Liebe Chris, wenn Ihre Mutter Ihnen eine ausreichende Vollmacht für die Bereiche Vermögen, Aufenthalt und Gesundheit ausgestellt hat und die Unterschrift Ihrer Mutter auch öffentlich beglaubig ist (für den Grundstücksbereich zwingend erforderlich, ist diese Vollmacht ausreichend.
Ich habe bei der Stadt Mannheim im Bereich „Rechtliche Betreuung“ gearbeitet. Schauen Sie im Internet bitte unter www.mannheim.de; Bürgersein: Soziales; Kommunaler Betreuungsverein; Anhang Vollmacht. Das Formular können Sie herunterladen und sehen, ob die Vollmacht Ihrer Mutter ausreichend ist. Dieses Formular gilt bundesweit.
Der Bereich Aufenthalt und Gesundheit ist in dieser Form bei einer Vollmacht zwingend vorgeschrieben.
Nun zur Patientenverfügung (PV). Im Unterschied zum Bereich Gesund in der Vollmacht, geht es hier um Entscheidungen am Lebensende.
Ich arbeite z.Zt. ehrenamtlich in diesem Bereich. Wir versenden keine Formulare, da ein solche PV ohne eine fachliche Beratung nicht erfolgen sollte.
Es werden Formulare in rauen Mengen angeboten, die ohne fachliche Erläuterungen aber oft schwierig sind und dann falsche verstanden werden können. Es geht hier ja um wichtige Entscheidungen, die von Ihrer Mutter genau überlegt und mit ihnen als bevollmächtigte Person auch besprochen werden soll.
Sie darf nicht zu pauschal und allgemein sein.
Sie sind als Bevollmächtigte die wichtigste Person, da ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt nicht mehr selbst entscheiden kann.
Empfehlen könnte ich die PV des Bayr. Justizministeriums. Diese ist auch die Grundlage für unser Formular. www.justiz.bayern.de. Die Broschüre "
„Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ können Sie herunterladen oder für ca. 3,90 € beim Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-57518-1 Buch anschauen kaufen.
Ich kann jedoch nur empfehlen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. bei einer Patientenberatungsstelle in Ihrer Nähe, die i.d.R. - wie auch bei uns - kostenfrei sind.
Des Gesetzgeber hat 1992 klar festgelegt, dass eine ausreichende Vollmacht eine rechtliche Betreuung ausschließt. Wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist, sollte diese bevollmächtigt werden, um eine Betreuung zu vermeiden.
Wenn Sie als Betreuerin eingesetzt würden, weil z.B. keine oder keine ausreichende Vollmacht vorhanden ist, würde dies für Sie viel mehr Arbeit bedeuten. Sie werden vom Betreuungsgericht kontrolliert und müssen Rechenschaft ablegen - und benötigen für wichtige Entscheidungen (u.a. Hausverkauf) und Ausgaben auch die Genehmigung des Rechspflegers. Oder für eine erforderliche Wohnungsauflösung die Genehmigung des Gerichtes mit Vorlage einer ärztl Bescheinigung.
Also sagen Sie Ihrer Mutter, daß sie da den falschen Weg gehen würde. Ab gesehen davon, dass das Betreuungsgericht, da ihre Mutter ja noch geschäfts- und entscheidungsfähig ist, eh auf die Vollmacht verweisen würde.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
MfG
H.H.
PS. Denken Sie bitte daran, dass solch eine Vollmacht nicht nur für ihre Mutter wichtig ist. „Jeder“ ob jung oder alt kann z.B. auch durch einen Unfall oder plötzlich schwere Erkrankung in die Situation kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können, wenn dies auch nur für einen nicht absehbaren Zeitraum ist.
Ab dem 18. Lebensjahr können weder Eltern, Kinder oder Ehegatten Entscheidungen treffen.
Das geht dann nur über das Betreuungsgericht.