Servus, Wiz:smile:
mir ging es in erster Linie darum, den Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung darzulegen,
Das schien mir im AP nicht klar zu sein.
Oder wo im
Gesetz hast Du das gefunden?
Nun, ich habe erst gar nicht im Gesetz nachgeschaut…*lächel*…ich habe es einfach so gemacht. Ich hätte es auch beim RA machen können …beide leiten das Dokument an die entsprechende registrierende Stelle (das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis) weiter und damit ist es auch wieder dort, wo es am Schnellsten abgerufen werden kann - auch in der Nacht.
Und dass, zumindest in meinem Fall, der Bev. und ich gemeinsam beim Notar waren, war für mich auch selbstverständlich - wir hatte beide Fragen zu nicht unwesentlichen Dingen und wurden quasi gemeinsam „aufgeklärt“. Ich fand und finde das noch immer sehr zweckmäßig, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben sein mag.
Wie gesagt, mir ging es vordringlich um die Begriffsverwirrung, die bei den beiden Begriffen immer wieder herrscht.
Deinen „BTW-Satz“ kann ich nur vollinhaltlich unterstreichen.
Ich war vor nicht allzulanger Zeit kurzfristig in einer Situation, wo ich sehr froh war, dass ein Vetrauter, und nicht ein „Verordneter“ meine Agenda übernehmen konnte.
Man denkt bei solchen Vollmachten meist an irreversible Situationen,
aber es kann durchaus und schneller als man denkt, dazu kommen, dass man kurzfristig diese Unterstützung braucht.
Auch die „professionellen“ Bevollmächtigten (meist RAe,/Juristen/Notare,etc.), die in letzter Zeit, zumindest bei uns in Kakanien ziemlich in Verruf gekommen sind, weil es einige wirklich sehr schwarze Schafe gab, sollte man bei der Suche nicht außer Acht lassen.
Lieben Gruß aus dem Waldviertel, Maresa J.