Patientenarmbänder verletzen das Datenschutzgesetz?

Hallo!

Neuerdings müssen (sollten) in Österreich alle Patienten einer Krankenanstalt ein Patientenarmband tragen. Auf diesem stehen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Aufnahmezahl. Verletzt das nicht das Datenschutzgesetz, zumal ich mir gut vorstellen kann, dass nicht jeder will, dass man das Geburtsdatum lesen kann? 

Danke für die Antworten!

Gollum

Hallo!

Wieso ?
Welcher Unberechtigte kann denn die Daten ablesen ?
Alle Krankenhausmitarbeiter müssen den Datenschutz beachten.

Besucher im Krankenzimmer ?

Und wozu das Armband dienen bzw. wovor es schützen soll ist doch hoffentlich klar, oder ? Das ist doch im Patienteninteresse.

Und sicherlich wird der Patient vorher aufgeklärt und muss zustimmen.

MfG
duck313

Ich könnte mir auch vorstellen das es problematisch ist. Die werden sich da aber schon irgendwie absichern, so dass sie es ohne Probleme umsetzen können.

Hallo!

Wieso ?
Welcher Unberechtigte kann denn die Daten ablesen ?

Besucher, Buffettmitarbeiter, Hausarbeiter … also genug Nicht-Medizinisches Personal

Alle Krankenhausmitarbeiter müssen den Datenschutz beachten.

Eben, darum meine Frage, ob ich den Datenschutz verletze, wenn ich den Patienten diese Armbänder umschnalle.

Und wozu das Armband dienen bzw. wovor es schützen soll ist
doch hoffentlich klar, oder ?

Das ist klar, ändert allerdings noch nichts an der Tatsache, dass es sich mir nicht erschloss, warum nicht zum Beispiel die Aufnahmezahl alleine reicht.

Und sicherlich wird der Patient vorher aufgeklärt und muss
zustimmen.

Diese Zustimmung ist ungefähr so: Wenn Du Dich hier reinlegst, stimmst Du allem zu was wir mit Dir machen.

Grüße

Gollum

Hallo,
naja , in deutschen Krankenhäusern steht das Geburtsdatum ( manchmal) ja am Bett des Patienten (jedenfalls kenn ich das so) .
Da kann nun wirklich JEDER iim Zimmer lesen; am Armband nicht zwingend.

Jörg

Hallo!

Und die altbekannten Namensschilder am Bett mit Namen und Zimmer-Nr. stören dich nicht ? Und das man beim Empfang fragen kann wo wer liegt ?

Das Armband kann man nicht im Vorbeigehen ablesen, das Schild am Bett schon.
das Geburtsdatum macht da nichts anderes aus.

Patient muss zustimmen. Punkt.
Er wird es tun, wenn man ihm auf Nachfrage (Ösis sind schwer von Begriff?) den Sinn der Armbänder erklärt.
Er hat in der Verwaltung bei Aufnahme übrigens eine Datenschutz-Einverständniserklärung unterschrieben.
Da wird’s drinstehen oder ist mit erfasst.

MfG
duck313

Hallo!

Wie schon andere geschrieben haben:
Der Datenschutz wird verletzt, wenn der Patient nicht eingewilligt hat, trotzdem aber das Armband verpasst bekommt.

Durch seine Unterschrift ist das Krankenhaus auf der sicheren Seite.

Will der Patient selbst seine Daten vor unbefugten Augen schützen, stehen ihm meines Erachtens mehrere (nicht absolut sichere) Möglichkeiten zur Wahl:

  • Er kann das Armband so drehen, dass die Daten auf der dem Körper zugewandten Seite zu liegen kommen (ist sicher keine sehr gute Möglichkeit).

  • Er kann ein Nachthemd mit langen Ärmeln tragen oder Pyjama mit langen Ärmeln und elasischen Bündchen, unter denen er das Armband versteckt.

  • Er kann auch ein elasisches, genügend breites Bändchen (beispielsweise Schweißband) über das Patientenarmband ziehen, sodass er frei seine Hände bewegen kann, ohne die Daten versehentlich sichtbar zu machen.

Zaunkoenigin

Hallo!

Auch da bin ich mir nicht sicher, ob das DSG eingehalten wird, das heißt, ich bin mir sogar sehr sicher, dass dies nicht dem Datenschutz entspricht.

Nur weil das DSG ohnehin verletzt wird, heißt das ja noch lange nicht, das man es auch weiterhin darf. Im DSG ist nur von „sensiblen Daten“ die Rede, IMHO ist das Geburtsdatum ein solches, wird aber nicht explizit ausgewiesen.

liebe Grüße

Gollum

Hallo!

Und die altbekannten Namensschilder am Bett mit Namen und
Zimmer-Nr. stören dich nicht ?

