Pausenregelung - Arbeitszeitengesetz

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin derzeit mit einem Minijob 10 Stunden (2 x 5 Std.) beschäftigt und soll ab Januar auf einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob mit 15 oder aber auch 18,75 (genaue hälfte der in der Branche üblichen Vollzeit) Stunden aufstocken. Ich arbeite in Gleitzeit und fange in aller Regel morgens um 8.15 Uhr an. Die Pausenregelung lt. Betriebsvereinbarung unseres Mutterunternehmens (wir sind eine 4-Personen-Tochter-Unernehmung) sieht eine Pause von 15 Minuten Frühstück (für alle) und 35 Minuten Mittag nach 6 Stunden Arbeitszeit vor. Für mich als Teilzeitkraft natürlich ein glatter Nachteil. Die Stechuhr zieht die Mittagspause automatisch um 14 Uhr ab, ungeachtet dessen, ob ich zu dem Zeitpunkt schon 6 Stunden da bin oder nicht. Der Gesetztgeber schreibt vor, daß bei MEHR als 6 bis 9 Stunden 30 Minuten Pause gewährt werden müssen. Heißt das, bei REGELMÄßIG mehr oder grundsätzlich, also auch, wenn ich mal eine Stunde länger bleibe, um etwas fertig zu machen. Danke für jede hilfreiche Antwort.

Viele Grüße
Sylvia

Hallo
Nach 6 Std muss du das hinnehmen.
Also in deinem fall 6 Std 15 Minuten (wg der Frühstücks
Pause

Hallo Sylvia,

es heißt, Du musst grundsätzlich an jedem Tag, an dem Du mehr als 6 Stunden arbeitest, mindestens 30 Minuten Pause machen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und da kann der Arbeitgeber auch keine Ausnahme machen. Also selbst wenn Du jeden Tag 5 Stunden arbeitest und einmal im Jahr 6,5 Stunden, musst Du an diesem einen Tag die Arbeit für 30 Minuten unterbrechen.
Was gesetzlich nicht erforderlich ist, ist die zusätzliche Frühstückspause. Wenn ich Dich richtig verstehe, plant der AG ja 15 + 35 = 50 Minuten Pause ein. 30 Minuten insgesamt würden gesetzlich gesehen reichen, also z.B. 2 x 15 Minuten oder 1 x 30 Minuten.

Wenn die Betriebsvereinbarung aber etwas anderes verbindlich regelt, dann gilt das auch für Dich, da kann der AG dann auch nichts machen, wenn die BV keine Ausnahmen vorsieht.

Ich würde an Deiner Stelle mal mit dem Betriebsrat sprechen, ob Ausnahmen bei Teilzeitkräften denkbar sind und wie das dann beantragt werden müsste.

Liebe Sylvia,

ich bin im Arbeitszeitengesetz nicht so ganz sattelfest, aber ich bin mir sicher, daß die halbe Stunde immer abzuziehen ist, sobald Du 6 Stunden erreichst- unabhängig davon, ob Du nur ausnahmsweise 6 Stunden arbeitest oder nicht, da dieses Gesetz ja eigentlich dem Schutz Deiner Gesundheit dienen soll. Ansonsten würde ich an Deiner Stelle wahrscheinlich erstmal ganz harmlos -und ohne gleich Paragraphen zu bemühen- nachfragen, ob man für Dich als Aushilfe eine Regelung finden könnte, die nicht wie die bestehende
zu Deinem Nachteil ist. Die Tatsache Deiner Aufstockung bedeutet ja wohl, daß Deine Leistung geschätzt wird-vielleicht kommt man Dir entgegen. Soweit ich weiß, lassen sich die modernen Zeiterfassungssysteme (Stechuhren) sehr individuell einstellen, sodaß bei Dir die Pause dann eben erst nach tatsächlichen 6 Stunden abgezogen werden könnte. Möglicherweise hat das Mutterunternehmen auch einen Betriebsrat, der Dich beraten u evtl. eine Zusatzklausel zur Betriebsvereinbarung bzgl. Aushilfen initiieren könnte, zumal, wenn Du kein Einzelfall bist.
Wahrscheinlich wurden bei Einführung dieser Regelungen die Nachteile für „aufgestockte Aushilfen“ einfach nicht bemerkt und man kann das nachbessern.
Ich hoffe aber, Du bekommst noch kompetenteren Rat :smile:
freundliche Grüße und viel Glück!
Christian

Hallo

ich denke, dieses Problem gibt es nicht nur bei Ihnen.

Wir hatten das so gelöst, dass für die Teilzeitkräfte, je nach Arbeitszeit individuelle Pausen vereinbart wurden, da das Umprogrammieren nder Zeiterfassung recht aufwändig war.

Die Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz muss der Arbeitgeber gewähren !!!

Allerdings dann bitte auch darauf achten, dass während dieser Zeit auch nicht gearbeitet wird, denn bezahlt wird die Pausenzeit natürlich nicht !!!

Wer sich mit den Zeitanforderungen den Wünschen seines Arbeitgebers anpasst für den sollte das Unternehmen doch auch eine passende Pausenregelung finden

M.E. sollte das zur beiderseitigen Zufriedenheit im Gespräch lösbar sein.

