PDF Umwandeln von Englisch auf Deutsch

Hallo zusammen habe als PDF Englische Rechnung und möchte die übersetzen lassen mit einem Übersetzungsprogramm Google Übersetzer übelste Qualität und deepLcom ist auch eine Katastrophe. Kennt jemand ein Programm mit dem sich mein vorhaben Umsetzen lässt. Danke vorab für jeden Tipp

Deepl nutze ich regelmäßig und die Ergebnisse sind auch vernünftig.

Probleme verursachen meistens „individuelle“ Begriffe und Abkürzungen. Zudem werden Wortumbrüche oft von den Autoren sehr „phantasiereich“ umgesetzt. Gerade in Rechnungen, Lieferscheine, Angeboten usw. findet man sowas inflationär.

In all diesen Fällen ist es halt für Algorithmen schwer, Zusammengehörigkeit von Worten zu erkennen.

Frage mal Blinde, die oft darauf angewiesen sind, sich sowas vom End-Gerät vorlesen zu lassen.

Danke hilft mir aber nicht weiter

Natürlich hilft das weiter. Daran kannst Du prüfen, ob deine Suche nach einer automatisierten Übersetzung überhaupt zielführend ist.

Ohne das Dokument selbst zu kennen, ist eine konkrete Bewertung nicht möglich. Es müssen zu viele Vermutungen angestellt werden.

Und da ist deine sehr allgemein gehaltene Reaktion wenig hilfreich. Du hast ja nichtmal geschrieben, warum Du meinst, dass es dir nicht weiterhilft.

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Ja, zum Beispiel, ob das eine Graphik im PDF ist oder halt eine mehr oder weniher parsbare Aneinanderreihung von Zeichen (selbst das ist bei PDF schon eher doof).

Ansonsten: OCR drauf (tesseract zum Beispiel) und dann weiter sehen …

Da ich kein Spezialist bin konnte ich es nur mit meinen Worten erklären sry, ich habe mit meinen Handy und einer app von Adobe Scanner Rechnungen gescannt, die Arztrechnungen sind auf Englisch meine Beihilfestelle will die einzelnen Leistungen übersetzt Wissen hab das mit DeepL oder Google versucht eine Katastrophe. Trotzdem danke für die Info

Dann such dir einen (menschlichen!) Übersetzer, der u. a. Medizin als Fachgebiet hat. Die Beihilfestelle wird sich wohl kaum auf automatische Übersetzungen einlassen. Ich habe das hier gefunden:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/aufwendungen_im_ausland.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Dort steht u. a. das:

Den Belegen über Aufwendungen von mehr als 1.000,00 Euro ist eine Übersetzung beizufügen. Eine Übersetzung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften; sie muss nicht amtlich beglaubigt sein. Die Kosten einer erforderlichen Übersetzung sind nicht beihilfefähig.

Es ist ihnen also durchaus klar, dass mit einer Übersetzung Kosten verbunden sind!

Das meinte ich. Sobald eine wie auch immer gearteten Tabelle wir die Positionsübersicht einer Rechnung ins Spiel kommt, werden lange Spaltenüberschriften oft entweder schlimstens abgekürzt (z. B. „VrkPrs“ für „Verkaufspreis“ oder/und manuell hart statt weich umgebrochen … z. B. sowas wie „Ver- (UMBRUCH) kaufs- (UMBRUCH) preis“. Das sind für so ein Tool drei einzelne Worte mit Rechtschreibfehler. Wenn daneben dann noch weitere so umgebrochen Spaltenbezeichnungen stehen wird es für eine Worterkennung ganz schwierig. Schlimmstenfalls werden zur Darstellung keine Tabellen sondern Tabs verwendet.

Als kleinen Test kann man statt der Übersetzung sich so ein Dokument mal vom End-Gerät vorlesen lassen.

Habe ich gestern von der Beihilfestelle als Antwort bekommen muss wohl so sein das es von Bundesland zu Bundesland anders gehänselt wird aber bei größeren Rechnungen werde ich eine Vereidigte Dolmetscherin in Anspruch nehmen.

