Guten Tag,
folgender Fall: ich habe über EbayKleinanzeigen eine Uhr erhalten. Diese wurde mit PayPal bezahlt. Die Uhr wurde geliefert und entsprach nicht der Beschreibung, es war eine Fake-Uhr, geliefert aus China.
Der Käuferschutz von PayPal gab mir Recht, ich habe das Geld von PayPal wieder erstattet bekommen. Die Uhr ist allerdings noch bei mir. Eine Rücksendeadresse liegt mir nicht vor. Was muss ich jetzt mir der Uhr rechtlich gesehen machen?
Wenn ich den Verkäufer kontaktiere und sie ihm zurücksende, kann er diese im Anschluss noch einmal vekraufen. Er bekäme also 2 Mal Geld. Erst von mir, dann vom dem 2. Verkäufer.
Gibt es eine Aufbewahrungspflicht?
Danke
Konnie