hallo@all,
vll. kann mir jemand etwas zu meinem thema sagen
ich arbeite im einzelhandel hamburg 25 Std./woche an 3 tagen/woche , um auf die wochenstundenzahl zu kommen i.d.r. zwischen 7,5 bis max. 9 stunden. durch die sich mir nicht nachvollziehbare stundenplanung mache ich wöchentlich ca. 1 minusstunde, was mich stört - denn dann könnte ich ja gleich 24 stunden vereinbaren. unabhängig davon möchte ich aber grundsätzlich nur 30 min/tag pause machen, mein arbeitgeber besteht auf 45 minuten/tag. er sagt, er könne mich sogar noch länger zur pause einteilen. was ist korrekt ? kann ich auf 30 minuten bestehen oder muss ich meine pausenlänge so machen, wie er es will ? ich weiss leider nicht, ob es im tarifvertrag einzelhandel hamburg hierzu eine regelung gibt, die diesen spielraum ermöglicht ?? es wäre ein träumchen, wenn mir hierzu jemand etwas sagen könnte.
vielen lieben dank vorab.
Hallo,
ich kann erst mal die gesetzliche Grundlage benennen - https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
Vielleicht hilft das schon etwas weiter.
Gruss
Czauderna
danke fĂĽr das schnelle feedback - diese grundlagen sind mir bekannt.
ich weiss eben nicht, ob es tarifliche sonderregelungen gibt oder ob die fa. mir andere als in der gesetzl. regelung angegebenen pausenzeiten vorschreiben kann.
es beeinträchtigt niemanden, wenn ich statt 45 minuten nur 30 minuten pause mache, im gegenteil.
abgesehen davon habe ich keine probleme mit meinem arbeitgeber, in diesem punkt komme ich mit dem abteilungsleiter leider nicht auf einen gemeinsamen konsens,
daher möchte ich gern wissen, wie eigentlich die arbeitsrechtliche position ist.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11836
25 geteilt durch 3 wären ja 8,33333333 Stunden täglich
und das darf der AG dann:
ramses90
danke sehr Ramses … ich verstehe es richtig ? er kann zwar die lage der pause bestimmen,
kann aber nicht anordnen, dass ich bei unter 9 stunden arbeitszeit 45 statt 30 minuten
pause zu machen habe ?
lg shiyasha
Im Rahmen seines Direktionsrechtes darf der Arbeitgeber grundsätzlich die zeitliche Lage der Ruhepausen anordnen, solange er die Vorschriften des ArbZG einhält und diese den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen.
Ob die „Wenns und Abers“ im Rest des Textes zutreffen, kommt eben ganz auf die Umstände an.
Aber grundsätzlich ist es eben zulässig, dass der AG das bestimmt.
Guten Morgen,
zeitliche Lage > ok zeitliche Länge > ?
Ich verstehe es so, dass er die zeitliche Länge der Pausen nicht verändern kann, es sei denn,
es ist vertraglich(oder Tarifvertraglich) anders geregelt. Richtig ??
LG
Shiyasha
Ich habe jetzt das dazu gefunden :
Die Tarifvertragsparteien sind dazu berechtigt (§ 7 ArbZG), Abweichungen von gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und -zeiten zu vereinbaren.
Also müsste ich jetzt wissen, ob im Tarifvertrag für den Einzelhandel Hamburg diesbezüglich Vereinbarungen getroffen wurden… Ich dreh mich im Kreis lacht
Die einzige Fassung des MTV fĂĽr den Hamburger Einzelhandel, die ich gefunden habe, ist diese:
„Die tägliche Arbeitszeit sowie die Pausen werden von der Betriebsleitung im
Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgesetzt. Pausen gelten nicht als Ar-
beitszeit.“
Diese Floskel findet man aber in sehr vielen MTV - vermutlich wird sie auch im derzeit geltenden MTV stehen.
Ohne Betriebsrat legt der AG die Pausenzeiten alleine fest - damit also die Lage und die Dauer der Pausen - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Wie bereits zu lesen war, kann der AG dabei aber nicht willkĂĽrlich walten.
In deinem Fall sehe ich in der Anordnung einer um 15 Minuten ĂĽber dem MindestmaĂź liegenden Pausenzeit kein Problem.
Vielleicht möchte @Albarracin dazu etwas schreiben - der kennt die gesetzlichen Grundlagen und die Auslegungen nämlich im Gegensatz zu mir recht gut.
Gibt es bei euch einen Betriebsrat?
Danke X-Strom :)…und nein, wir haben trotz erheblicher Mitarbeiterzahl leider keinen
Betriebsrat… Es ist ja nicht so, daß meine Lebensqualität von dieser Pause abhängt, aber
zugegeben, es wurmt mich. LG.Shiyasha
„Chef, diese Pausenzeiten nerven mich echt. OK, aber dann ist das halt so. Ach, wo ich gerade bei Ihnen im Büro bin: Nächsten Donnerstag hab ich ja frei, da stehe ich ausnahmsweise auch nicht als Springer zur Verfügung, denn da bin bei Verdi zu einem Beratungsgespräch wegen der Gründung eines Betriebsrates.“
Hallo @Shiyasha,
Das lässt sich ändern. Dafür reichen 3 konsequente Beschäftigte.
Und ja, der AG darf die gesetzliche unbezahlte Pause auch verlängern. Das ist grundsätzlich - wenn es keinen BR gibt - Teil seines Direktionsrechtes gem. § 106 GewO:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
&tschĂĽĂź
Wolfgang
…und ebenfalls ein freundliches Hallo@Wolfgang…verbunden mit einem Dank für Deine Nachricht,
die mir so leicht den Abend verdirbt, wenngleich sie mir auch betreffend der möglichen Willkürvariante durch den AG die erwünschte Erleuchtung bringt. Zumindest weiß ich jetzt wie mein Fundament für eine diesbezügliche Diskussion ist, nämlich sehr wackelig. … Und übrigens , wäre ich so gefühlte 10 Jahre jünger, wäre ich eine von den 3 Konsequenten :)…
Vielen lieben Dank !
Shiyasha
Hallo,
was hat die GrĂĽndung eines BR mit dem Lebensalter
zu tun?
Wie Du ja selbst mitbekommst, hätte ein BR mit seinen gesetzlichen Mitbestimmungsrechten auch in Deinem Fall Möglichkeiten, dem AG in den Arm zu fallen.
Und die
braucht es nur, um die Wahl zu initiieren. Sie müssen selbst nicht als BRe kandidieren, wie Du zB § 17 Abs. 2 und 3 BetrVG entnehmen kannst.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17.html
Aber auch die Initiator*innen einer BR-Wahl haben in dem Moment, in dem sie sich durch eine Einladung „outen“, einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 15 Abs. 3a KSchG:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html
&tschĂĽĂź
Wolfgang