Patentschrift und Offenlegungsschrift

Ich habe vor 4 Jahren ein Patent angemeldet, der Patentschutz ist eingetragen, ich habe eine Offenlegungschrift und bezahle auch meine jährlichen Gebühren. Ich habe allerdings noch keinen Prüfantrag gestellt.
Sollte ich diesen Prüfantrag bald stellen und was ist der Unterschied zwischen Offenlegungsschrift und Patentschrift? Wo und wie kann ich die Patentschrift erhalten?

Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar - mit freundlichen Grüßen, Gerhard

Hallo,

wenn Deine Patentanmeldung überprüft wurde, diese neu ist und alle Voraussetzungen für ein Patent erfüllt, dann
bekommst Du im Regelfall ein Patent. Das bedeutet, die von Dir gewünschte Patentschrift gibt’s erst nach einer erfolgreichen Prüfung Deiner Anmeldung. Erst mit der Eintragung eines Schutzrechts, kannst Du einen Schutz gegenüber anderen geltend machen.

Das heißt, im Moment besitzt Du eine Offenlegung und die Möglichkeit eine Prüfung zu beantragen, aber Du hast kein Schutzrecht.

Beste Grüße,

Thomas

Hallo Gerhard, im Grunde findet man ja alle Infos beim Patent-und Markenamt auf irgendeiner Homepage. Die kann man auch anrufen, münchen oder Berlin, Nummer ergooglen und sich durchfragen.
Ich habe aber einen befreundeten Rechtsanwalt und Notar mit der Sache beauftragt. Spezielle Patentanwälte gibt es auch, aber die kommen ( Kostenmäßig ) oft von einem anderen Stern! Je nach dem, wie wichtig Dir das Ganze ist, mußt Du abwägen, was Du tun willst. Ich hoffe geholfen zu haben,
mit freundlichen Grüßen

Olaf Petersen

Hallo,
eine Offenlegungsschrift ist die nach 18 Monaten ab Anmeldetag automatisch vom Patentamt zu veröffentlichende Patentanmeldung (§32 Patentgesetz). Ein Patentschutz entsteht erst nach Patenterteilung und Veröffentlichung der Patentschrift.
Dazu muss spätestens innerhalb von sieben Jahren ab dem Anmeldetag ein Prüfungsantrag beim Patentamt gestellt werden, wobei der Antrag erst als gestellt gilt, wenn die Prüfungsgebühr bezahlt ist. Wird der Prüfungsantrag nicht rechtzeitig gestellt, gilt die Patentanmeldung automatisch als zurückgenommen. Mit erfolgreichem Abschluss des beantragten Prüfungsverfahrens wird ein Patent erteilt.
Da auch für die Weiterführung einer Patentanmeldung die Jahresgebühr bezahlt werden muss (die nächste dürfte in Ihrem Fall am 31.08.2012 fällig gewesen sein), empfiehlt es sich wenigstens bald einen Recherchenantrag zu stellen und den darauf erstellten amtlichen Recherchenbericht genau zu prüfen, ob eine Patenterteilung möglich ist.
Gruß nach E?tv?le
patmade