Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlich festgeschriebenen Pausenzeiten die ein Arbeitnehmer einhalten muss.
Mein Arbeitgeber hat nun damit begonnen, das die Pausenzeiten von den Mitarbeitern ein- und ausgestempelt werden müssen um so Arbeitszeitbetrug und weit überzogenen Zigarettenpausen entgegen zu wirken. Soweit so gut und da spricht auch nichts dagegen.
Nun kann auch jeder Mitarbeiter nach Absprache mit seinem Vorgesetzten seine Pausenzeiten auch flexibel legen oder auch einfach mal für eine Raucherpause ausstempeln.
Aufgrund von unterschiedlichen Abteilungen und Arbeitszeiten ergeben sich auch unterschiedliche Pausenzeiten von insgesamt 30 min. bis zu 60 min. je nach Abteilung. Jeweilsbfür für Vollzeitbeschäftigte mit 8std/Tag.
Soweit ich weiß muss eine Arbeitpause laut §3 ArbZG mindestens 15 Minuten betragen. Wodurch in der Abteilung die nur 30 minuten Pause haben dann natürlich keine Zigarettenpausen mehr gemacht werden können. Und sich nun Disussionen ergeben haben. Hinzu kommt das bei uns bisher kommuniziert wurde das eine Pause 15 min. betragen muss und über die anden 15 min. frei verfügt werden kann. Was nach meiner Auffassung falsch ist.
Meine Frage ist also nun was hier richtig ist. Müssen bei 30 minuten Pausenzeit zwei Pausen a 15 min. bzw. eine Pause mit 30 min. genommen werden, oder kann man auch z.B. eine Pause 20 min. und dann zwei Pausen a
5 min. machen?
Falls ersteres zutrifft, lässt sich das vermutlich auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung umgehen da es sich ja um eine Gesetzvhandelt oder?