologien der Mitbewerber aus? Was kostet der Markteintritt, Prototypen, Herstellung,…?

Aus der Praxis kann ich sagen, dass man sehr leicht zurückschrecken kann wenn man sich aller Kosten bewusst wird. Bevor man gar nichts macht lieber ein günstiges Gebrauchsmuster (nicht für jede Idee!) und Partner für die weiteren Schritte suchen.

Viel Erfolg
Gerhard Muthenthaler

 Hallo CRahms,
die an das betreffende Amt zu entrichtenden Gebühren (Anmeldegebühr, Anspruchsgebühr, Druckkosten, Recherchengebühr, Prüfungsgebühr, Jahresgebühr, usw.) - auch Amtsgebühren genannt - sind , unter Vernachlässigung von eventuellen Änderungen im Gesetz (Patentgesetz, Patentkostengesetz), Verordnung (Gebührenordnung zum EPÜ) oder Vertrag (PCT, Ausführungsordnung zum PCT), mit dem Anmeldetag der deutschen (DE), europäischen (EP) oder internationalen (WO) Patentanmeldung festgelegt.
 
Kurz: Die Amtsgebühren lassen sich ziemlich gut vorhersagen für jedes Jahr der maximalen Laufzeit von zwanzig Jahren ab Anmeldetag.
 
Honorare für einen Patentanwalt oder Fachanwalt kommen eventuell noch hinzu und sollten VORHER ausgehandelt werden.
 
Die Amtsgebühren lassen sich bei geeigneter Gesetzesgrundlage stunden (s. Verfahrenskostenhilfe §§129ff. Patentgesetz iVm §115 ZPO). Bei entsprechenden späteren Einnahmen (egal ob durch das Patent oder andere Erwerbsquellen) muss zurückgezahlt werden.
 
Kurz: Eine gebührenfreie Patentanmeldung gibt es meines Erachtens nicht.
 
Gruß
patmade

Hallo CRahms,

in dem Buch „Die Industriepatentabteilung: Die Arbeit des Patentingenieurs und die Aufgabe der Patentabteilung im Unternehmen“ (ISBN-10: 3452247279 Buch anschauen) findet sich eine Übersicht, in der Patentkosten für eine Erfindung in Relation zu Lizenzeinnahmen gesetzt werden.

Man muss wissen, dass für jedes Land, in dem die Erfindung zum Patent angemeldet wird, Kosten von ca. EUR 3000,- bis 8000,- zu veranschlagen sind. Somit macht ein weltweiter Schutz wirtschaftlich kaum Sinn, außer es ist das nächste Viagra.

Sinnvoll ist es, zuerst beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden und sofort Prüfungsantrag zu stellen. Das bemüht sich dann (wie es so schön heißt) einen ersten Prüfungsbescheid innerhalb von 8 Monaten zu erstellen. Der erste Prüfungsbescheid erlaubt häufig eine Abschätzung, ob es sich lohnt, viel Geld für weitere Anmeldungen in weiteren Ländern in die Hand zu nehmen. Hierzu muss man wissen, dass man innerhalb eines Jahres die sogenannte Priorität der deutschen Anmeldung in Anspruch für die weiteren Anmeldungen nehmen kann, mit der Folge, dass die weiteren Anmeldungen den Anmeldetag der deutschen Anmeldung zuerkannt bekommen. Man verliert also nichts, wenn man auf den ersten Bescheid des Deutschen Patent- und Markenamtes wartet.

Wenn Sie noch kein Patent angemeldet haben könnte die KMU-Patentaktion SIGNO für Sie interessant sein, mit der Patentanmelder finanziell unterstützt werden, siehe:
http://www.signo-deutschland.de/unternehmen/signo_fo…

Bei Fragen einfach melden. Email: [email protected]