PayPal-Betrug, Geld zurück aber weiterhin Forderung vom Händler

Hallo zusammen,

Folgender fiktiver Fall:
Trotz stets großer Aufmerksamkeit ist es jemandem gelungen, auf die PayPal Logindaten Frau Sorglos zuzugreifen, sich auf einer Seite für online-Gaming-Dienste (Sitz in Hongkong) einen Account zu erstellen, um dort virtuelle Ware zu kaufen. In der eMail mit der Bestellbestätigung steht als Rechnungsadresse jedoch nicht Frau Sorglos, sondern eine anderer vermutlich erfundener Name mit Adresse.

Als Frau Sorglos dies bemerkte, leitete sie sämtliche Sicherheitsmaßnahmen (Passwortwechsel etc) ein und meldete die unbefugte Zahlung bei PayPal, welche auch innerhalb 1 Stunde bestätigt wurde, sodass ihr der Betrag auch wieder gutgeschrieben und der Fall geschlossen wurde.

Zudem meldete Frau Sorglos den Vorfall dem Gaming-Dienst, der nun aber von ihr trotzdem den Betrag fordert, da alles korrekt wäre, und er seine Leistung bereits erbracht hätte, die er auch nicht mehr zurücknehmen könne. Dieser Forderung hat Frau Sorglos nun formlos per eMail widersprochen, da sie auf der PayPal Seite gelesen hatte, dass man für nicht autorisierte Zahlungen nicht haftet.

Nun meine Frage: wie sollte Frau Sorglos weiter verfahren, sollte der Anbieter weiterhin auf eine Zahlung bestehen? Muss sie deswegen gleich Anzeige erstatten oder einen Anwalt aufsuchen? Es wäre ihr natürlich recht, wenn es sich anders lösen ließe.

Für etwas Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,

pflaume

Klar ist, dass Frau Sorglos dafür sorgen muss, dass niemand an ihre Login-Daten herankommt. Wenn ist doch geschieht, kann das nur in ihrer Verantwortung zu suchen sein.

Von PayPal hat sie ja schon ihr Geld zurückbekommen. Wenn PayPal dafür gerade steht was Sie geschrieben haben, also dass der Kunde auch gegenüber dem Händler nicht für solche Zahlung haften muss, dann würde ich mich doch zuerst mal an PayPal wenden, wie das mit dieser Aussage zu verstehen ist. Außerdem würde ich natürlich auch rein Form halber zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrug erstatten.

Wenn PayPal sich nicht für zuständig hält, gebe ich dem Händler gute Chancen die Forderung eventuell gegen Dich durchzudrücken (wegen mangelnder Sorgfalt im Umgang mit den Login-Daten).

Je nachdem wie hoch der Forderungsbetrag des Händlers ist, solltest Du Dir unabhängig von Aussagen hier im Internet juristischen Rat holen.

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Guten Tag,

nach meiner bisherigen Auffassung muss der Gläubiger beweisen, dass ihm die Forderung gegenüber dem Schuldner zusteht. Ist diese Auffassung falsch?

Ich will hier nichts behaupten, sondern lediglich die Fragestellung um dieses erweitern.

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Nein, genau darum würde es bei einem eventuellen Rechtsstreit sicher gehen.

Die Frage dürfte aber sein, ob ein Gaming-Dienst in Hongkong tatsächlich vor ein deutsches Gericht gehen würde, um seine Forderung durchzuklagen.
Ich würde in dieser Situation erstmal zuwarten, was der Gaming-Dienst unternehmt. Wenn die tatsächlich aktiv werden, würde ich mich auf jeden Fall mal bei einem Rechtsanwalt schlau machen. Das hängt wahrscheinlich davon ab wie hoch der Geldbetrag ist um den es hier geht.

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Hallo,

sofern ich die Angaben richtig verstehe und sie vollständig sind, hat irgendeine Person in irgendeinem Land einen Vertrag mit einer Firma in Hongkong (China) abgeschlossen und als Zahlungsmittel PayPal und als Rechnungsempfänger Frau Sorglos eingesetzt.

Komische Gedanken

Ich verstehe diesen Vorgang nicht ganz. Seit einigen Jahren schon habe ich bei Paypal eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ich muss also nicht nur eine E-Mail-Adresse und ein Passwort eingeben, sondern zusätzlich noch den Code einer SMS, die an mein Handy geschickt wird. Wie konnte hier der Betrüger dieser Daten habhaft werden?

Da das aber nichts zur eigentlichen Frage beträgt, darf man es gerne als „laut gedacht ohne Erwartung einer Antwort“ abtun.

Zum einen dürfte der Dienstleister große Probleme bekommen, seine Forderungen gegen Fr. S. durchzusetzen. Seit 2020 ruht das Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Hongkong.

