Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zur Pausenregelung:
§ 4 ArbZG
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindesten 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Die Ruhepausen nach Satz 2 können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden.
Wenn ein Arbeitnehmer eigentlich eine Arbeitszeit von 6 Stunden täglich hat und nun 6 Stunden und 10 Minuten arbeitet da er am Telefon noch Kunden bedienen musste,
werden ihm dann 30 Minuten Pause, sodaß er eigentlich eine Arbeitszeit von 5 Stunden und 40 Minuten hat,
oder
nur die 10 Minuten über die 6 Stunden
abgezogen?
Der Arbeitnehmer konnte ja seine Pause nicht im voraus planen, da er ja eigentlich nur 6 Stunden arbeiten würde…
Gibt es hier entsprechende Urteile?
Danke für kompetente Antworten.
Schöne Grüße