Liebe/-r Experte/-in,
ich bin derzeit mit einem Minijob 10 Stunden (2 x 5 Std.) beschäftigt und soll ab Januar auf einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob mit 15 oder aber auch 18,75 (genaue hälfte der in der Branche üblichen Vollzeit) Stunden aufstocken. Ich arbeite in Gleitzeit und fange in aller Regel morgens um 8.15 Uhr an. Die Pausenregelung lt. Betriebsvereinbarung unseres Mutterunternehmens (wir sind eine 4-Personen-Tochter-Unernehmung) sieht eine Pause von 15 Minuten Frühstück (für alle) und 35 Minuten Mittag nach 6 Stunden Arbeitszeit vor. Für mich als Teilzeitkraft natürlich ein glatter Nachteil. Die Stechuhr zieht die Mittagspause automatisch um 14 Uhr ab, ungeachtet dessen, ob ich zu dem Zeitpunkt schon 6 Stunden da bin oder nicht. Der Gesetztgeber schreibt vor, daß bei MEHR als 6 bis 9 Stunden 30 Minuten Pause gewährt werden müssen. Heißt das, bei REGELMÄßIG mehr oder grundsätzlich, also auch, wenn ich mal eine Stunde länger bleibe, um etwas fertig zu machen. Danke für jede hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
Sylvia