Patentschriften

Was ist der Unterschied zwischen Patentoffenlegungsschrift und Patentschrift und wie komme ich zu der Patentschrift? Ich habe ein Patent angemeldet, habe auch eine Offenlegungsscgrift und bezahle auch meine jährlichen Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen, Gerhard

Hallo,
die Offenlegungsschrift („A1-Schrift“) ist der ursprünglich eingereichte Text, der vom Amt 18 Monate nach dem Anmeldedatum (bzw. „Prioritätsdatum“ bei Nachanmeldungen) veröffentlicht wird.
Die Offenlegungsschrift (insbesondere die Ansprüche) wird auf Antrag geprüft; den Antrag kann man bis zu sieben Jahren nach der Anmeldung stellen. Meist wird er aber mit der Anmeldung gestellt.
Während der Prüfung wird der Prüfer neuen Stand der Technik nennen, Hinweise auf geänderte Ansprüche geben etc. Wenn die Prüfung zu einem Patent führt (und die entsprechenden Gebühren gezahlt werden), wird eine Patentschrift (erkennbar am Ende „B1“) veröffentlicht. Diese ist der Offenlegungsschrift ähnlich, enthält aber zusätzlich z.B. Hinweise auf bekannte ähnliche Patente („Stand der Technik“).
Die Patentschrift kann man beim Patentamt wie die Anmeldeschrift downloaden.
Gegen das Patent kann dann noch Einspruch eingelegt oder es kann eventuell nichtig geklagt werden, aber das ist ein anderes Kapitel.
Diese Patentschrift gibt einem dann das Recht, eventuelle Verletzer zu verklagen oder Lizenzgebühren zu fordern, und zwar unter Umständen rückwirkend ab dem Anmeldedatum.
Ich hoffe, dass diese Ausführungen reichen, ansonsten einfach genauer nachfragen.

Viele Grüße,

Mike Macke

Offenlegungsschriften sind die veröffentlichten PatentANMELDUNGEN. Alle anhängigen Anmeldungen werden automatisch nach 18 Monaten veröffentlicht

Patentschriften sind die ERTEILTEN Patente, aus denen man auch Rechte geltend machen kann (Unterlassung, Schadensersatz, etc)

Was es ist steht - zumindest bei deutschen - drauf. Offenlegungsschriften haben meist den Buchstaben A, Patentschriften den Buchstaben B (nach der Nummer). Auf Patentschriften steht auch der Erteilungstag drauf (den es bei Offenlegungsschriften logischerweise nicht gibt)

ein erteiltes Patent bekommt man, indem man den Prüfungsantrag stellt und das Prüfungsverfahren durchläuft. Da wird geguckt, ob die Erfindung patentfähig ist (neu, erfinderisch, gewerblich anwendbar) und wenn ja, gibt’s nen Erteilungsbeschluss und dann ne Urkunde mit Patentschrift. Nur eine ANMELDUNG bedeutet noch nicht, dass man wirklich was genial Neues erfunden hat

Patentschriften und Offenlegungsschriften werden online in denselben Datenbanken der Patentämter veröffentlicht

Lieber Gerhard,

die Offenlegungsschrift erfolgt, sofern nicht überraschender Weise das Patent bereits erteilt ist, automatisch seitens des Patentamtes nach 18 Monaten -> damit die „Öffentlichkeit“ erfährt, dass es hier bald ein Patent geben könnte

Die Patentschrift hingegen ist dann das Dokument über das erteilte Patent.
-> Du bekommst sie, wenn das Prüfverfahren abgeschlossen ist.
lg
Bernhard

Hallo Gerhard
Eine Offenlegungsschrift (OS) ist die Erstveröffentlichung einer Patentanmeldung. Sie ist eine Vorstufe zu der geprüften Patentschrift.
Für die Patentschrift wird eine Patentprüfung verlangt,die musst du beim Patentamt beantragen.
Viel Erfolg
Mic hael

Hallo,

siehe Wikipedia: Offenlegungsschrift

Wenn Sie jährliche Patentgebühren zahlen, dann müßten Sie wohl auch ein Patent, und nicht nur eine Offenlegungsschrift haben. siehe die Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes: www.dpma.de

Ihre Offenlegungsschrift und Ihre Patentschrift können Sie unter http://depatisnet.dpma.de recherchieren.

Den Registrieungsstatus Ihrer Patentvorgänge können Sie unter http://register.dpma.de einsehen.

Hallo, Gehard,
„Patentschrift“ und „Offenlegunsschrift“ bezeichnen m.W. das Gleiche.
Allerdings kann sich der Inhalt (besonders die Ansprueche) im Lauf des Erteilungsverfahrens aendern.
Deine solltest Du als Verfahrensbeteiligter eigentlich alle haben!?
Ansonsten in die Website des Amts gehen (DPMA oder EPO), dort auf Recherche und dann das Aktenzeichen (es kann mehrere geben: Veroeffentlichung und Erteilung) eingeben.
mfg