Hallo liebe Community,
ich vermiete in meinem Haus 2 Ferienwohnungen.
Die Gäste dürfen mein persönlihces Wlan nutzen.
Ich habe mich nun gefragt, was passiert, wenn einer der Gäste sich im irgendwo Waffen / Pornos oder anderen illegalen Kram bestellt. Fällt das auf mich zurück?
Habe überlegt über die Fritzbox ein Gastzugang einzurichten…
Über eure Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Chopper
Schön. Die dürfen also auch mal freigegebene Verzeichnisse deines PCs anschauen und deinen Drucker umprogrammieren. Möchtest du eventuell den Gästen auch deinen Wohnungsschlüssel geben?
So, mal im Ernst.
Errichte das Gäste-WLAN. Nach aktuellem Recht reicht es aus, dass du die Gäste darüber aufklärst, dass eine illegale Nutzung verboten ist. Es gibt dann keine „Störerhaftung“ für dich.
Wenn du nicht willst, dass jeder in der näheren Umgebung dein Gäste-WLAN benutzen kann, dann sichere es mit einem Kennwort.
Erlaube die Nutzung nur nach „Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen“ - das ist nur ein Klick bei der FritzBox!
Geräte im Gäste-WLAN haben keinen Zugriff auf deine Geräte. Du kannst auch bestimmte Dienste verbieten. Zudem hat dein Netz eine höhere Priorität bei der Datenübertragung. Dein Download wird also bevorzugt.
Danke für deine Antwort. Ich werde deinen Ratschlag beherzigen.
Kann es dennoch auf mich zurück fallen, sollte ein Nutzer, trotz Aufklärung, illegale Handlungen vornehmen?
Viele Grüße und einen guten Start in die Woche.
Ja! Du bekommst zuerst die Anzeige oder im schlimmsten Fall steht die Polizei vorm haus. Wenn das dann ein paar Mal passiert weiss ich nicht wie die nachbarschaft so reagiert. Mag aber auch sein, das Dir das dann egal ist, auch gut.
Sorry, aber wer so fahrlässig mit seinen eigenen Daten umgeht da hab ich irgendwie kaum verständnis! Das dies darüberhinaus noch Geschäftsschädigend ist davon reden wir mal garnicht!
Da sollte SCHNELLSTENS zuersteinmal das WLAN für die Gäste unbrauchbar gemacht werden, sprich das Passwort erstmal ändern und natürlich NICHT mehr so einfach rausgeben bevor nicht das Gäste WLAN eingerichtet ist (wie oben beschrieben).
Nehmen wir mal an, dein Gast würde urheberrechtlich geschütze Werke über das Gäste-WLAN anbieten und der Plattenkonzern (bzw. einer seiner Dienstleister) sieht das. Dann wird dokumentiert, welche Titel angeboten wurden und von welcher IP-Adresse das zu welchem Zeitpunkt geschah.
Das wird dann einem Anwalt übergeben, der erwirkt einen richterlichen Beschluss, dass der Netzbetreiber die Daten des Anschlussnehmers herausgeben muss, dem diese IP Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeteilt war.
Jetzt kann man Glück haben, weil man bei einem Anbieter ist, der diese Zuweisung gar nicht oder nur sehr kurz speichert. Mit Pech hat man seinen Anschluss bei einem Provider, der das viel länger speichert. Siehe auch hier: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anzeige-erstattet-Provider-speichern-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html
Dann wirst DU eine Abmahnung bekommen.
Du wirst dann antworten, dass du von deinen Geräten kein Filesharing betreibst, aber offensichtlich einer der Gäste vom Gäste-WLAN aus das gemacht haben könnte - und das, wo deine Nutzungsbedingungen doch ausdrücklich so eine illegale Nutzung unbedingt verbieten.
Das war es dann für dich. Die Abmahnung ging an den Falschen, es sind keine Kosten zu übernehmen und es ist natürlich keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Bei wiederholten illegalen Aktivitäten besteht jedoch das Risiko, dass man dich zwingt, technische Maßnahmen zu ergreifen, um diese Aktivitäten zu unterbinden.
Zur höchstrichterlichen Bestätigung, dass eine Störerhaftung für den Bereitsteller eines Zugangs nicht mehr existiert:
Soweit ich das bislang bemerkt habe, haben die Filesharing-Abmahnungen stark abgenommen.
Ein böser Mensch würde extra ein Gäste-WLAN einrichten, damit er selber ungestraft… Lassen wir das.
Bitte halte die Firmware der FritzBox aktuell und prüfe mal, welche Filterfunktionen für das Gäste-WLAN möglich und bereits ab Werk aktiviert sind. Ich meine, dass da schon portbasiert einiges weggesperrt wird.
Vielen Dank für eure Antworten. Ich kenne mich auf dem Gebiet einfach gar nicht aus und bin froh, dass es diese Plattform gibt und hilfreiche Antworten wie die euren.
Abschließend hätte ich noch eine Frage:
Ich sollte ja die Gäste aufklären, dass eine illegale Nutzung verboten ist. Das mache ich über einen Aushang und eben wenn der Gast die „Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen“ anklickt?
Richtig. Der Mustertext in der Fritzbox lautet sinngemäß „ich werde die Nutzungsbedingungen des Betreibers beachten und keine Rechtsverletzungen begehen“.