Zum zweiten hat der Händler keinen Vertrag mit Fr. S. geschlossen, sondern mit dem Betrüger B. Jetzt ist also der Händler in der Pflicht, seine Forderungen an B. zu richten. Er kann nicht ersatzweise bei Fr. S. seine Forderungen einziehen wollen, wie sogar schon mal der BGH entschieden hat.

Was Fr. S. zusätzlich machen kann: Anzeige bei der Polizei erstatten gegen B… Das wird mit einiger Wahrscheinlichkeit im Sande verlaufen, aber vielleicht ergibt sich ja doch was. Und so könnte B. wegen (wie heißt gleich der Tatbestand nochmal richtig?) Datendiebstahl oder vielleicht sogar Computermanipulation vors Gericht kommen.

Grüße
Pierre

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Das heißt doch aber nicht, dass die Rechtsprechung in Deutschland deswegen aufgehoben ist.
Wenn eine Hongkonger Firma in Deutschland vor Gericht geht gegen einen Deutschen, gegen den sie eine berechtigte Forderung hat, dann wird der Deutsche vor einem deutschen Gericht zur Zahlung verurteilt.

Wenn das nicht so wäre, sollten wir sofort alle in Hongkong bei Firmen teure Produkte auf Rechnung kaufen, liefern lassen und nicht bezahlen.

Das ist erfolgversprechender, vorausgesetzt dass in der Bestellung nicht der Name von Frau Sorglos verwendet wurde.
Dann müsste unter Umständen von Frau Sorglos noch der Identitätsdiebstahl nachgewiesen werden.

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Das ist der Fall, wie ich eben nachgelesen habe.
Dann besteht meiner Meinung nach kein Grund zur Sorge.

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Problem Nummer eins für den Dienstleister: er müsste sich hier von einem Anwalt vertreten lassen und klagen. Das ginge mit einem Rechtshilfeabkommen deutlich einfacher.

Problem zwei: er hat ja keine berechtigten Forderungen gegen Fr. S. sondern nur gegen B.

Ich kenne das Problem andersherum (zum Glück nur vom Lesen und nicht aus eigenem Erleben): man bezahlt an einen kleinen Händler via Aliexpress mit der Kreditkarte. Bestellung, Bezahlung alles vom feinsten, weil Ali ein großer Konzern ist. Aber der Versand vom kleinen Händler in irgendeiner Sonderwirtschaftszone lässt zu wünschen übrig. Oder das Produkt entspricht nicht den Angaben auf der Seite (c’t hat vor etwa einem halben Jahr auf diese Weise Handys mit gefälschter Ausstattung gekauft). Da hast Du als deutscher Kunde das Nachsehen und musst auf Ali hoffen.

Wenn Du Dir den Artikel über das BGH-Urteil durchliest, wirst Du feststellen, dass der BGH den Händler in der Pflicht sieht, den Kunden eindeutig zu identifizieren. Wenn er sich dabei allein darauf verlässt, das der Kunde auf irgendeinen Paypal-Account Zugriff hat und Paypal die Identifikation übernimmt, dann hat der Händler, so schade es für ihn sein mag, letzten Endes Pech gehabt. (Aus diesem Grunde setzen einige Firmen, wenn es um mehr als ein paar Dutzend Euro oder um dauerhafte Verträge geht, auf Verfahren wie Postident.)

Grüße
Pierre

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Na, ich will’s auch meinen!

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Hallo und herzlichen Dank für eure Einschätzungen.
Ich lese heraus, dass Frau Sorglos nicht zu haften scheint, da in erster Linie ja die Rechnungsadresse nicht auf sie lautet.
Zumindest weiß sie nun, dass sie soweit im Recht ist, und auch weiterhin den Forderungen widersprechen kann. Je nachdem, wie rigoros nun aber der online-Dienst diese durchzusetzen versucht, ist der Betrag, um den es sich handelt, tatsächlich nur in einer Größenordnung, in der sich Frau Sorglos überlegen kann, einen Aufwand mit Anwalt und Strafanzeige überhaupt zu betreiben, oder einfach zu bezahlen, um ihre Ruhe zu haben. Vielleicht hat sie aber auch Glück, und die andere Seite unternimmt keine weiteren Anstrengungen.

Ich bedanke mich nochmals,
viele Grüße
Pflaume

Eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt, bzw. gegen den B., der in der Rechnung genannt wurde, ist für Fr. S. kostenfrei. Sie hat lediglich den Zeitaufwand.

oder einfach zu bezahlen, um ihre Ruhe zu haben.

Das ist natürlich das Verhalten, auf das solche Dienstleister spekulieren, wenn sie unberechtigt eine Drohkulisse aufbauen.

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Eine Anzeige bei der Polizei kann auch online erfolgen. Hab ich schon bei solchen Sachverhalten, die keinen sofortigen SEK-Einsatz erforderten, erfolgreich und ohne aus dem Haus gehen zu müssen, praktiziert.

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