Patentfrage bzgl Spieleentwicklung

Schönen guten Morgen zusammen!

Mein Personalchef gab mir und weiteren Auszubildenden die Aufgabe, ein Spiel zu entwickeln welche als Werbegeschenk weiter gegeben werden kann. Dabei sind wir auf Idee gekommen das Spiel „Tabu“ abzuändern, weil wir dachten, dass wir dann Patentrechtlich keine Probleme bekommen.

Hier ein paar Info’s zu unserer abgeänderten Version:

  • das Spielbrett hebt sich deutlich vom Orginal ab

  • Wir haben das Orginal mit einem einen „Quietscher“, welcher in Stofftieren verwendet wird, ersetzt

  • Spielstein sind normale Halmasteine

  • Karten haben ebenfalls ein komplett anderes Design

-----> Somit bleibt nur die Sanduhr& Spieleidee gleich!

Jetzt machen wir uns aber schon ein paar Gedanken, da wir nicht wollen, dass es später dies bezüglich Probleme gibt. Wir haben uns schon mit der Rechtsabteilung und allen potentiellen Hilfen in Verbindung gesetzt - alles ohne Erfolg!

Meine / Unsere Frage: Inwiefern sind Spiele wie „Tabu“ geschützt? Wäre ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt ratsam?

Hoffe das uns jemand helfen kann.

Grüße

Hallo,
Die aufgeworfenen Fragen solltest Du mit einem Patentanwalt besprechen. Der Patentschutz von Spielen ist eine recht komplexe Angelegenheit. Spielregeln „als solche“ sind nicht patentierbar, aber Teile eines Spieles durchaus. Auch wäre UWG (Wettbewerbsrecht) zu überprüfen. Dazu muss man ALLE Einzelheiten genau kennen. Bei den bisherigen Angaben kann man keine sinnvolle Aussage machen.
Gruß
Oriolis

Hallo,

m.E. nach allem, was ich von der Variation von „Tabu“ verstanden habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Spiel durch ein Patent geschützt sein könnte.

Wenn überhaupt, könnte hier das Urheberrecht, greifen wovon ich aber nicht genug verstehe, um einen Rat geben zu können.

Pragmatischer Tip: nachdem der Herr Personalchef die Variation von „Tabu“ in Auftrag gegeben hat, um es als Werbegeschenk verteilen zu können, sollte er oder sein Arbeitgeber sich den Kopf über etwaige rechtliche Konsequenzen zerbrechen und nicht die Azubis.

Im übrigen verweise ich auf den lesenswerten Artikel www.patente-stuttgart.de/downloads/tgs/2011/werneck_…
des Bayerischen Spiele Archivs zum Schutz von Spielen.

MfG

Enrico

Hallo JulianS,
eine Beantwortung dieser Fragen zu einem konkreten Spiel wäre eine unzulässige Rechtsberatung.

Im Allgemeinen gilt:

  1. §§1 Absatz 1 und Absastz 3 Nr.3 Patentgesetz schließen Patente für Spiele und Spielregeln aus.
  2. Dies gilt nicht für das Zubehör eines Spiels wie z.B. Spielbrett, Würfel, Figuren usw…
  3. Der Name eines Spiels kann zudem markenrechtlich (Marke, Werktitel, Unternehmenskennzeichen) vor unbefugter Benutzung geschützt sein.
  4. Dem Spieleentwickler - meist werden diese auch schon als Spielautor bezeichnet - und dem Hersteller könnten Urheberrechte an der Spielidee und den Spielregeln zustehen.

Mit Ernst sollte VOR Inverkehrbringen der abgeänderten Spielversion anwaltlicher Rat von einem Patentanwalt oder Fachanwalt eingeholt werden.

Gruß
patmade

Danke für den Link, der ist schon einmal eine riesige Hilfe!

Der Leiter des Projekts wünscht, dass wir Azubis den Sachverhalt klären und eine Präsentation erstellen warum wir den Anwalt brauchen - will aber gleichzeitig, dass das Projekt zeitnah fertig wird.

Erweckt den Anschein das er wusste, was für Probleme aufkommen, sie aber weiter geben wollte…