Hab ich das geschrieben? Nur weil ich zu einem Punkt frage, impliziert das noch nicht, dass ich mit allem anderen einverstanden bin.

Und das man beim Empfang fragen
kann wo wer liegt ?

Nur mit Einverständnis des Patienten, sonst nicht.

Patient muss zustimmen. Punkt.

Das tut er bei der Aufnahme.

Er wird es tun, wenn man ihm auf Nachfrage (Ösis sind schwer
von Begriff?) den Sinn der Armbänder erklärt.

Darum geht’s aber gar nicht (Piefke schwer von Begriff?? SCNR)

Er hat in der Verwaltung bei Aufnahme übrigens eine
Datenschutz-Einverständniserklärung unterschrieben.
Da wird’s drinstehen oder ist mit erfasst.

„Es wird schon alles seine Richtigkeit haben“ ist nicht die Qualität einer Antwort, die ich erwarte, wenn ich eine Rechtsfrage stelle. Ob in der Einverständniserklärung auch die Veröffentlichung der Daten erwähnt wird, bezweifle ich weiters.

Grüße

Gollum

1 Like

Hi,

juristisch gesehen ist eine OP ja auch eine Körperverletzung (https://de.wikipedia.org/wiki/Operation_%28Medizin%2…). Das Krankenhaus lässt sich aber per Unterschrift des Patienten bestätigen dass er mit dem Eingriff einverstanden ist.

Somit ist das Anbringen dieser Bändchen mit Zustimmung des Patienten doch auch völlig problemlos. Und für die 0,5% die sich weigern wird sich sicherlich eine Lösung finden lassen.

Gruss
K

Hallo,

Und das man beim Empfang fragen kann wo wer liegt ?

Nur mit Einverständnis des Patienten, sonst nicht.

Dann wird es mit dem Armband genauso sein. Einverständnis oder nicht. Wenn man seins gibt, dann nimmt man auch hin, dass es jeder sehen kann, vor dem man es nicht verbirgt.

Patient muss zustimmen. Punkt.

Das tut er bei der Aufnahme.

Wo ist denn dann das Problem?

„Es wird schon alles seine Richtigkeit haben“ ist nicht die Qualität einer Antwort, die ich erwarte, wenn ich eine Rechtsfrage stelle. Ob in der Einverständniserklärung auch die Veröffentlichung der Daten erwähnt wird, bezweifle ich.

Dann bräuchten wir mal ein Beispiel einer solchen Erklärung. Danach kann noch diskutiert werden, ob es dem normalverständigen Menschen klar ist, dass so ein Armband lesbar ist (ist ja irgendwie dessen Sinn und Zweck) oder ob es nochmal explizit erklärt werden muss, damit die Erklärung auch wirksam ist.

Grüße

Hallo,

das Bundesdatenschutzgesetz…

…ist vielleicht gar nicht gemeint? Sondern http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage…

Mit dem:

dass nicht jeder will, dass man das Geburtsdatum lesen kann?

Dem bleibt unbenommen, das Band so zu drehen, dass es kein
Unbefugter lesen kann.

gebe ich dir aber sowas von recht. Ich kann wirklich nicht erkennen, was mittels dieses Armband veröffentlicht oder weitergegeben würde.
Zumal man vielleicht sogar ein ‚lebenswichtiges Interesse‘ (siehe §1 abs.2) bejahen könnte - es sollen schon gefährliche Verwechslungen bei OPs vorgekommen sein. Ein name allein kann ja auch mal doppelt vorkommen.
Aber ich bin kein Anwalt, vielleicht ist das auch nur Quatsch.
Gruß

Hallo!

Wo ist denn dann das Problem?

Dass ich nicht einmal über den Aufenthalt eines Patienten Auskunft geben darf (was ja auch OK ist) und parallel dazu „verpflichtet“ man die Patienten zu diesen Armbändern, über deren Sinnhaftigkeit ich hier nicht diskutieren will.
Die Einverständniserklärung ist nichts anderes als ein Wisch wo Du mit Deiner Unterschrift allem zustimmst, was die mit Dir machen.
Da auch unsere Berufsgruppe aufgefordert wurde dafür Sorge zu tragen, dass jeder eines trägt, frage ich mich, ob das Gesetzeskonform ist.
Und: Muss denn Name und Geburtsdatum draufstehen oder geht es auch mit der Aufnahmezahl (da es ja nur dazu dient Verwechslungen auszuschließen)? Kann es sein, dass am selben Tag ein Karl Kevin Fischer auf die Welt gekommen ist, wodurch ja dann nur die Aufnahmezahl schlagend werden würde?

Nachdem hier aber alle einhellig meinen, damit würde kein Gesetz verletzt, bin ich ja schon zufrieden.

Grüße

Gollum