Gem. § 14 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) sind Aufwendungen eines
Behandlungsfalles ohne Begrenzung auf die Inlandskosten beihilfefähig, sofern sie
umgerechnet 1000 Euro nicht übersteigen.
Eine vergleichende Berechnung der Kostenhöhe bei einer angenommenen Behandlung
in Deutschland entfällt bei Behandlungen in einem Land der Europäischen Union, wenn
es sich um ambulante Behandlungsmaßnahmen oder um einen stationären Aufenthalt
in einem öffentlichen Krankenhaus handelt. Bei einer Behandlung in einer privaten
Klinik ist in jedem Fall eine Vergleichsberechnung vorzulegen.
Liegt ein Krankenhausaufenthalt vor, muss aus der Rechnung hervorgehen, ob ein
1 -Bett-, 2-Bett- oder aber ein Mehrbettzimmer in Anspruch genommen wurde.
Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen (Wahlarztleistungen und
Zweibettzimmerzuschläge) sind gern. §6a HBeihVO seit dem 01.11.2015 nur noch
dann beihilfefähig, wenn Sie innerhalb gewisser Ausschlussfristen schriftlich erklärt
haben, dass für diese Aufwendungen weiterhin ein Beihilfeanspruch bestehen soll und
Sie damit einverstanden sind, dass ein Betrag in Höhe von 18,90 Euro monatlich von
Ihren Bezügen einbehalten wird
Erfolgt(e) keine Abgabe dieser Erklärung innerhalb der Ausschlussfrist kann zu diesen
Aufwendungen keine Beihilfe mehr gezahlt werden.
Weiterhin bitte ich zu beachten, dass eine Abrechnung Ihrer Beihilfe nur dann erfolgen
kann, wenn die vorgelegten Belege insoweit in deutscher Sprache übersetzt sind,
sodass eine Zuordnung zu den Bestimmungen der Hessischen Beihilfenverordnung
(HBeihVO) ermöglicht wird (Beschreibung des Krankheitsbildes, Art der Leistungen u.
ä.).
Eine - sinngemäße - Übersetzung durch Sie ist grundsätzlich ausreichend, im
Einzelfall behalte ich mir die Anforderung einer beglaubigten Übersetzung vor - hierzu
verweise ich auf die Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 2 zu § 14 HBeihVO

Das solltest Du nicht tun.

Erstens dient die Vereidigung nicht dem Nachweis irgendeiner bestimmten Qualifikation, sondern hat nur bei Gericht eine Bedeutung.

Zweitens, und viel wichtiger: Dolmetschen (insbesondere Konferenz- und Simultandolmetschen) ist was ganz anderes als Übersetzen und hat mit diesem nur gemein, dass Dolmetscher und Übersetzer die Quellsprache, mit der sie arbeiten, und auch eine Menge kultureller Üblichkeiten, die in den Ländern gepflegt werden, in denen die Quellsprache gesprochen wird, sehr gut beherrschen müssen.

Wenn Du künftig Übersetzungen von englischen Arztrechnungen brauchst, geh in zwei Schritten vor:

Sieh in einem ersten Schritt zu, dass Du eine brauchbare Version der Rechnung in *,docx oder vergleichbarem Format kriegst. Ob das per OCR oder per Abtippen besser geht, hängt vom Einzelfall ab. Abtippen dürfte immer dann viel besser funktionieren, wenn ein Arzt eine Liquidation auf Englisch verfasst, aber dabei lateinische und/oder griechische Termini verwendet: Das kapiert kein OCR-System, zumindest nicht auf Anhieb.

Und erst, wenn das getan ist, schaust Du in einem zweiten Schritt, was DeepL damit anfangen kann. Da Du hier mit Zielsprache = Muttersprache arbeitest und offenbar auch ein wenig Englisch verstehst, solltest Du da recht gut das bei allen maschinellen Übersetzungshilfen dringend nötige Proofreading hinkriegen.

Und wenn das nichts hilft, gehst Du zu einem Übersetzer. Nicht zu einem Dolmetscher. Sinnvollerweise zu einem, der im BDÜ organisiert ist - leider darf sich jeder „Übersetzer“ nennen, aber in den BDÜ kommt nicht jeder Kasper rein, der früher mal im Zug È pericoloso sporgersi gelesen und verstanden hat und jetzt meint, dass er ein Vogel wär`.

Schöne Grüße

MM

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Nun ja, ich habe schon gestern geschrieben

Weder habe ich etwas von Dolmetscher, noch von Vereidigung geschrieben.

Wenn er daraus und aus der Antwort der Beihilfestelle ableitet, dass er

müsste, ist ihm nicht mal der Unterschied zwischen Dolmetscher und Übersetzer klar.:woman_shrugging:t2:

Wenn man nicht genau weiß, was alle Angaben bedeuten, würde ich dringend abraten, irgendwas automatisch übersetzen zu lassen. Das kann man machen, um sich einen groben Überblick zu beschaffen oder auch, um sich Schreibarbeit zu ersparen, wenn es umfangreiche und einfache Texte sind und verhältnismäßig nur wenige Sachen korrigiert werden müssen, aber sonst …

Was bei der Beauftragung eines Übersetzers Geld sparen kann ist auf jeden Fall eine elektronische bearbeitbare Version des Dokuments, also kein in PDF umgewandeltes Bild, denn das spart nicht wirklich Arbeit/Zeit.

Viele Grüße
Christa

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Im Gegenteil.

Und es gibt schon noch einzelne Kollegen, die geschäftlich in so stabiler Lage sind, dass „Ferz uf Räder“ von dieser Art mit angemessenen Zuschlägen gekontert werden.

Schöne Grüße

MM

Hab es so gemacht hat geklappt, dk vorab was sehr Hilfreich. Was man nicht immer findet.

Sehr guter Tipp dk