PayPal Betrug!?

Hallo!

Ich habe vor kurzem etwas bei Ebay verkauft (als Privatverkäufer) und habe den Artikel per Einschreiben nach Italien verschickt. Der Käufer zahlte per PayPal. Soweit so gut.
Plötzlich bekam ich eine Mail mit der Aussage der Artikel kam nie an, sondern ein leeres Päckchen. Ich habe aber beweislich verschickt. Der Käufer stellte Käuferschutz und bekam Recht, obwohl dies gegen alles Recht auf diesem Planeten verstößt. Ich habe PayPal eine Eidesstattliche Versicherung über den Versand angeboten, ein Nachforschungsauftrag bei der Post wurde durch mich gestellt. All das interessiert PayPal nicht. Ich habe bei PayPal Widerspruch eingelegt und prommt die Antwort: Unzulässig. Wo mein Artikel ist kann ich nicht sagen, wahrscheinlich so denke ich jedenfalls ist dieser aber angekommen und jemand will doppelt kassieren.
Was kann ich nun tun? PayPal enthält mir mein Geld vor, da ich ja beweislich mit Inhalt verschickt habe.
PayPal verklagen, anzeigen?? Gerichtsstand von dem Verein ist Luxemburg, hier in Deutschland scheinbar nur eine Briefkastenfirma.

Wäre wirklich dankbar für Euren Rat.

Hallo,
ich würde dies als Lehrgeld ansehen und auch Paypal als zukünftigen Geschäftspartner in Frage Stellen auch Verkäufe an Italiener möglicherweise überdenken.
Du kannst auch versuchen mal in Europa Recht zu bekommen ! Wenn du viel zeit und Geld hast viel spass
Mein Rat vergiss es

Du wirst an meine Antwort noch denken

Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hallo,
schreibe mal ein kurzes Einschreiben mit Rückantwort an:
PayPal GmbH,
Marktplatz 1,
Europarc-Dreilinden,
14532 Berlin

z.B: Forderung mit 14 Tage Frist

Sollte 14Tage nach Eingang keine Antwort kommen,
kann man Online, über die Polizei seines Bundeslandes anzeige erstatten.

z.B:
Betr.:Anzeige
Sehr geehrte Damen & Herren,
hiermit möchte ich Anzeige gegen
… …
straße …
Plz …
Deutschland

erstatten

Grund: unrechtmäßige Einbehaltung … Euro aus …

Paypal kann in Deutschland am Wohnsitzort des Verbrauchers verklagt werden, dies ergibt sich aus Art. 15 EuGVVO, der unmittelbar geltendes Recht ist.

Bitte weitersagen!