Patientenverfügung - wem geben?

Ich stelle mir gerade folgende Frage:

Wer ständig beruflich unterwegs ist und daher keinen intimen Freundeskreis oder eine eigene Familie hat, dem fällt es schwer, jemanden zu finden, dem er sich anvertrauen und dem er die Entscheidung über sein Leben im Falle einer schweren Erkrankung übergeben kann.

Dies ist ja nicht gerade eine Verantwortung, die x-beliebige Bekannte gerne übernehmen oder zuverlässig übernehmen können.

An wen kann man im einem solchen Fall wenden, wenn man seinen Willen für diesen Fall absichern will?

An wen kann man im einem solchen Fall wenden, wenn man seinen
Willen für diesen Fall absichern will?

An einen Notar.

Gruß
BelRia

Ich habe meine Frage ungeschickt gestellt. Sie müsste eher lauten „Wen als Bevollmächtigten eintragen?“.

Wenn man niemanden persönlich kennt, der für denjenigen entscheiden kann, und wenn kein Hausarzt existiert - mit wem bespricht man seinen Willen und wem erteilt man ggf. Generalvollmacht?

Ist ein Notar dafür wirklich der richtige Ansprechpartner?

Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Hallo,

da werden gerne zwei Dinge verwechselt.

Ich glaube, du meinst eine Vorsorgevollmacht.

Im Falle einer irreversiblen Krankheit ist der Vorsorgebevollmächtigte auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Patientenverfügung eingehalten wird.

Wenn du keinen Menschen nennen kannst, der für dich im Not- und Ernstfall zeitweilig die Verantwortung übernehmen kann oder will, bestellt das Betreuungsgericht einen Bevollmächtigten. Es ist verpflichtet, den zuerstmal unter den Verwandten zu suchen. Also es wird nicht automatisch ein Fremder damit beauftragt.

Besser ist es aber allemal, selbst einen Menschen aus deiner Umgebung zu finden, der das übernimmt und alles, was du im Ernstfall gerne möchtest oder nicht willst und welche Rechte du ihm/ihr einräumen willst zu besprechen und es dann mit einem Notar aufsetzen zu lassen und bei dem auch zu hinterlegen.

Übrigens muss die von dir gewählte Person nicht an deinem Wohnsitz wohnen, sie muss nur einmal mit dir zusammen persönlich beim Notar erscheinen.

Im Wiki-Artikel sind die Vor- und Nachteile recht gut geschildert.

Ich hoffe, das hilft dir ein wenig.

Herzlichen Gruß, Maresa

Hallo,

nein, eine Vorsorgevollmacht muss nicht vor einem Notar errichtet werden, und der Bevollmächtigte muss diese auch nicht unterschreiben/zu einem Notartermin kommen. Oder wo im Gesetz hast Du das gefunden?

Eine Hinterlegung beim Notar macht im Übrigen auch deutlich weniger Sinn als eine Registrierung bei der BNotK. Und die kann nicht nur ein Notar, sondern auch ein Rechtsanwalt oder sogar jeder für sich privat für kleines Geld vornehmen. Das Register ist 7/24 für Berechtigte einsehbar, und damit auch mitten in der Nacht am Wochenende sichergestellt, dass ein Bevollmächtigter schnellstmöglich informiert wird, wenn er aktiv werden muss.

BTW: Das Problem, wen man bevollmächtigt, löst sich damit natürlich noch lange nicht. In der Tat gibt es nicht wenig Menschen, die Probleme haben, einen geeigneten Bevollmächtigten zu finden. Dabei rate ich übrigens dringend dazu, die Bevollmächtigung nicht als Zeichen/Auszeichnung besonderen persönlichen Vertrauens zu betrachten, sondern sich eher die Frage zu stellen, wer das nötige breite Kreuz und in der konkreten Situation dann auch noch den nötigen klaren Kopf hat, sinnvoll im Interesse des Betroffenen zu entscheiden. Und das ist nicht unbedingt der dann ebenfalls schon in fortgeschrittenem Alter befindliche Ehegatte, oder eines der Kinder, der beste und engste Freund, …

Und gerade wenn es neben medizinischen Fragen auch um finanzielle Angelegenheiten im größeren Stil geht, sollte es auch jemand sein, der nach Möglichkeit schon mehr als einmal mit Größenordnungen wie dem Verkauf eines Einfamilienhauses, … zu tun hatte.

Insoweit kann ich nur empfehlen im Umfeld mal nach Juristen, Kaufleuten, Steuerberatern, Bänkern, Ärzten, … Ausschau zu halten, die man ggf. hierauf ansprechen kann. Wer kirchlich gebunden ist, findet auch da ggf. einen passenden Kandidaten.

Gruß vom Wiz

Servus, Wiz:smile:

mir ging es in erster Linie darum, den Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung darzulegen,

Das schien mir im AP nicht klar zu sein.

Oder wo im
Gesetz hast Du das gefunden?

