Pausen pauschal abziehen

Hi, also ich versuche mein Problem kurz zu beschreiben und hoffe jemand kann mir helfen.
Also ich arbeite in einem kleinen Imbiss und bin der einzige Angestellte. Von 10:30-20:30 ca. 5-6 die woche. Mein Problem ist seit 2 Monaten ist nicht mehr viel los und mein Arbeitgeber möchte mir einfach für jeden Tag 45min Pause abziehen, aber ich kann nix dafür das weniger los ist und Pause kann ich nicht machen, weil ich halt immer alleine bin und meine Mittagspause in dem Betrieb gibt es auch nicht,aber die Monate davor war der Umsatz gut und da wurde kein Wort erwähnt von wegen das er mir Pause abzieht. Falls es zum Arbeitsgericht kommen sollte, weil es grad zwischen uns eskaliert, auch wegen unpünktlicher lohne Zahlung usw. Hätte ich gute Chancen oder würde sein Argument mit es war nix los und ich hätte Zeit gehabt Pause zu machen ausreichen?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

das Arbeitszeitgesetz ist da relativ klar. Wenn du länger als 6 Stunden arbeitest musst du sogar eine Pause von 45 Minuten haben. Das steht eigentlich gar nicht zur Diskussion:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Gruß,
Steve

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Nur damit ich das richtig verstehe:
Du bist von 10:30 bis 20:30 Uhr durchgehend anwesend, das Ganze fünf- bis sechsmal die Woche und ohne die Möglichkeit, eine Pause zu nehmen?
Pause bedeutet nicht, dass du zwischen zwei Kunden acht Minuten nur herumstehst. Solche Zeiten des Wartens gehören zur Arbeitszeit.
Pause bedeutet, dass du deinen Arbeitsplatz verlassen kannst, und zwar mindestens 15 Minuten am Stück.
Du darfst sowieso nicht dauerhaft mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Innerhalb von sechs Monaten / 24 Wochen darf eine durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht
überschritten werden.

Wird dein Kommen und Gehen festgehalten?
Bekommst du die Zeiten vor der Öffnung und nach der Schließung (Vorbereitungen, Reinigungsarbeiten, Kasse) wenigstens voll bezahlt?

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Also das ist richtig nach 8 Std steht einem 45min zu, aber da ich alleine bin und keine Mittagspause gibt im Imbiss, kann ich keine richtige Pause machen, da ein Kunde immer kommen könnte. Ja mir ist bewusst das ich zu viel arbeite, war auch nicht so abgemacht, aber Leute zu finden ist zur Zeit schwer und selber zwischendurch arbeiten will er auch nicht. Also bin ich mich recht oder kann er mit dem Argument kommen, „zur Zeit ist eh nicht viel los“

Also ich schreib es immer auf mein stundenzettel und ich war sogar so nett hab es ab und zu abgerundet, obwohl es Tage gab wo ich 15-30 min länger gearbeitet habe.

Vorab: Es kommt natürlich darauf an, in welchem Land das Ganze stattfindet. Ich gehe jetzt von Deutschland aus.

Dein Arbeitgeber hat dir schlicht zu ermöglichen, dass Du die gesetzlich festgelegte Pause auch tatsächlich nehmen kannst. Das darf auch nicht einfach als Überstunden bezahlt werden (zumal durch überstunden ja auch noch mehr Pausenzeiten entstehen können).

Das Problem ist hier definitv nicht das Rausrechnen der Pausenzeit. Dein Chef hat sich scheinbar schon in rechtliche Schwierigkeiten begeben, da er seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist. Er tut sich einen Gefallen, wenn es es nicht zu einem Prozess können zu läßt.

Danke für deine Antwort. Also ich hab ihm auch gesagt wir können aus dem guten auseinander gehen, aber er scheint sich ziemlich sicher zu sein, daß er im Recht ist…

Hallo,

das ist er mit Sicherheit nicht.
Eine Pause lt. Arbeitszeitgesetz muss auch tatsächlich genommen werden können.
Und eine Arbeitsunterbrechung muss mindestens 15 Minuten betragen, um überhaupt als Pause angerechnet werden können. Außerdem - wie schon geschrieben - muss ein AN während einer Pause nicht zur Arbeitsaufnahme bereit stehen.

Und in einem Punkt ist die einschlägige Rechtsprechung seit Jahrzehnten eindeutig:
Der AG muss Rahmenbedingungen schaffen, damit ein AN seine Pause auch tatsächlich im Rahmen der Gesetze nehmen kann. Schafft ein AG diese Bedingungen nicht - sei es durch Schließung, sei es durch Vertretung - muß er auch diejenige Arbeitszeit bezahlen, die durch einen Pausenverstoss entsteht.

&tschüß

Wolfgang

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Danke das macht mir mehr Mut, wenn es dann so sein sollte vor das Arbeitsgericht zu gehen.

Ich frage mal vorsichtshalber: Du hast wirklich einen Arbeitsvertrag? Oder liegt eine verklausulierte (Schein-)Selbstständigkeit vor o. ä?

Jain. Das Problem ist, dass der Samstag auch als Werktag gilt, und dann im Schnitt 8h gearbeitet werden darf. Wenn man ne 5-Tage-Woche hat, dürfen es auch 4x10h und 1x8h sein, mit dem freien Samstag sind das immernoch 48h pro Woche oder 8h pro Werktag.

Im vorliegenden Fall lese ich erstmal was von 10h. Wenn da korrekterweise 45min Pause drin sind, also nur 9:15 Arbeit, dann sind das nach 5 Tagen 46:15. Da darf jeden Samstag noch 1:45 gearbeitet werden, um die 48h/Woche auszufüllen…

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Neun Stunden. Zwischen sechs und neun sind es 30 Minuten, über neun sind es 45 Minuten.

Ja hab ich, aber da steht nix genaues drin wegen pause, aber ich hab im Schnitt mehr als 9 Std gearbeitet ohne pause und zu dem kommt noch hinzu jeden sonntag und soweit ich weiß, ist es ja auch nicht erlaubt jeden sonntag zu arbeiten, aber ich dachte mir ich helfe ihm mal und wenn noch jemanden einstellt, das er es wieder gut macht und mir zusätzlich frei gibt, aber nein hab wieder nur das gute im menschen gesehen…

Es ist nicht notwendig, im Arbeitsvertrag irgendwelche Regelungen zu treffen. §4 des Arbeitszeitgesetz regelt alles ausreichend.

Ein Abweichen „nach unten“, also eine Minderung der Pausenzeit per Arbeitsvertrag wäre unwirksam.

Ein Abweichen „nach oben“ ist möglich und kann vereinbart werden (z.B. „dem Arbeitnehmer wird täglich eine Mittagspause von 60 min eingeräumt.“)

Dann haben Du und Dein Arbeitgeber gegen §4 ArbZG verstoßen.

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Mit anderen Worten: Dein Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, zu prüfen, ob Du Pausen gemäß Gesetz machst. Und er ist berechtigt, arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten, wenn Du Dich nicht daran hältst.

Zitat aus §11 ArbZG:

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

Also ja, Du darfst nicht an jedem Sonntag arbeiten.

Und zu beachten ist auch:

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.

Mit anderen Worten: muss Du diesen Sonntag arbeiten, hat Dir der Arbeitgeber in den nächsten 2 Wochen einen anderen Tag als freien Tag einzuräumen. Dazu ist er verpflichtet.

Ja. Leider. Wer anderen einen kleinen Finger reicht, erlebt es nur allzu oft, dass dieser einem gleich den ganzen Arm rausreißt.

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