hallo Experten,
vielleicht wißt Ihr das schon - oder die meisten von Euch? Ich erfuhr es heute mündlich.
Die kassenärztlichen Vereinigungen (ländergebunden), die mit den Krankenkassen über die finanziellen Aufwendungen pro Patient verhandeln, können - und haben auch faktisch - sehr unterschiedliche Aufwendungen pro Patient erhandelt - unterschiedlich je nach Bundesland. Wieviele krankengymnastische Verordnungen z.B. rezeptiert werden dürfen pro Patient und Quartal (bevor z.B. ein verordnender Arzt regreßpflichtig gemacht würde und daher vor weiteren Verordnungen zurückscheut), hängt vom Bundesland ab - je nach Verhandlungsergebnis der KV seines Bundeslandes mit den Kassen.
Die Krankenkassen wiederum bestehen ja bundeslandübergreifend. Die Beiträge dürften dieselben sein, ob Bayern oder Schleswig-Holstein.
Man könnte also von Ländern, deren KVen ein ungünstigeres Verhandlungsergebnis erzielt haben, vermuten, daß die Patienten dort weniger für vermutlich gleiche Beiträge bekommen als in anderen Bundesländern.
Was wißt Ihr darüber? Gibt es erklärende/mildernde Begründungen hierfür? Oder wird in manchem Bundesland am Patienten gespart, was anderswo für ihn ausgegeben wird? Gruß, I.