Hallo
Ich habe eine Beschuldigung der Polizei erhalten die besagt ich hätte Nachstellung an meinem Ex Partner betrieben.
Es geht in meiner Frage NICHT um die Schuldfrage, sondern um das Angebot eines von mir beauftragten Anwalts.
Dieser bietet mir einen Pauschalgebühr von 1200 EURO an mit dem Zusatz (Anstelle der gesetzlichen
Gebühren, wenn diese nicht höher sind).
Bedeutet doch das ich auf jeden Fall 1200 EURO für den Anwalt zahlen muss auch wenn das verfahren im Sand verläuft und ggf. nur beispielsweise 400 EURO kosten würde oder? Im gegen Schluss wenn das verfahren zB 2000 EURO kosten würde, würde ich auch diese 2000 EURO zahlen müssen oder verstehe ich dies miss?
Kann ich verlangen das der Anwalt mit mir Aufwandsgenau abrechnet oder muss ich seinem Pauschalangebot annehmen
Des weiteren finde ich leider keine Informationen über den Streitwert einer solchen Anschuldigung um einen Kostenrechner zu fragen wie hoch eine realistische Gebühr währe (bei Einstellung der Anzeige) vielleicht kann mir dazu auch jemand etwas sagen
Vielen Dank