Freundliche Grüße

Dein AG muss die Pausregelung entsprechend der Stunde einrichten. Wenn du während deiner Arbeitszeit (5 Stunden) nur die 15minütige Frühstückspause machst und die gesetzlichen Stundengrenze für die vorgeschriebenen Pausen nicht erreichst, dann darf dir auch keine Pause abgezogen werden.
Hier muss ein neuer Plan in der EDV eingerichtet werden.

Liebe Sylvia,

zu klären wäre, ob überhaupt der BR des Mutterunternehmens für euch zuständig ist, oder ob ihr ein betriebsratsloses Unternehmen und somit ohne Betriebsvereinbarungen seit.
Nach (oder in)6 Stunden Arbeitszeit ist dir eine Pause von 30 Minuten zu gewähren. Wenn du schon 15 Minuten Frühstück gemacht hast, braust du theoretisch nur noch 15 Minuten Mittagspause machen. Somit ist das Gesetz erfüllt. Wenn du unter 6 Stunden arbeitest, musst du keine machen.

Liebe Grüße

hallo,
im arbeitszeitgesetz sind die pausenregelungen exakt definiert. gibt es dazu noch eine betriebsvereinbarung, ist diese je rechtens, da diese nicht gegen das arbzg verstößt.
maßgebend die tägliche arbeitszeit, bei mehr al 6 h arbeitszeit 0.5 h pause, die der ag nicht vergüten muss. die regelung bei gleitzeit sollte man mit der personalabteilung abklären, um nicht benachteiligt zu sein.
mfg
sn

laut Arbeitszeitgesetz ist bei mehr Stunden als 6 Pflicht, dass der Arbeitnehmer 30 Minuten Pause nimmt. Diese Zeit wird ihm also von der Arbeitszeit abgezogen.

Sollte es bei Dir so sein, dass Du um 14 Uhr noch keine 6 Stunden gearbeitet hast, musst Du mit dem Arbeitgeber eine „individuelle“ Lösung stricken, zB Dir diese 30 Minuten pro Tag gutschreiben lassen und das dann jedesmal.

Doof, aber bei mir war das auch oft so, diese Mehrarbeit ist leider nötig, ausser das Zeitprogramm ist so intelligent und erkennt das von alleine.

Alles Gute!

Hallo Sylvia,

hier das Arbeitszeitgesetz.

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Liebe Grüße
Rudi

Hallo Sylvia
Nach 6 Stunden MUSS eine Pause von mindestens 30 min gemacht werden, egal ob Teilzeit oder nicht.
Das Dir die Pause automatisch abgezogen wird, hat mit dem Arbeitszeitgesetz nichts zu tun, dass musst Du mit Deinem Arbeitgeber regeln.

Pause gewährt werden müssen. Heißt das, bei REGELMÄßIG mehr
oder grundsätzlich, also auch, wenn ich mal eine Stunde länger

Hoffe geholfen zu haben & mit freundlichem Gruß
Der Wanderer

Ja, das geht so nicht. Die Pause darf bei Ihnen nur abgezogen werden, wenn Sie tatsächlich mehr als 6 Stunden da sind. Und nur dann. Der Arbeitgeber muß das entsprechend beim Zeiterfassungssystem berücksichtigen.

Na das ist ja mal eine echt arbeitgeberfreundliche Stechuhr :wink: Hier muss der Arbeitgeber unbedingt die Programmierung ändern lassen bzw. Dir ansonsten die bei jeweils unter den 6 Std. täglicher Arbeitzeit unrechtmässig abgezogenen Pausenzeiten deinem Arbeitszeitkonto wieder gut schreiben !!! Du solltest hier nicht auf Deine bezahlte Arbeitzeit verzichten, vielleicht läßt sich ja erstmal eine monatliche Regelung finden, so dass Dein AZ-Konto nur 1 x monatlich manuell aufgestockt werden muss.

Viel Glück & liebe Grüsse!

Liebe Sylvia Hanagan,

das ist grundsätzlich so, allerdings darf ich keine Rechtsberatung machen. Ich bin kein Jurist.

…hallo Sylvia, die gesetzliche Pausenregelung sorgt grundsaätzlich für Mindesterholungszeiten zum Schutz der eigenen Gesundheit …Abweichungen kann man aber intern mit dem schweigenden Einverständnis von Vorgesetzten oder dem Betriebsrat klären…bei der Verwendung von Stechuhren sind individuelle Lösungen natürlich weniger einfach oder gar technisch nicht möglich …ich rate Dir als erstes Dich mit dem Betriebsrat zu besprechen…falls das unbefriedigend ist kannst Du Dir eine 2. Meinung von der Gewerkschaft oder einem arbeitsrechtlichen Anwalt einholen…Arbeitsrecht ist Rischterrecht! … Und somit immer von aktuellen Gerichtsurteilen abhängig…besonders wenn es um Sonderfälle wie bei Dir geht …Gruß und viel Glück , Malook

Hallo Sylvia!
Habe deine Frage an mich wohl irgendwie „vergessen“…möchte mich dafür entschuldigen!
Ist deine Frage denn noch aktuall?
Lg, Sandra.