Patientenverfügung

Hallo, was ich schon immer wissen wollte:
wenn wir (Ehepaar)eine vom Notar beglaubigte Generalvollmacht haben, warum brauchen wir dann extra noch eine Patientenverfügung??
Danke im Voraus und LG hexe

Guten Abend,
man braucht nicht extra eine Patientenverfügung
die Generalvollmacht wird meistens mit Pat.verfügung
geschrieben und vom Notar beglaubigt.
Ich habe auch eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung vom Notar beglaubigen lassen,

Hallo,

eine Vollmacht ermächtigt eine Person, mit Wirkung für die vertretene Person Willenserklärungen abzugeben, also Verträge zu schließen usw.

Die Patientenverfügung bestimmt – wenn sie richtig gemacht ist: verbindlich --, was der Arzt u. Medizinalpersonen im Fall X dürfen und was sie zu unterlassen haben: im Wachkoma am Leben halten usw.

Siehe die Artikel dazu in WIKIPEDIA und auf www.patientenverfuegung.de

Freundlich grüßt
Rechtsanwalt Harth, 73614 Schorndorf

Danke dafür, sagt (…)

Danke dafür sagt hexa1943