Nun, ich habe erst gar nicht im Gesetz nachgeschaut…*lächel*…ich habe es einfach so gemacht. Ich hätte es auch beim RA machen können …beide leiten das Dokument an die entsprechende registrierende Stelle (das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis) weiter und damit ist es auch wieder dort, wo es am Schnellsten abgerufen werden kann - auch in der Nacht.

Und dass, zumindest in meinem Fall, der Bev. und ich gemeinsam beim Notar waren, war für mich auch selbstverständlich - wir hatte beide Fragen zu nicht unwesentlichen Dingen und wurden quasi gemeinsam „aufgeklärt“. Ich fand und finde das noch immer sehr zweckmäßig, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben sein mag.

Wie gesagt, mir ging es vordringlich um die Begriffsverwirrung, die bei den beiden Begriffen immer wieder herrscht.

Deinen „BTW-Satz“ kann ich nur vollinhaltlich unterstreichen.
Ich war vor nicht allzulanger Zeit kurzfristig in einer Situation, wo ich sehr froh war, dass ein Vetrauter, und nicht ein „Verordneter“ meine Agenda übernehmen konnte.

Man denkt bei solchen Vollmachten meist an irreversible Situationen,
aber es kann durchaus und schneller als man denkt, dazu kommen, dass man kurzfristig diese Unterstützung braucht.

Auch die „professionellen“ Bevollmächtigten (meist RAe,/Juristen/Notare,etc.), die in letzter Zeit, zumindest bei uns in Kakanien ziemlich in Verruf gekommen sind, weil es einige wirklich sehr schwarze Schafe gab, sollte man bei der Suche nicht außer Acht lassen.

Lieben Gruß aus dem Waldviertel, Maresa J.

1 Like

Hallo WK,

ich habe darüber auch schon mal nachgedacht. Heutzutage haben die wenigsten Menschen viele Kinder (manche auch gar keine) und ob der vom „Arbeitsmarkt“ erzwungenen „Flexibilität“ darf man auch nicht darauf zählen, dass sie zukünftig in deiner Reichweite sein werden.

Die meisten Geschwister (sofern vorhanden, zuverlässig und in der Nähe), Freunde, Nachbarn etc. sind in einem ähnlichen Alter, so dass der Grund, auf dem man da bauen kann, evtl. auch einigermaßen sandig erscheint.

Vielleicht könnte/sollte man eine regionale Selbsthilfegruppe/Solidargemeinschaft für solche Anliegen gründen.

Nur so eine erste Idee meinerseits - noch nicht ganz ausgereift :wink:

LG und alles Gute!
sine

Hallo,

die Idee finde ich grundsätzlich gut. Ich habe das Thema in letzter Zeit zunehmend bei den wenigen Mandanten, die ich noch so nebenbei in solchen Dingen berate und auch in den Vorträgen, die ich noch dazu halte, kommt es vermehrt auf. Hier vor Ort hatte sich mal ein Mitglied des Hospizvereins angeboten, das Thema dort mal vorzuschlagen. Leider hat sie sich dann nicht mehr gemeldet, und ich muss da mal nachhaken, ob dort entsprechende Überlegungen inzwischen gereift sind.

Aber man könnte so etwas ja duchaus auch auf Gegenseitigkeit aufbauen. D.h. dass man einen Kreis von Betroffenen findet, und dann alle sich gegenseitig so bevollmächtigen, dass immer mehrere gemeinsam zur Entscheidung berufen sind, mit denen man auf der selben „Wellenlänge“ ist. Dazu sollte man sich dann natürlich auch der Unterstützung eines echten Fachmanns vor Ort versichern, den man im Falle des Falles ansprechen kann.

Gruß vom Wiz

hallo withe
mache eine patientenverfügung,lass diese vom notar bestätigen und habe sie immer bei dir.Denn wenn dir was auf der strasse passieren sollte hast du sie bei dir.Und nicht vergessen ab und zu mal erneuern lassen das reicht schon aus
lg.jürgen

Hallo dagobert97 und withe,

Ich habe mal gehört, dass man wenn man Besitz und Vermögen hat zusätzlich auch noch die Betreuungsverfügung braucht denn ansonsten betreut Dich ein „vom Amts wegen“ eingesetzter Betreuer (Rechtsanwalt o.ä.) und der will nur jedes Jahr etwas von Deinem Vermögen, das Du aber ja irgendeinem Erben hinterlassen wolltest. Am Schluss mag davon aber nichts mehr übrig sein, wenn der Betreuer Dich über Jahre „betreuen“ muss. Und das macht er nur vom Schreibtisch aus :smile:

Da doch lieber der Bruder, die Schwester oder der Neffe oder die Nichte, die Dir am nächsten steht oder wohnt.

Am Besten man lässt sich von einem NOTAR beraten (nicht von einem Rechtsanwalt !!).

Liebe Grüße von
Guruji