Hallo, ich habe mal eine Frage zu einem Arbeitsvertrag. Hier ist folgende Klausel zur Arbeitszeit enthalten:
„Mit der in Absatz (1) gezahlten Vergütung sind Überschreitungen der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit nach § 4 Abs. 1 um bis zu 10 Stunden pro Monat abgegolten. Für darüber hinaus geleistete Überstunden kann Freizeitausgleich gewährt werden.“
Ist das denn rechtens oder üblich? Also ich finde das ja schon ungerecht, unbezahlt also ohne Freizeitausgleich arbeiten zu müssen? Daher die Frage ist das rechtens? Gab es nicht mal ein Urteil 2015 dagegen? Sollte man das aktzeptieren oder ansprechen vor Unterzeichnung und wenn ja wie ohne den Job zu gefährden?
Und was heißt das überhaupt mit den darüber hinaus gehenden Überstunden? Also ab der 11. Überstunde- wird das dann entweder Freizeit ODER Geld ausgeglichen oder heißt das Freizeit oder GARNICHTS? Finde das nicht so eindeutig.