Fischer und Scharping bei Karlsruher Verhandlung über PDS-Klage
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über eine Klage der PDS-Bundestagsfraktion gegen die Bundesregierung. Dabei geht es um das neue Nato-Konzept. Die PDS ist der Ansicht, die Regierung hätte die Zustimmung des Bundestages einholen müssen. Aus dem Kabinett werden in Karlsruhe Joschka Fischer und Rudolf Scharping erwartet. Für die PDS spricht Gregor Gysi. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.
(Quelle: http://de.news.yahoo.com/010618/3/1p8bw.html)
Organklage gegen die Bundesregierung
Die PDS-Bundestagsfraktion hat im Oktober 1999 Verfassungsklage gegen die Zustimmung der Bundesregierung zur neuen NATO-Strategie eingereicht. In dem Organstreitverfahren wird beantragt, das Bundesverfassungsgericht möge feststellen, dass die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zu den Beschlüssen über das Neue Strategische Konzept der NATO auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs in Washington am 23. und 24. April 1999 gegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen und damit die Rechte des Bundestages verletzt hat, indem das verfassungsmäßig vorgeschriebene Zustimmungsverfahren beim Bundestag nicht eingeleitet wurde. Nach Ansicht der Bundestagsfraktion der PDS ist die von den Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedsstaaten beschlossene neue Strategie »ein Konzept militärischer Intervention im politischen, wirtschaftlichen und geostrategischen Interesse der USA und ihrer Verbündeten« und der erste vorweggenommene Anwendungsfall dieser neuen Strategie sei der rechtswidrige NATO-Krieg gegen Jugoslawien gewesen. Als die rot-grüne Bundesregierung dem NATO-Konzept zustimmte, ohne den Bundestag zu befragen, habe sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Änderung des NATO-Vertrages, um die es sich mit der neuen Strategie faktisch handele, müsse der Bundestag ebenso zustimmen wie dem Vertrag selbst im Jahre 1955. Mit ihrer neuen Strategie genehmigt sich die NATO Militäreinsätze außerhalb des Verteidigungsfalles auch ohne UNO-Mandat und hält sich die Option eines nuklearen Erstschlages offen. Mit der Verfassungsklage, die sich laut Kenzler in die antimilitaristische Politik der PDS einordnet, nimmt deren Fraktion das Recht des gesamten Bundestages wahr, so der Berliner Jurist Prof. Martin Kutscha, der gemeinsam mit seinem Hamburger Kollegen Prof. Norman Paech die Klageschrift verfasste. Kutscha verwies darauf, dass 1992 SPD und FDP beim Bundesverfassungsgericht (BVG) klagten, weil die damalige Bundesregierung den Bundestag nicht zur deutschen Beteiligung an Out-of-area-Einsätzen befragt hatte. Paech ergänzte, so wie die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten müsse auch die Erweiterung der NATO-Aufgaben von den Parlamenten ratifiziert werden. »So etwas kann man nicht bei einem Festessen machen.« Die mündliche Verhandlung ist für den 19.6.2001 festgesetzt.
Inhaltsverzeichnis der Klageschrift: http://www2.pds-online.de/cgi-bin/autoframe?Main=htt…
Was bringt die Verfassungsklage gegen die Bundesregierung?
Interview mit Evelyn Kenzler, rechtspolit. Sprecherin der PDS-BT-Fraktion
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(Quelle: http://www2.pds-online.de/bt/)
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