Patientenrecht auf Dokumentation und Einsicht

Hallo,

Gesetzt den Fall nach einem Krankenhausaufenthalt möchte ein Patient Kopien der Diagnostik und Befunde erhalten, da er die Behandlung in einem anderen Krankenhaus fortsetzen lassen möchte.
Trotz mehrmaliger Anfragen legt das Krankenhaus jedoch keine vollständige Dokumentation des Krankenhausaufenthaltes vor. Dem Patienten wird seine Akte sogar vorgelegt. Die Ergebnisse mehrerer Untersuchungen sind darin aber nicht enthalten, bei anderen liegen nur Rohdaten (Sonografiebilder) ohne Befundung vor.

Welche Rechtsnormen sind verletzt worden bzw. könnten im Auftreten gegenüber dem Haus vorgebracht werden.

Welche Stelle überwacht Krankenhäuser und wäre darum Adresse für eine Beschwerde.

Gruß
Werner

Hi,

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html

„(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten. (…)“

Gruss
K