Ich habe vor 4 Jahren ein Patent angemeldet, der Patentschutz ist eingetragen, ich habe eine Offenlegungschrift und bezahle auch meine jährlichen Gebühren. Ich habe allerdings noch keinen Prüfantrag gestellt.
Sollte ich diesen Prüfantrag bald stellen und was ist der Unterschied zwischen Offenlegungsschrift und Patentschrift? Wo und wie kann ich die Patentschrift erhalten?
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar - mit freundlichen Grüßen, Gerhard