Offenlegungsschriften sind die veröffentlichten PatentANMELDUNGEN. Alle anhängigen Anmeldungen werden automatisch nach 18 Monaten veröffentlicht
Patentschriften sind die ERTEILTEN Patente, aus denen man auch Rechte geltend machen kann (Unterlassung, Schadensersatz, etc)
Was es ist steht - zumindest bei deutschen - drauf. Offenlegungsschriften haben meist den Buchstaben A, Patentschriften den Buchstaben B (nach der Nummer). Auf Patentschriften steht auch der Erteilungstag drauf (den es bei Offenlegungsschriften logischerweise nicht gibt)
ein erteiltes Patent bekommt man, indem man den Prüfungsantrag stellt und das Prüfungsverfahren durchläuft. Da wird geguckt, ob die Erfindung patentfähig ist (neu, erfinderisch, gewerblich anwendbar) und wenn ja, gibt’s nen Erteilungsbeschluss und dann ne Urkunde mit Patentschrift. Nur eine ANMELDUNG bedeutet noch nicht, dass man wirklich was genial Neues erfunden hat
Patentschriften und Offenlegungsschriften werden online in denselben Datenbanken der Patentämter veröffentlicht